Versicherungen und der §249BGB

  • Hallo ihr da draußen,


    hatte letzten Freitag das Glück, mein Motorrad auch mit in der Waagerechten zu erleben. Ich' sach's euch, die Schräglagenfähigkeit ist genial...


    Nein jetzt mal im Ernst. Man(n) hat es doch tatsächlich geschafft beim rückwärts ausparken meine kleine "umzuschubsen" nachdem er an vorderer linker Verkleidung der hinterer linker Verkleidung sowie Sturzbügel erfolgreich angedockt hatte.... :kd:
    :hammer:


    Ergebnis dieser ´schönen Aktion, ob man es glaubt oder nicht ein schöner Kostenvoranschlag....


    Bin mit der kleinen am nächsten Tag zum Freundlichen in der Nähe Ergebnis rund 2100 euronen.


    Hab ihn dann gestern der Vers. mitgeteilt welche ganz nüchern darauf antwortete, sie wollen dann einen Sachverständigen rausschicken. Besagter sollte mich dann noch kontaktieren und einen Termin vereinbaren.


    So nun hab ich mich natürlich auch ein bisschen schlauer gemacht, und siehe da meine eigene Versicherung sowie das Internet und der §249 BGB besagt, dass ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen kann und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen muss.


    Ergo habe ich dann erstmal bei dem netten Menschen angerufen und klar gemacht, dass er seinen Gutachter erstmal nicht schicken braucht, da ich mir einen eigenen UNABHÄNGIGEN beauftragen werde. Er stimmte diesem erstmal zu.
    Der Sachverständige der gegnerischen Vers. meldete sich dann doch noch bei mir und ihm rutschte auch raus, dass er nicht nur beauftragt wurde, sondern fest bei der Vers. arbeitet....


    Hört sich für mich danach an, als wollten sie den Schaden drücken...
    Heute rief der nette Herr von der Vers. wieder an und wollte mit nachdruck erreichen, dass er sich den Schaden doch anschauen könnte, damit würde dann die ganze Sache beschleunigt werden.


    Okay... einerseits reicht ihm der KVA mit Bildern nicht aus. Dann stimmt er zu, dass ich mir einen eigenen Gutachter suche, nachdem er versuchte mir einen aufzudrücken und jetzt will er doch wieder anschauen kommen....:gruebelx: :gruebelx:


    Ich habe ihm heute dann erstmal deutlich gesagt, dass erst mein SV sich die Kleine anschaut und er danach ja gerne noch einen schicken kann.


    Er fragte dann leicht angesäuert, ob er jetzt in den PC schreiben solle, dass er das Möp nicht besichtigen kann. Habe ich dem dann so zugestimmt, allerdings mit dem Zusatz, dass er gerne noch einen Gutachter schicken kann NACHDEM meiner da war.
    wieder in Bezug auf §249BGB, wobei ich ihm nicht verwährt habe, dass FZ nach meinem anzuschauen!


    Aber bitte erklär mir einer das System:
    -Motorrad ist definitiv umgefallen und ein stück geschoben wurden
    -Schäden sind nicht groß aber zahlreich :evil:
    (Auspuff kostet alleine ja schon ein kleines Vermögen, geschweige denn der Sonderlackierung die ich druf habe...) :roll:
    -hätte über KVA abgerechnet, dann hätten die sich mehr als 15% sparen können, jetzt zahlen die noch nen unabhänigen :D



    Kennt ihr sowas ? Schonmal Erfahrungen mit gegnerischen SV's gemacht? :frage:


    MfG

  • Hallo,
    als Geschädigter hast Du das Recht auf freie Wahl des Gutachters. Die Kosten muss die gegnerische VS begleichen. Kann aber sein, das Du erst vorher den Betrag für´s Gutachten auslegen musst. Also lass Dich nicht auf irgentwelche Gutachter von der VS ein, die sollen nur eins: Kosten senken, auf dem Differenzbetrag bleibste dann nämlich sitzen.
    Gruss Wolly

    Die höchsten Kilometerkosten von allen Wagentypen hat noch immer ein
    Einkaufswagen im Supermarkt.


