US Version Yoshimura hier in Deutschland eintragen?

  • Moin Leute,
    da mein wohl zukünftiges Moped ne US Version vom Yoshimura drunter hat, wollt ich mal fragen, ob ihr wisst, ob ich das Ding eingetragen kriege oder ne Abe dafür bekommen kann?


    Gruß Flo

  • ich glaub das geht nur mit einzelabnahme
    und die bekommst du glaub ich nur wenn du den pott leise machst
    also mit viel viel aufwand mach bar denk
    weil kennst ja


    geht nicht gibts nicht

  • Danke für deine Antwort.
    Hab den Ori Pott ja noch dabei, allerdings is der Yoshimura natürlich geiler;)
    Mir gehts um den Versicherungsschutz, der ist dann ja erloschen oder?


    Gruß Flo

  • Klingt absolut nicht gut!
    Schonmal jemand Erfahrung beim Unfall damit gemacht?
    Wollt das Risiko nicht eingehen da irgendwie belangt werden zu können;)

  • Danke für deine Antwort.
    Hab den Ori Pott ja noch dabei, allerdings is der Yoshimura natürlich geiler;)
    Mir gehts um den Versicherungsschutz, der ist dann ja erloschen oder?


    Gruß Flo


    Nein das ist so nicht richtig.
    Seit etwas längerem erlischt der Versichungsschutz nicht mehr durch einen zu lauten Auspuff ebensowenig wie die Zulassung ABER die Betriebserlaubniss.
    Das ist ein entscheidener aber kleiner Unterschied der Zulassung und damit Versicherungsschutz gewährleistet.
    Und zwar aus dem Grund das die Lautstärke zwar nicht richtig aber auch nicht zwangsweise ein sicherheitsrelevanter Faktor wie z.B die Bremse oder ein geändertes Fahrwerk ist.
    Bin nicht für laute Auspuffanlagen aber generell ist diese neue Reglung endlich mal vernümpftig denn ein legaler Auspuff kann auch zu laut sein/werden.


    Das Eintragen per Einbzelabnahme wird ausserdem richtig was kosten.
    Es machen ausserdem nur wenige TÜV-Stellen mit entsprechender Messstrecke.
    Köln : 500€
    Neuss + Mönchengladbach = Verhandlungssache aber um 100€


    Ach übrigens das ganze wird im Moment im drei Monatstakt geändert weil man keien geeigente Regelung fidet / finden will.
    Wenn also jemand den ganz aktullen stand kennt bitte....

    Train insane! :evil:
    Or stay the same !:D

    2 Mal editiert, zuletzt von XL_Twin ()

  • XL_Twin: Das hatte ich in nem anderen Thread auch schon versucht zu erklären. Dennoch muss man sich vermutlich auf eine Gerichtsverhandlung einstellen... Versicherungen ist immer alles Recht nicht zu zahlen.
    Auch wenn diese Regelung schon lange nötig war im Sinne der "Verhätnismäßigkeit der Mittel".

  • Das ist vollkommen klar.
    Die rechtslage ist ja gewollt so schwammig denke ich :!:
    Muss jeder selbst wissen denke ich.
    Mir ist das ganze zu doof.
    Ich bevorzuge legal aber wenns nicht geht gehts halt nicht anderes.

    Train insane! :evil:
    Or stay the same !:D

  • Ja bei Schäfer gibts welche, aber die schauen aus, wie jeder gewöhnliche topf, ich find den Yoshi TRC so geil, aber ohne deutsche zulassung.... wenns möglichkeiten gibt würde ich das auch machen!

  • Nein das ist so nicht richtig.
    Seit etwas längerem erlischt der Versichungsschutz nicht mehr durch einen zu lauten Auspuff ebensowenig wie die Zulassung ABER die Betriebserlaubniss.
    Das ist ein entscheidener aber kleiner Unterschied der Zulassung und damit Versicherungsschutz gewährleistet.


    Aber du führst das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, weshalb dich deine Versicherung im vollem Umfang in Regress nehmen kann. :roll:

  • Kann :!:
    Andernfalls also früher war es ein MUSS :!:

    Train insane! :evil:
    Or stay the same !:D

  • Da ich den Sound von meiner CBR leider nur mit dem RS-5 kenne, werd ich mit Sicherheit kein Ori Pott mehr drunter bauen wollen xD
    Finds zur Zeit noch recht angenehm zu fahren, allerdings gehts in 4 Wochen in Harz und da werd ich das erste mal ca. 1000 km zurücklegen.
    Wahrscheinlich werde ich es dann als störend empfinden.



    Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten;)


    Was ich aber noch nicht ganz verstanden habe: Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, ist der Versicherungsschutz doch automatisch mit weg oder nicht?:confusedx:


    Gruß Flo

  • jain. "verhältinsskeit der mittel"


    schließlich kann dein Auspuff nix dafür das du einem reinsemmelt...ne geänderte Bremsanlage oder unzulässige reifen aber evtl. schon.


    man kann sich aber auf Spaß bei Kontrollen einstellen...von Mängelkarten bis beschlagnahmten Fahrzeugen bzw. Abgasanlagen hat man da schon alles gehört. wobei letzteres meine ich nichtmehr zulässig ist. Aber keine Garantie...hier scheint es auch keine Bundesweit gültige regel zu geben und man hört aus jeder ecke was anderes zum Strafmaß

    Einmal editiert, zuletzt von Cossie ()