Mieses Urteil für Linksabbieger-Unfälle!!!

  • Hi,


    gerade eben im ADAC-Newsletter gelesen - was ist denn das für ein Sch*** Urteil!?! :mad:


    "OLG BRANDENBURG vom 17.07.2009, 12 W 5/08
    Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger mit einem
    entgegenkommenden geradeaus fahrenden Motorrad

    Bei Zusammenstössen mit dem geradeaus fahrenden Verkehr ist die
    alleinige Haftung des Linksabbiegers dann nicht angemessen, wenn das
    geradeaus fahrende Fahrzeug (Motorrad) wegen seiner geringen Grösse
    kaum zu erkennen ist.
    (Aus den Gründen: ...Der Vorfahrtsverstoss der
    Beklagten ist nämlich als relativ gering zu gewichten. So ist nach
    den Feststellungen des Sachverständigen die Einleitung des
    Abbiegemanövers durch die Bekl. nicht zu beanstanden, wenn sie nicht
    einmal den Kopf des Klägers wahrnehmen konnte, was der
    Sachverständige nicht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die Bekl. den
    Helm des Kl. bereits sehen konnte, so ist doch zu beachten, dass die
    relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeugs den
    Vorfahrtsverstoss der Bekl. relativiert. Auf der anderen Seite ist
    die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechteren
    Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu grösseren Kfz und die grosse
    Instabilität eines Motorrades zu berücksichtigen...). "


    Sind die bekloppt oder was? Darf man demnächst auch Radfahrer umnieten, weil die ja so schlecht zu sehen sind?!? :o:mad:

  • so werde ich auf jeden fall auch das nächste mal argumentieren wenn so ein drahteselfahrer nachts ohn licht eine landstraße in falscher richtung abfährt

    Lieber Biker merk dir das,
    Fahr auf dem Weg und nicht im Gras!
    Damit man leicht und ohne Müh'
    Dich unterscheiden kann vom Vieh.


  • Da fehlen mir aber noch ein paar Infos. Wie schnell war der Motorradfahrer, und hatte er Licht an ? Wenn er zu schnell war und / oder kein Licht an hatte, würde das eine Mithaftung aus meiner Sicht durchaus rechtfertigen. Es steht j auch nicht drin, wieviel die Mithaftung betrug. Wenn's nur 10 % waren und der Motorradfahrer auch was falsch gemacht hat, kann man dem Richter (wenn seine Begründung vollständig wiedergegeben wurde) nur vorwerfen, dass er die Urteilsgründe nicht richtig dargestellt hat.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Hier mal der Volltext.


    Naja, immerhin hat der Raser die Geschwindigkeit von 50km/h um 7,6km/h überschritten.

    "more gas if you are in trouble"

  • Wie immer:
    1) Ich selber war nicht dabei.
    2) Wenn das Gutachten sagt, dass er mindestens 7,5 km/h zu schnell war, dann war er das auch mindestens
    3) Kann selbst die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 zu schnell sein, wenn z.B. durch eine Kuppe der weitere Verlauf nicht einzusehen ist :D:D
    4) Mal pro Dose diskutiert: Dosenfahrer schaut ordentlich und übersieht den Kopf des Motorradfahrers (der Rest ist durch die Kuppe verdeckt), dann kann das passieren. Wenn der Motorradfahrer ansonsten alles richtig macht würde die eigene Betriebsgefahr auch gar keine Rolle spielen. Da er nun aber zu schnell war finde ich das Urteil vernünftig, zumal ja mit 80% das Vergehen des Autofahrers in Rechnung gestellt wird. :roll:


    Die ewige Rumheulerei (Siehe Threadtitel) "Wir armen Motorradfahrer - Ihr bösen Autofahrer" geht mir - wie an anderer Stelle auch schon geschrieben :D - mächtig auf den Zünder.
    Hier bei uns hats einen Motorradfahrer zerlegt der mit über hundert über ne LS Kuppe geflogen ist: Ist ja auch geil, das kribbelt so schön im Magen. Als er in das technische Gerät des Treckers der in seiner Richtung fuhr knallte kribbelte es noch ganz wo anders. Das Gutachten stellte fest, dass er den Trecker selbst bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 wahrscheinlich zu spät gesehen hätte:|


    Darum lernt man ja auch: "Achtung vor Kuppen" und nicht " Gas geben vor Kuppen wegen des endgeilen Gefühls des Fastabhebens" :wink:


    Was mich nervte waren die ganzen Kommentare in den örtlichen Moppedgremien:
    1) Der Schei$ Bauer
    2) Die Behörden haben Schuld, die müssen da doch Schilder aufbauen...
    3) Wieder ein unschuldiger Mopped fahrer erwischt...


    usw. blablabla :o


    Ich war bei dem hier behandelten Unfall nicht dabei, deswegen hiervon losgelöst meine Meinung einer von mir mal angenommenen Sitaution:


    Moppedfahrer ballert mit fast 60 über ne innerstädtische schlechteinzusehende Kuppe (Er kann kurz vor der Kuppe höchsten die Dachkante erkennen) und knallt nach seinem Sturz bei seinem Versuch der Vollbremsung durch wegknickendes Vorderrad (Durch die Kuppe entlastet :D ) in den abbiegenden Gegenverkehr.


