Kurzzeitkennzeichen o.ä.

  • Hallo,


    ich möchte meinen neu Erworbene gerne mal auf eine kleine Tour am Wochenende ausführen, jedoch habe ich nicht vor diese in der nächsten Zeit hier zu zulassen( da Umzug bevorsteht).


    Da meine bisherige Ansprechpartnerin in Sachen Versicherung gerade aus gesundheitlichen gründen nicht zur verfügung steht, habe ich mich mit dem nächsten Versicherungsberater der Versicherung in verbindung gesetzt.


    Jedoch will mir dieser nur eine grüne Karte ausstellen, wenn ich das Fahrzeug dann auch bei Ihm versichere und will das ganze dann auch in nem Vertrag abschließen/vereinbaren. Oder ich muss 120 okken für die Karte bei Ihm berappen, wobei die Versicherung glaub günstiger kommt:gruebelx:


    Jetzt stellt sich mir die Frage, wie bekomme ich nun ein KKZ oder ähnliches ohne das Fahrzeug gleich zu zulassen und zu versichern?


    Mir wurde mal gesagt, bei den Behörden gäb es auch die mgl. ein Fahrzeug ohne die grüne Karte zu zulassen.
    Allerdings kann ich sowas bei dem Internetauftritt meiner Zulassungsstelle nicht finden.
    Werde mich dennoch mal mit denen in Verbindung setzen:|


    Oder sollt ich mich bei anderen Versicherungen mal erkundigen?
    Wobei ich kaum glaub das die mir eine grüne Karte zu stellen ohne irgendwelche vertraglichen Bedingungen.:???:


    Fragen über Fragen.


    Kann mir da jemand helfen bzw Hinweise geben?:confusedx:


    LG Stefan


    Edit:


    Habe gerade im Netz das hier gefunden, ist sowas wirklich geeignet und empfehlenswert:confusedx:

    Einmal editiert, zuletzt von Rush ()

  • Du kannst direkt bei der KFZ Zulassungsstelle zusammen mit dem KKZ für 3 Tage eine entsprechende Versichrung kaufen (zumindest in München) kost irgendwas um die 70,-€

    es heißt Funkmessortung

  • Mir ist eigentlich auch nur der Weg über die Versicherung bekannt, kostet ca. 100,00 Euro, jedenfalls bei uns.Das mit den 40,00 Euro aus dem Netz halte ich für konkurrenzlos günstig, wüsste nur gern, wie seriös das Angebot ist :confusedx:

  • Genau das ist die Frage, taugt das was:???:


    Hab nach bissl recherche im Netz noch nen zweiten Anbieter gefunden.


    Aber zu beiden bis jetzt nix negatives, aber erstmal weiter im Netz suchen:roll:

  • A: Sind die jetzt nicht mehr besetzt:roll:


    B: Hab ich ja oben schon geschrieben:


    Werde mich dennoch mal mit denen in Verbindung setzen:|


    Hab aber ebend noch ne Mail dort hin geschickt und morgen werd ich dann von der Arbeit aus dort mal anrufen, aber danke:wink:

  • A: Sind die jetzt nicht mehr besetzt:roll:


    B: Hab ich ja oben schon geschrieben:


    Hab aber ebend noch ne Mail dort hin geschickt und morgen werd ich dann von der Arbeit aus dort mal anrufen, aber danke:wink:


    Hallo,
    du musst bei deiner KFZ Vers. eine Versicherungsnummer holen (geht auch telefonisch), mit der gehst du zur Zulassungsstelle und beantragst ein KKZ. Das gilt 5 Tage. Die Zulassung kostet 10,50 € und für das Kennzeichen bezahlst du 5 €.


    So wars bei mir im März diesen Jahres.

    Wünsche euch immer genug Straße unterm Möppi :007: :perfekt:


    Gruß von der Bergstrasse
    Dieter :fw:

  • hi


    da steht ja "für die Überführung"
    wie sieht das den aus?
    ich meine du willst ja net überführen sondern quasi probefahren


    mfg
    heiner

  • Wie gesagt, mein ortsansässiger Versicherungmann möchte mir gleich nen Vertrag aufs Auge drücken dass ich Sie dort auch versichere oder ich müsst 120 € auf den Tisch legen für die D-Karte/eVB-Nr..


