Reifenfreigaben NT650V Deauville RC47

  • Ich fahre ein Motorrad Honda Deauville Erstzulassung 30.04.2004, als ich Neue Reifen brauchte wurde mir Mitgeteilt daß es die Michelin Macadam 90 XB nicht mehr gibt,
    darauf habe ich mir die empfohlenen Michelin Pilot Road Montieren lassen.


    Ist ein guter Reifen für das Fahrzeug, aber leider gibt es dafür keine Reifenfreigabe :!:


    Als ich die Reifen bei einer Ummeldung eintragen wollte, wurde dieses verweigert mit der Begründung daß die letzte Zahl der ABE bzw. EG-Nummer nicht übereinstimmt :!:


    Es gibt zwar von Honda eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Deauville Typ RC47 ab Modelljahr 2002 mit der ABE-EG-Nummer e9*92/61*0073*00, aber lt. Kfz-Briefes hat meine Deauville die EG-Zulassungsnummer e9*92/61*0073*01


    Und somit ist lt. Aussage des TÜV-Norddeutschland die Bescheinigung Ungültig und das Fahrzeug darf mit den Reifen nicht Gefahren werden :!: :shock:


    Daraufhin habe ich Honda einen Brief geschrieben und folgende Antwort erhalten



    Laut Honda Hr. XXXXX ist die Sachlage so:


    Der Typ und das Model und die EG-Nummer sind entscheidend für die Unbedenklichkeitsbescheinigung :!:
    Und die letzten zwei zahlen *00 bzw. *01 bedeuten nur das es eine Erweiterung gegeben hat, deswegen verliert die EG-Zulassung nicht ihre Gültigkeit :!:


    Ich habe die Durchwahlnummer und ein Aktenzeichen bekommen, und sollte es Schwierigkeiten geben, dann sollen die ihn Anrufen, dann wird er ihnen das ganze erklären :D


    Jetzt brauch man den Sachbearbeiter oder Polizist (bei Verkehrskontrollle) nur noch klarmachen das die bei Hond anrufen sollen :D


    Ich fahre jetzt erstmal mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung weiter, und mal sehen was bei der TÜV-Untersuchung passiert :wink:

  • :shock:
    Pass bloß auf das deine Kontrollzeiten mit den Arbeitsstunden des Mitarbeiters übereinstimmen. :D