    Meine Meinung: Selbst in Schuld (zumindest zu 20% :D:D )

    in Erinnerung an:
    marc "hinterherfahrer"...16.02.1975 - 06.08.2008
    matthias "alli"..............06.02.1974 - 15.08.2008

  • naja.. hatte halt 'Pech' das er zu schnell war... laut Text möglicherweise bis zu knapp 20 drüber..
    mit 50km/h hätte es wahrscheinlich noch gepaßt...



    und die Ortsbeschreibung .. Brücke/Kuppe..


    Dafür 20% Eigenanteil ist eigentlich noch ok.

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

    Einmal editiert, zuletzt von Kolle ()

  • Hier mal der Volltext.


    Hm, ok, das liest sich schon anders.


    Da hat der ADAC im Newsletter aber geschickt gekürzt... :???: ...hätte das dort so gestanden hätte ich den "Aufreg-Thread" hier nicht eröffnet.


    Sorry. :oops:

  • Hab den Volltext auch nur so überflogen, aber da schaut das schon etwas anders aus...der Newsletter vergisst ja einiges! Ich dachte, daß man wirklich pauschal ne Teilschuld bekommt und wollte mir schon ne pinke Rundumleuchte auf den Helm kleben, damit ich nicht übersehen werden kann...und die Unfallstelle gleich abgesichert ist im Fall eines Falles!

  • (...)und wollte mir schon ne pinke Rundumleuchte auf den Helm kleben, (...)


    Das könnte aber zu bösen Verwechslungen führen :D:D:D:D:D Nimm lieber ne orange oder gleichne blaue Rundumleuchte:wink:

    in Erinnerung an:
    marc "hinterherfahrer"...16.02.1975 - 06.08.2008
    matthias "alli"..............06.02.1974 - 15.08.2008

  • Hab den Volltext auch nur so überflogen, aber da schaut das schon etwas anders aus...der Newsletter vergisst ja einiges! Ich dachte, daß man wirklich pauschal ne Teilschuld bekommt und wollte mir schon ne pinke Rundumleuchte auf den Helm kleben, damit ich nicht übersehen werden kann...und die Unfallstelle gleich abgesichert ist im Fall eines Falles!


    Genau so ging es mir auch, daher auch mein Posting.

  • , wenn das
    geradeaus fahrende Fahrzeug (Motorrad) wegen seiner geringen Grösse
    kaum zu erkennen ist. ............. so ist doch zu beachten, dass die
    relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeugs


    wäre mal interessant wieviel Fläche das Minimum wäre :gruebelx:



    ich spar dann mal für ne Gold Wing :D

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • Naja, ein Fahrradfahrer hätte wahrscheinlich 50% Haftung, ein Fußgänger ist noch kleiner....aber der rennt keine 57km/h.....


    *Spam off*


    Ganz ehrlich, ich muß Kolle zustimmen: 20% finde ich OK, mit döseligen Autofahrern muß man halt rechnen....:roll:


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    .....mal verliert man, mal gewinnen die anderen......und nennt mich nicht RumTreiber!

  • hi


    bei uns hier in der ecke gibt es auch so nen paar kreuzungen
    mit dem auto seh ich nix was von vorne kommt
    deswegen muß man da einfach warten bis man freie sicht hat


    wie das wohl da aussah?


    aber das mit der fläche würde mich auch mal interessieren
    es lebe das fernlicht


    wobei dann würd es wohl heißen er wurde beim abbiegen geblendet



    mfg
    heiner


  • ...mit döseligen Autofahrern muß man halt rechnen....:roll:


    Dann sind die 20% aber nicht gerechtfertigt.


    Sollte der Autofahrer nicht gerade vor einer Kuppe mit besonderer Aufmerksamkeit abbiegen?


    Aber wie Nick schon schrub, wir waren nicht dabei.

    "more gas if you are in trouble"

  • Das Leben ist ungerecht, aber denke daran:
    nicht immer zu deinen Ungunsten.


    John F. Kennedy (1917-63), amerik. Politiker, 35. Präs. d. USA (1961-63)


    :nixweiss:


    In diesem Sinne:


    Allen weiterhin ungestörte Fahrt!

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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