    Lothar Schmidt, 1922, deutscher Politikwissenschaftler.

  • mmm... okay. das mit der Gewinnmaximierung der Versicherungen war mir klar, sind ja schließlich alles Aktiengesellschaften und die können ja wohl schlecht mehr ausgeben wollen als sie müssen.


    Mit den Kosten für den eigenen SV, meine Vers. meinte er würde die Rechnung direkt an die Gegnerische schicken.


    MfG

  • Prinzipiell behauptet der Geschädigte einen Schaden. Den belegt er meinetwegen mit einem Kostenvoranschlag.


    Versicherungen haben dann meistens vom Schaden her eine "Schmerzgrenze", ab welcher sie einen eigenen Gutachter hinschicken wollen, damit ausgeschlossen ist, dass es sich bei dem Kostenvoranschlag um einen "Gefälligkeits" - Kostenvoranschlag handelt.


    Es ist ja auch schon preiswerter für die Versicherung, wenn der SV aus dem eigenen Hause kommt und nicht nach irgendwelchen Gebührenordnungen abrechnet, was die Versicherung bei der Gesamtheit aller von ihr getragenen Unfälle sicher erheblich teurer kommen würde als ein Gutachter aus dem eigenen Haus.


    Ich bin mit meinem Schrott - Opel, der 2mal aufgebrochen wurde, immer direkt zur HUK nach Berlin gefahren (da hab ich da ja noch studiert), die hatten nen Gutachter auf dem "Hinterhof", mit dem hab ich dann ausdiskutiert, was meine Karre (und es war wirklich ein Rosteimer) noch wert wäre, und dann hab ich genau das abzüglich eines Restwerts noch bekommen.


    Wenn dann der Versicherungsgutachter erheblich hinter dem Voranschlag zurück bleibt und nicht nachvollziehbar erklären kann warum, kann man die Versicherung verklagen und ein unabhängiges Gutachten verlangen.


    Natürlich hat die Versicherung das Recht, sich den Schaden selbst auch mal anzusehen. Wenn die dann meinen, dass der Kostenvoranschlag deutlich neben der Sache liegt, werden die sowieso rumzicken - mit oder ohne "unabhängiges" Gutachten.


    Eine blöde Konstellation wäre doch, wenn erst der von Dir beauftragte SV ein Gutachten macht, welches dann von der Versicherung bestritten wird (durch ein weiteres Gutachten), dann streitet man sich vor Gericht, welches wahrscheinlich ein drittes "unabhängiges" Gutachten einfordert, und am Ende sind die Gutachterkosten ungefähr so hoch wie der Schaden.


    Wenn man Pech hat und der gerichtlich bestellte Gutachter bleibt hinter der Klageforderung zurück, fressen die 3fachen Gutachterkosten auch den Schadenersatz zumindest teilweise auf.


    Also mein Rat: lass die Versicherung erstmal machen, und wenn die nicht querschießen, dann ist es doch gut.


    Wenn 'se allerdings querschießen, lässte reparieren und machst auch noch Nutzungsausfall geltend :D

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Was war denn deine letzter Satz mit der Sonderlackierung? Wie besonders ist die denn?
    Kein Flipflop Spökes oder?
    Könnte es zu Problemen kommen wenn man dein Mopped nun lackiert und sich die farbe nicht mehr finden lässt?


