Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin

  • Hallo zusammen,


    Ich denke mal dieses Thema gab es zwar schon öfters, habs aber nit gefunden...


    Bei mir ist ein neuer Satz Reifen fällig da ich nur drei Modelle fahren darf (wovon eins nicht mehr Produziert wird) und die anderen beiden Schrott sind hab ich mich für den Michelin Pilot Power entschieden.


    Nun hab ich mir auf der Michelin hp eine unbedenklichkeitsbescheinigung geholt und ausgedruckt! Gilt diese jetzt als ABE oder ist dies nur eine Bescheinigung für den TÜV...??


    Hab übrigens eine CBR 600 PC 35 Bj.00 :)


    Danke euch

  • Laut einer vor mir liegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen des TÜVs darf man auf deiner Maschine Reifen der Hersteller AVON, Bridgestone, Dunlop, Michelin, Metzeler und Pirelli fahren. Diese Bescheinigung musst du lediglich bei dir haben.

  • Sofern ich weiß, gilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur als Original, d.h. mit Original-Unterschrift(en).


    Kannst Du aber bei Michelin postalisch anfordern.


    Und dann liegt es im Ermessen des TÜV-Prüfers, ob er sie anerkennt oder nicht. Sollte aber kein Problem sein. Zu 95% geht das gut.


    Und die Unbedenklichkeitsbescheinigung musst Du dann ständig mit Dir führen.


    Ich habe ein ähnliches Problem mit meinem ContiSportAttack.

  • Dafür gibts Reifenhändler. Wenn man eh bei denen ist, um nen neuen Reifen zu kaufen, dann kann der bei der Gelegenheit auch gleich das Zettelchen rauslassen und abstempeln...

  • Zitat

    Original von Baumax
    Dafür gibts Reifenhändler. Wenn man eh bei denen ist, um nen neuen Reifen zu kaufen, dann kann der bei der Gelegenheit auch gleich das Zettelchen rauslassen und abstempeln...


    Richtig! Einfachste und schnellste Weg. Das Zettelchen muss man nur immer mit KFZ-Schein mitführen.


    Ich hab von dem Zettel vom Reifenhändler ne Kopie gemacht und das Original zu Hause. Gab nie Probleme.


    Zitat

    Original von Hinterherfahrer
    ...Und dann liegt es im Ermessen des TÜV-Prüfers, ob er sie anerkennt oder nicht. Sollte aber kein Problem sein. Zu 95% geht das gut...


    Sorry, Also das stimmt nicht. Eine Freigeabe/ABE von Honda ist anerkennungspflichtig! Wurde alles getüvt.
    Eine Freigabe und oder ABE ist nur mitführungspflichtig und auf Verlangen den zuständigen ...... vorzulegen.

  • Zitat

    Original von maximilian



    Sorry, Also das stimmt nicht. Eine Freigeabe/ABE von Honda ist anerkennungspflichtig! Wurde alles getüvt.
    Eine Freigabe und oder ABE ist nur mitführungspflichtig und auf Verlangen den zuständigen ...... vorzulegen.


    Da hast Du wohl etwas durcheinander gebracht. Es handelt sich lediglich um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Reifenherstellers. Nix Freigabe oder ABE von Honda!

  • Na gut,
    ich werd mich einfach mal mit michelin in kontakt setzen und die bitten mir die bescheinigung original zu schicken. Dann werde ich damit zum tüv fahren und den mal dazu befragen.
    Dürfte also kein problem sein.


    Danke fürs Posten!!

  • Zitat Michelin:
    "Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin vorhanden (kein Eintrag in die KFZ-Papiere erforderlich)" Zitatende


    Wenn man nun die Unbedebklichkeitsbescheinigung herunterlgeladen hat, stellt man fest dass es ein Fetzen von Honda Deutschland ist (die Michelin zum Download bereitstellt).


    In dieser steht(Zitat)->:
    " Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Honda Motor Europe GmbH in Zusammenarbeit mit den genannten Reifenfirmen geprüft. Alle o. g. Reifen besitzen ab Produktionsdatum 10/98 eine Bauartgenehmigung nach ECE R75. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt auch für Fahrzeuge in der ungedrosselten Leistungsversion. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der gegebenenfalls genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß §19/2, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs im Sinne des §29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind.
    Diese Bescheinigung ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen.
    (Zitatende)


    Nix durcheinandergebracht :D
    Muss doch nicht alles komplizieren, wenn's nicht glaubst dann frag nen Ordnungshüter auf der Strasse, Blaumantel oder die Zulassungstelle, ruf bei Honda, Michelin oder Bridgestone an. Die sagen das gleiche.
    Man muss nicht jeden Mist abnehmen und/oder eintragen lassen. Wenn's eintragen lässt kostet's wieder Geld - nur musste nicht extra die Zettelwirtschaft mit rumschleppen.... bis der Reifen wieder vom Markt ist...dann den nächsten eintragen lässt.... usw. Alles Quatsch


    Zettel signieren + abstempeln lassen und mitführen - auch zum tüven. Das reicht.
    so long :wink:

  • Zitat

    Zettel signieren + abstempeln lassen und mitführen - auch zum tüven. Das reicht.


    Stimmt :!:

  • Vergess den Tüv und Eintragungen, wenn er es jetzt machen würde bekommt er die neuen Papiere und da steht eh nichts mehr drin, noch nicht mal die Originalbereifung.


    Ich führe z.B. für den Originalreifensatz jetzt so nen Wisch mit. :shock:

  • Jo alles klar!


    Auf michelin-motorrad.de steht auch geschrieben das es reicht die bescheinigung einfach mitzuführen!!


    Dann wäre ja alles erledigt, muss ich nur noch den ein oder anderen euro an seite legen!!! :lol: