frage zum A1 im ausland (holland)

  • hallo zusammen,


    mein erster thread un direkt ne frage :P
    also darf ich mit dem A1 führerschein im ausland sprich holland fahren?
    oder brauche ich da eine genehmigung für??
    wenn ja wo gibt es die ??
    wäre super wenn mir wer helfen kann.


    mfg

  • Moin,
    googeln wirkt Wunder!!!


    NL erst ab 18! OK?

    <3 vom PC (Papa Charly)

  • hab ja gegoogelt aber nichts wirklich brauchbares gefunden.
    da schreibt doch jeder was anderes hin.
    hmm also erst ab 18:|
    gibt es denn genehmigungen damit ich trotzdem dadurch fahren darf?
    habt dort nämlich familie undso wohnen und besuche die auch öfters, da ich aber jetzt mein A1 mache will ich die natürlich mitnehmen!


    mfg

  • guten Abend
    Werde es am Sontag mal da fragen .
    Normaler weise ist es so das man in Belgien und Holland erst mit 18 Jahre 125ccm fahren darf


    MFG
    Michel

  • Das war hier auch schon öfter.
    Einfach mal die Suchfunktion benutzen.
    Es ist aber so wie es in der ersten Antwort steht, ab 18.

    :wavey: Viele Grüße vom schönen Niederrhein!!...Werner

  • seit ihr euch da ganz sicher?
    also habt ihr selber damit erfarungen gemacht oder nur aus dem inet recherche?

  • hi


    dein EU-führerschein wird im EU-Ausland anerkannt.


    abba
    erst wenn du 18. bist
    klingt komisch ist aber so


    es gab so sau viele berichte in den letzten jahren
    auch im TV


    ich bin damals auch mit meiner 125er nach NL gefahren
    glück hat er gehabt


    wenn du es net glaubst
    fahr mal nach holland und frag mal bei der politie nach ob du hier wirklich net fahren darfst


    mfg
    heiner


    edit:


    habe gerade mal 3 min zeit investiert und über googel das gefunden
    "Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland


    Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.


    Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.


    Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.


    Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (graues oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder Internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.


    Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein Internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein Internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle bzw. Botschaft des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen.Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen. "
    BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung


    sagt alles oder?
    holland wie auch italien und osterreich oder schweiz gehören dazu
    das die den A1 und M net anerkennen wenn man net mind 18. ist

    Einmal editiert, zuletzt von pretender ()

  • dort steht doch nichts von holland dabei und sowieso was du ganz unten schreibsts stimmt nicht ganz weil Italien und Die Schweiz erkennen denn unter 18 sicherlich an.
    aber ich werde mal der politie fragen die wird es ja wissen

  • Um mal etwas nachhilfe zu geben ;)


    Zitat

    Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen


    Da die Niederlade zu der EU gehört, kann es passieren, dass dein A1 dort net gültig ist ..... muss nicht, aber gesetzmäßig kann es so sein.


    Italien sollte der gleiche Fall eintreten, da auch EU Mitglied ;)


    Und Schweiz.... bei denen ist eh alles anders und die sind net in der EU ^^(die wussten schon warum....)

    CBR Team Konica Minolta :D
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Guten Abend


    werde es morgen für Holland frazgen da ich morgen da hin mus


    Bei uns in Belgien Darf man erst mit 18 Jahren mehr als 50ccm
    Auch wenn du einen A1 Führerschein hast es gild immer das Gesetzt des Landes in dem Mann grade fährt.


    MFG
    Michel

  • Guten abend


    Sorry das es jetzt solange gedauert hat , der Holländer wolte sich vorher genau informieren also in Holland ist es erst mit 18Jahren Erlaubt Mehr als 50 Ccm zu fahren egal welchen Führerschein man hat.


    MFG
    Michel

  • Guten abend


    Sorry das es jetzt solange gedauert hat , der Holländer wolte sich vorher genau informieren also in Holland ist es erst mit 18Jahren Erlaubt Mehr als 50 Ccm zu fahren egal welchen Führerschein man hat.


    MFG
    Michel


    Nicht, dass dies hier schon öfter gestanden hätte... :boesel: