Kosten einer Vollabnahme?

  • Hi!
    Weiss einer von euch was ne Vollabnahme bei einem Motorrad kostet? Fzg ist seit ca. 10 Jahren abgemeldet und ist serie bis auf eine Sebring 4 in 1 anlage!
    Beim TÜV konnte ich noch nicht anrufen weils schon zu spät ist :D!
    Aber vielleicht weiss es ja einer von euch :gruebelx:
    MfG Siggi


    P.S.:Hoffentlich ist es das richtige Forum :confusedx:

  • Geh doch mal auf die TÜV homepage deines Bundeslandes, da steht eigentlich alles.
    Mein Erlebnis letzten Monat in Hessen: Vollabnahmen ist im April abgeschafft worden,
    hab ich normale HU gemacht 37euro, nach 15 Jahren Stilllegung, Voraussetzung war aber
    ein vorhandener Deutscher KFZ-Brief. Deine Töpfe eintragen lassen und gut ist, kostet extra nochmal 37euro, wie gesagt in Hessen.
    Viel Erfolg

  • Geh doch mal auf die TÜV homepage deines Bundeslandes, da steht eigentlich alles.
    Mein Erlebnis letzten Monat in Hessen: Vollabnahmen ist im April abgeschafft worden,
    hab ich normale HU gemacht 37euro, nach 15 Jahren Stilllegung, Voraussetzung war aber
    ein vorhandener Deutscher KFZ-Brief. Deine Töpfe eintragen lassen und gut ist, kostet extra nochmal 37euro, wie gesagt in Hessen.
    Viel Erfolg


    Das gilt nicht nur in Hessen, sondern überall in D und nicht erst seit April, sondern schon ein paar Jahre.


    Bzgl der Preise: Die Dekra nimmt für die HU 35 Euro und je Eintrag eines Teils 20 Euro.


    Gruß Jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.

  • Das gilt nicht nur in Hessen, sondern überall in D und nicht erst seit April, sondern schon ein paar Jahre.


    Bzgl der Preise: Die Dekra nimmt für die HU 35 Euro und je Eintrag eines Teils 20 Euro.


    Gruß Jürgen


    Stimmt im Prinzip...bis auf den Auspuff!


    Wie alt ist die Maschine und ist der Auspuff schon eingeragen, bzw. hat er eine ABE oder E-Nzmmer für dein Motorrad? Wenn nicht, dann schicke mir bitte die Nummer des TüV, der ihn einträgt. :gruebelx: Good Luck. :o Wenn die Maschine neuer als 1994 ist, siehe unten. Dann geht es noch halbwegs. Wenn enuer: Die gefoderten Gutachten (Larmmessung, Leistungsmessung, Abgasgutachten) kosten in Summe etwar 1000€. :mad:. Ich hoffe also, der Sebring is 'legal'.


    Zitat TüV Nord:


    Vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Geräuschverhalten.


    Die Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen sich beim Kauf auf jeden Fall eine Kopie der Genehmigung für die Auspuffanlage aushändigen zu lassen, denn nur damit ist nachvollziehbar, für welche Fahrzeugtypen diese zugelassen ist. Und schließlich sind Sie ja nachweispflichtig....


    Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.


    Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.


    Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen.

  • Hallo,


    Harald S50:


    was du hier aufführst hat nichts damit zu tun, daß es keine Vollabnahme mehr gibt.


    Es war schon immer so, daß bei Auspufanlagen eine BE oder ABE für das entsprechende Motorrad erforderlich waren.


    Eine EG-BE wird es für so ein altes Teil nicht geben, weil es so was damals nicht gab.


    Es ist aber kein Problem für eine alte Sebringanlage die BE / ABE von Sebring zu bekommen (kostet 15 Euronen).


    Wenn du aber einen besonders freundlichen Prüfer findest, schaut der selbst nach. die haben nämlich alles in ihren Datenbanken bzw haben direkt Zugriff auf die Datenbank des KBA.


    Gruß Jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.

  • §21 Wiederinbetriebnahme: 38,70€
    SV Zusatzaufwand (1x15min) 25,00€
    Außendienstpauschale: 7,00€


    Summe: 70,70€


    Das war ne seit 1991 stillgelegte MZ, noch mit DDR-Papieren. Dabei wurde dann gleich noch ein metrischer Hinterreifen und ein etwas breiterer Vorderreifen eingetragen anhand von Briefkopien anderer Fahrzeuge...
    Juni 2009, DEKRA, in ner Werkstatt (daher die Außendienstpauschale)

    NTV 650, Bj '89, 50 PS, 197 000 km


    You will be fine unless you do something stupid.


    Motorradfahren in Sachsen: http://www.sachsenbike.de


  • Ich gehe mal davon aus, er will nicht nur die formalen Kosten der Wiederinbetriebnahme wissen. Da stimmen natürlich die Zahlen. Aber dazu kommt natürlich HU und ASU wenn nötig.


