• Hi,
    bin neu hier . Ich habe auch ne 1000er und ich bin eigentlich recht
    zu Frieden. Nur der Originallenker ist ja wohl ne Katastrophe. Eher
    was für ein Hollandrad, aber nichts für mehrere Stunden rumfahren.
    Habe schon nach 100 km einen Endurolenker montiert.
    Jetzt wollte ich mal wissen wer schon einen Lenkerumbau mit ABE
    gemacht hat. Höhe sollte gleich sein, Kröpfung Haltungsgerecht und
    bei der breite darfs etwas mehr sein.
    Ach und zu einigen Anmerkungen zum Getriebe der Honda: Wer
    mit dem Schalten hier nicht zufrieden ist, der sollte mal BMW fahren.
    Jegliche Nörgelei wird dann im Sand verlaufen!!!!!!

  • Hallo Sandrine,


    Du sprichst mir aus der Seele, suche auch einen passenden Lenker mit ABE.


    :lol: :?:

  • Hallo zurück,
    ich fand den Originallenker nicht nur vom Aussehen, sondern auch bzgl. der Sitzposition nicht optimal. Deshalb hab ich einen Lenkerumbau vorgenommen und bin zufrieden:
    Superbike Lenker von ABM mit ABE
    plus Lenkererhöhung 25 mm von SW Motech.
    Was nervt sind die Turbulenzen bei der CBF 1000. Hab schon viel versucht, aber wesentlich besser ist es nicht geworden. Ansonsten ist die Maschine tadellos.
    Gruß aus dem Norden

  • Hallo,
    Also ich sehe das genau so wie du, der Orginal Lenker ist wohl eher was fürs Fahrrad. Deshalb habe ich mir auch sofort einen von LSL montieren lassen.

  • Hallo zusammen,


    habe den Superbikelenker von ABM ohne Lenkererhöhung montiert. Der Lenker ist breiter und flacher. Mann/Frau sitzt etwas weiter nach vorne gebeugt, mit unwesentlich mehr Last auf den Handgelenken. Das Handling und Gefühl fürs Vorderrad verbessern sich nach meinem Empfinden erheblich. Der volle Lenkeinschlag (Problem oftmals der Abstand der Schaltereinheiten zum Tank) bleibt erhalten. Einzig die montierten Honda-Handwindabweiser mußte ich im oberen Bereich etwas nacharbeiten, damit die Brems-/Kupplungshebel dran vorbei gehen.
    Ausschlaggebend für den Kauf des ABM-Lenker war die ABE, die das lästige Eintragen beim §-Mann und damit weitere Kosten ersparrt.


    Gruß aus Hamburg

  • Trotz ABE muss man den Lenker eintragen lassen vom TÜV.


    Gruss


    Andy

  • Hi,


    @andy600 : Also eine ABE ist ja eine Allgemeine BeitriebsErlaubnis in der sogar drin steht das eine Eintragung und Vorführung nicht notwendig ist.


    Gruß Thomas.

  • § 27 Abs. 1a StVZO ist Euer Freund => Eintrag reicht demnächst.


    §27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung


    (1) Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden. Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer und, wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen gemeldet worden sind. Kommt der nach Satz 3 Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtungen den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.


    (1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden:


    1.


    Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter - jedoch braucht bei Änderungen der Anschrift der Fahrzeugbrief nicht eingereicht zu werden -,
    2.


    Änderung der Fahrzeugklasse,
    3.


    Änderung von Hubraum oder Nennleistung,
    4.


    Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit,
    5.


    Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen,
    6.


    Änderung der zulässigen Achslast, der Gesamtmasse, der Stützlast oder Anhängelast,
    7.


    Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
    8.


    Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
    9.


    Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
    10.


    Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung (§ 70) erfordern,
    11.


    wenn aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer unverzüglichen Änderung der Fahrzeugpapiere auf den Unterlagen gemäß § 19 Abs. 3 oder 4 vermerkt ist.


    Ich wünsche eine schöne Voradventszeit!


    Euer

  • Hallo zusammen,


    habe den Superbikelenker von ABM ohne Lenkererhöhung montiert. Der Lenker ist breiter und flacher. Mann/Frau sitzt etwas weiter nach vorne gebeugt, mit unwesentlich mehr Last auf den Handgelenken. Das Handling und Gefühl fürs Vorderrad verbessern sich nach meinem Empfinden erheblich. Der volle Lenkeinschlag (Problem oftmals der Abstand der Schaltereinheiten zum Tank) bleibt erhalten. Einzig die montierten Honda-Handwindabweiser mußte ich im oberen Bereich etwas nacharbeiten, damit die Brems-/Kupplungshebel dran vorbei gehen.
    Ausschlaggebend für den Kauf des ABM-Lenker war die ABE, die das lästige Eintragen beim §-Mann und damit weitere Kosten ersparrt.


    Gruß aus Hamburg


    Hi hier ist Oldman, habe einige Fragen zu dem Lenkerumbau bei der CBF1000.


    Muß man den Lenker von ABM doch nicht vom Tüv eintragen lassen? Mein Händler hat mir was anderes gesagt.


    Wie sieht es das mit den gesamten TEILEN am Lenker aus, ist das nicht zu knapp mit dem Tank?
    Könntest Du mir villeicht mal einnige Fotos, mit verschiedenen ansichten schicken.


    Sage schon mal vielen Dank
    Oldman

  • Ob ein Lenker mit ABE zusätzlich eintragungspflichtig ist steht in der ABE drinne. Meistens muss man nur die ABE mitführen, es gibt aber ausnahmen.


    siehe auch hier:
    http://www.tuev-sued.de/hanse/…er#1189429871422173250152




    Wenn der Lenker mit einer ABE, Allgemeine Betriebs Erlaubniss, ausgeliefert wurde muss keine Eintragung beim Tüv erfolgen, es muß aber die ABE mitgeführt werden.
    Will man die ABE nicht mitfüren kann man den Lenker auch eintragen lassen.


    Wurde der Lenker mit einem Tüv Gutachten ausgeliefert so muß der Lenker eingetragen werden.


    Übersicht


    Gruß Thomas