    Meines Wissens nach sind diese KZK sowohl für Probefahrten wie auch Überführungen, nur für irgendwelche "Lust"fahrten und sinnfreie Hin und Herfahrten sind diese nicht äääääääääh:gruebelx: da:confusedx:


    Habe gerade bei meiner Zulassungstelle angerufen, diese meinte Sie selber bieten solche Komplettpacket nicht an, jedoch sollen wohl die Schilderdrucker gegenüber sowas machen, werde also heut nachmittag mal dort hinfahren.


    Desweiteren wurde mir gesagt das es bei den Sparkassen wohl auch solche Versicherungen gibt, werd heut also noch einiges zu tun haben :lol:

  • sinnfreies hin und her fahren? hin und her fahren ist nie sinnfrei und immer eine probefahrt.
    einfach versicherung wechseln , wenn du nur ne probefahrt willst , was sollste denn mit nem vertrag

  • Rush lass dich nicht verwirren - das "Komplettangebot" ist nix anderes als daß dir der Schildermacher an/bei der Zulassungsstelle eine Versicherung andrehen will (Provision).. die arbeiten mit einer zusammen :wink:


    Den Gag hatte ich nämlich letztes Mal - ich geh zum Schilderfritzen "was kostet bei Ihnen das KZ Kennzeichen" (drucken meinte ich, was sonst) - er "70€" .. ich wollte schon nochmal nachriechen ob er eine Alkoholfahne hat (es war nicht der 1.4. ) - aber in der Sekunde wars klar.. dann rückte er mit dem Schilderpreis raus (7,50€) ..


    Inzwischen hat er sogar den Versicherungsfuzzi mit in seiner Schilderbude (die teilen sich das "Büro").


    Zurück zum Thema :D


    Also wegen Kurzzeit-Kz. musst Du wirklich mit deinem Vers.Fuzzi einen klüngeln.. KzKzs sind V-pflichtig, gehst Du zu ner fremden Versicherung ziehen die immer einen heftigen Betrag ein den Du bei Unterschrift als Beitragszahlung(-en) angerechnet bekommst..



    Es gab angeblich mal ein paar Versicherungen die waren sehr günstig.. so günstig daß bei denen permanent zum privaten Auto-Dealen KzKzs geordert wurden.. ensprechend wurden die Preise korrigiert..


    Eine der jetzig günstigsten ist wohl "das Indianer-Ehrenwort".. ich hatte für meins ca. 50€ bei denen hinterlegen müssen..


    Das ist ~ die Hälfte was bei "der Achse des Bösen" fällig wird.


    Du musst nicht unbedingt sofort nach Ablauf des KzKz versichern - um die Vorteile der Beitragserstattung zu haben.. geht evtl. auch Vetragsbeginn nach Monaten.


    Und wenn Du den VS-Typen kennst, und er vetraut dir - evtl. musst Du dann nicht im Voraus zahlen (hab ich allerdings noch nicht erlebt)


    Du kannst 'türlich Lustfahrten mit dem KzKz veranstalten - nur würde ich mir das gut einplanen - damit die 5 Tage auch voll genutzt werden. Ich glaub das KzKz gilt ab Antrags/Austellungsdatum :!:

    "<..>the 101st Fighting Keyboardists - chairborne division"
    -web

    Einmal editiert, zuletzt von JanK ()

  • Das Kurzzeitkennzeichen gilt wirklich nur für 5 Tage ab Ausstellung.


    Wichtig hierbei ist aber, das Du nur die Haftpflichtversicherung mit dem KZK hast und keine Voll- oder Teilkasko.


    Das solltest Du mit bedenken, wenn Du nur so rum fährst.


    Gruß


    STA

  • Hi,


    Das solltest Du mit bedenken, wenn Du nur so rum fährst.


    Fährt man anders, wenn man eine VK hat? :gruebelx: ...



    Gruß
    Thomi



  • Hi,


    wahrscheinlich nicht, aber was ich damit eigentlich zum Ausdruck bringen wollte ist,


    - kein zusätzlicher Versicherungsschutz (Diebstahl oder Beschädigung der
    Maschine u. ä. )


    Gruß


    STA

  • Hi,


    Bei meiner Versicherung hätte ich allerdings letzte Woche TK oder VK für ein KZKZ bekommen können.
    Das scheint aber nicht bei jeder Gesellschaft möglich zu sein.
    Auf der speziellen Versicherungskarte für KZKZ, die sie mir zugefaxt haben, hätte man TK oder VK ankreuzen können.



    Gruß
    Thomi