    Daher ja die Frage wie alt (könnte ja 1999 sein) und ob der Auspuff schon eingetragen war. Das ist der OP nicht zu entnehmen. Vor 10 Jahren hat noch kein Hahn danach gekräht, ob es eine ABE gab oder nicht. Ohne das mach der TüV Heute nicht mal ne ASU, die ja eventuell auch zu machen ist. Habe konkret Heute eine Prüfer gefragt. Damit ist dann ja wohl auch keine Neuzulassung möglich. Egal ob Vollabnahme oder nicht. Das sollte zumindest vorher klar sein.

  • Ich gehe mal davon aus, er will nicht nur die formalen Kosten der Wiederinbetriebnahme wissen. Da stimmen natürlich die Zahlen. Aber dazu kommt natürlich HU und ASU wenn nötig.


    Daher ja die Frage wie alt (könnte ja 1999 sein) und ob der Auspuff schon eingetragen war. Das ist der OP nicht zu entnehmen. Vor 10 Jahren hat noch kein Hahn danach gekräht, ob es eine ABE gab oder nicht. Ohne das mach der TüV Heute nicht mal ne ASU, die ja eventuell auch zu machen ist. Habe konkret Heute eine Prüfer gefragt. Damit ist dann ja wohl auch keine Neuzulassung möglich. Egal ob Vollabnahme oder nicht. Das sollte zumindest vorher klar sein.


    X:gruebelx::gruebelx::gruebelx:wo hast du vor 10 Jahren gelebt???


    Damals wurde dir von der Trachtengruppe sogar die Kiste stillgelegt, wenn die Tröte keine ABE hatte und nicht eingetragen war. Und eine Eintragung war auch nur mit BE möglich oder mit einem unbezahlbaren Einzelgutachten.


    Gruß Jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.

  • X:gruebelx::gruebelx::gruebelx:wo hast du vor 10 Jahren gelebt???


    Damals wurde dir von der Trachtengruppe sogar die Kiste stillgelegt, wenn die Tröte keine ABE hatte und nicht eingetragen war. Und eine Eintragung war auch nur mit BE möglich oder mit einem unbezahlbaren Einzelgutachten.


    Gruß Jürgen


    Also ich kenne einige Einzelabnahme, die vor 2006 gemacht wuden und die nicht unbezahlbar waren, wenn man unter 200€ nicht so definiert. Ein Schein liegt gerade auf meinem Tisch. Bußgelder und Pünktchen gabs natürlich. Aber von Stillegungen höre ich erst in den letzten Jahren. War wohl ne andere Gegend :D. Jetzt wissen wir aber immer noch nicht was der OP eigentlich für ein Mopped hat. Aber die Preisliste hat er jetzt ja.

  • Morgen!
    Erstmal danke für eure vielen Antworten!
    Konkret geht es in diesem Fall um eine 82er RC01, die Sebring hat ne ABE habe ich mittlerweile rausfinden können!
    MfG Siggi

  • Hallo,


    na dann gibts ja keinerlei Probelme.


    Möpi mit Brief und ABE zum TÜV und dann zulassen. Oder erst zulassen und dann zum TÜV. AU fällt ja flach, so daß nur eine normale HU nötig ist.


    Das setzt natürlich voraus, daß Bremsen, Beleuchtung, LKL, usw. ok sind. Reifen wirst du wohl nach der langen Standzeit neue brauchen, auch wenn sie noch Profil haben.



    Gruß jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.

    Einmal editiert, zuletzt von jessig1 ()

  • Wenn kein Anhänger vorhanden ist, dann ist wohl eine Tageszulassung für die TüV-Abnahme erfoderlich. Das kostet dann natürllich nochmal was für Schild und so. Aber man hat dann auch ein schönes Souvenir mit dem Datum der Wiederbelebung drauf. Oder geht das inzwischen ohne? Hab sowas zulletzt vor 4 Jahren gemacht.

  • Hallo,


    nach der neuen FZVO ist es wieder möglich erst zuzulassen und dann zu TÜV, DEKRA öä. Nach der Hu dann wieder zur Zulassungstelle und die Plakette holen.


    Man muß mache Zulassungstellen aber darauf aufmerksam machen und ggfls auch darauf bestehen.


    Warum manche Zulassungstellen das Verfahren ablehnen, weiß ich nicht.


    Hier der Gesetzestextauszug aus $10 FZVO:


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.



    Gruß Jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.

  • Die Dekra nimmt für die HU 35 Euro und je Eintrag eines Teils 20 Euro.


    Die DEKRA hier in MG hat mir noch vor ein paar Monaten mitgeteilt, dass sie keine Eintragungen mehr vornehmen darf, dies dürfe neuerdings nur noch der TÜV (so war es früher wohl auch schonmal).

  • Die DEKRA hier in MG hat mir noch vor ein paar Monaten mitgeteilt, dass sie keine Eintragungen mehr vornehmen darf, dies dürfe neuerdings nur noch der TÜV (so war es früher wohl auch schonmal).


    Soweit ich weis darf Dekra nur in den Neuen :D. Den Sinn hinterfragt bitte bei eurem zuständigen Abgeordneten, der demnächst wiedergewält werden will. Die machen schließlich die Gesetze.