Drossel vor AU wieder einbauen?

  • Hallo liebes Forum!


    Bin neu hier und über die freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der User echt begeistert! <--- Hört sich schleimig an, ist es auch :P




    Hätte da auch gleich ein Problem:


    Wie ich gehört hab müssen jetzt auch Motorradfahrer ne Abgasuntersuchung machen...


    Meine frage nun, muss ich die Drosseln vorher wieder einbauen?


    Fahre meine JC22 minderlegal (tolles wort) offen, werde erst in einem Monat 18...



    Habe Angst das die merken das ich über 80Km/h fahren kann und die mich anschwärzen, oder so...




    Wäre super wenn jemand was dazu sagen könnte!


    Euer


    zombi27

  • Moin,
    das lösch mal lieber wieder...
    Was Du tust, musst Du schon selbst wissen. Aber für dieses "Problem" wirst Du sicherlich keine Hilfestellung finden.
    Gruß
    CPG

    Wir sind die, vor denen unsere Eltern uns immer gewarnt haben!

  • den drehzahlbegrenzer also die bb würd ich persönlich einbauen :wink:

  • hmm, kA was bei mir alles draussen ist, würde ja auch gedrosselt fahren, nur war die vom vorbesitzer her schon offen...
    kA was der alles gemacht hat...

  • guck mal ob unter deiner sitzbank ein kleiner schwarzer kasten sitzt, wenn ja, dann hast du noch ne Blackbox drinne, die dann jedoch angeschlossen werden müsste. Ist sicherlich nur überbrückt.
    Wenn du was findest, sag uns mal die Bezeichnung, die da drauf steht.
    Wenn di eKrümmerdrossel draußen ist, dürfte der TÜV nicht unbedingt merken, außer von der Lautstärke (glaub ich aber auch nicht).


    Bei meinem TÜV hätte der Prüfer auch die überbrückte BB nicht mitbekommen. Ist immer die Frage, zu welchem Prüfer du kommst...

  • Naja, beim TÜV ist das kein problem bei mir...
    Darf ich so öffentlich hier aber nicht posten, wer weis wer hier mitliest ^^

  • also bei mir in der ortschaft is es so das die bei der AU kontrolliert wird

  • Zitat

    Original von zombi27
    Naja, beim TÜV ist das kein problem bei mir...
    Darf ich so öffentlich hier aber nicht posten, wer weis wer hier mitliest ^^


    wenns beim tüv für dich kein problem ist, warum stellst du dann die frage obs ein problem ist?


    kapier ich jetzt nicht so ganz...

  • nein ^^ der TÜV kommt zu mir nach hause zum Plakette aufkleben...


    AU wird der hier wohl kaum machen können ;)

  • hmm also meines erachtens ist das blödsinn - weil zur au musst du so oder so, also ist es im endeffekt nur für eintragungspflichtige dinge interessant, wenn der tüv zu dir nach hause kommt, die hu kannst dann gleich mit der au dort machen, wo es möglich ist...


    ich in deiner situation würde einfach den monat noch abwarten und die dann gleichzeitig als "offen" eintragen lassen, dann hast du den ganzen stress nicht! dann kannst gleich alles auf einmal erledigen lassen... aber wie gesagt, das wäre meine lösung, die ich dir aber nicht empfehlen darf, da du ja dann wahrscheinlich ohne tüv unterwegs bist... musst selber wissen was du machst :D

  • man braucht doch eigentlich um die auf zu machen nen großen führerschein weil a1 = 15 ps 80 kmh bis 125 ccm oder liege ich falsch?!?!?!

  • nee wenn du über 18 bist darfst du A1 = 15ps fahren aber so schnell wie die maschine mit den 15ps fährt ;) und max 125ccm


    bei meiner laut tacho ~120kmh ... bei der nsr wird es ähnlich sein

  • ähnlich meine hat was mehr ach so also wurde es doch net geändert juhu..... aber wenn man den führerschein mit 17 jahren macht darf man es erst mit 19 oder weil man darf es doch eigentlich erst nach der probezeit

  • hat mit Probezeit nix zu tun, ab 18 darfst du mit A1 die 15 PS voll ausleben :D