    Grüße,
    Daenni

  • Gesetz dem Fall, ich würde den Sachverständigen von der Vers. zu erst kommen lassen. Würde ich dann einen eigenen unabhängigen SV kommen lassen, könnte die Vers. sich auch noch bei der Bez. des zweiten Sachverständigen quer stellen!?? Weil ja schon ein Gutachten bestehen würde... deshalb sollten die des jetzt ruhig andersherum machen, erst meiner dann ihrer.
    Können sich dann nach meinem ja noch immer überlegen ob die einen schicken wollen. Weil zahlen müssen die eh (meinen, ihren, und wenn die vor gericht gehen auch noch den rest). Also billiger wirds für die definitiv nicht mehr.:)-


    Tatsache ist:
    -Teile die auf dem KVA stehen sind definitiv beschädigt:!:


    -by the way: -Aspekt:z.B.: Wieso soll ich die Verkleidung spachteln lassen? Das ist eine Wertminderung! Wenn jemand meint er müsste meine Kleine dermaßen zurichten, dass ein Schaden in dieser Höhe entsteht möchte ich nicht iwas gebastelt haben sondern eine aus einem Stück gegossene.:evil:


    Ich weiß, die tollen Unternehmen die mit der Vers. zusammenarbeiten, machen erst Gutachten, mit dem du dann nur in deren Werkstatt vom Geld her auskommst.:mad:
    Dann wird das Teil gespachtelt und gelackt und nach nem halben Winter platzt der ganze ****** dir wieder ab.... neee das funkt bei mir nicht mehr... einmal und nie wieder... der letzte Gutachter hatte 1000 euro schaden bei nem auto gesagt, fakt war jeder ordentliche betrieb wollte unter 1600 nicht arbeiten.:gruebelx:



    Zu den Umkosten für SV und KVA, ich habe denen die Wahl gelassen entweder nur KVA oder zusätzlich eigener SV und dann ,wenn die wollen noch ihrer...
    Ich weiß ja nicht wie geil die drauf sind noch mehr zahlen zu müssen als ich denen angeboten habe aber naja.... Hier zeigts sich wieder so versuchen Unternehmen die Wirtschaft anzukurbeln und gehen schließlich doch in die Roten....



    Aber morgen ist der Unabhängige da, mal sehen was der sagen wird....


    MfG

  • Was war denn deine letzter Satz mit der Sonderlackierung? Wie besonders ist die denn?
    Kein Flipflop Spökes oder?
    Könnte es zu Problemen kommen wenn man dein Mopped nun lackiert und sich die farbe nicht mehr finden lässt?


    Grüße,
    Daenni


    Maschine habe ich von einem betagten Herr mit 12500 km gekauft (die Maschine nicht der Herr :D).
    Hat die Seitendeckel (unter der Sitzbank) sowie die Frontmaske in gold lackieren lassen (siehe UserPic).
    Lackierung kostet laut Händler rund 400 euronen, aus dem grund, da man wenn die Farbe nicht 100% gleich ist, was sie nicht sein wird, auch noch die Seitendeckel nochmal mitsprühen muss.


    MfG

  • Mehre Gutachter sind "normal" ....
    Die wollten damals bei uns einen Schaden nicht, so hinnehmen ... ging sogar nur um 200 € (Aussenspiegel Auto) ....
    Hatten erst nen eigenes Gutachten und dann kam noch ein Sachverständiger von der GTÜ, der hat uns sogar noch knapp 10€ mehr berechnet für die Gegnerische Versicherung...sprich der versicherungs Gutachter muss net so schlecht sein ;)

  • Okay... das ist aber 1. eine bescheuerte Versicherung, also für nen außenspiegel nen gutachten machen lassen, da musst denen ja schon fast sagen, der andere hat dagegen gehustet :wink: :) ...


    Der Gutachter ist dann ja noch höher als der Schaden ... naja aber nungut man steckt halt nicht drin in den netten Leutchen von den Anstalten.


    btT.: Der Gutachter von der GTÜ ist doch dann auch ein Unabhängiger.
    Die netten Herrschaften wollten mir allerdings jemanden schicken, der selbst noch geäußert hatte, das er in der Versicherungsgesellschaft als Sachverständiger tätig ist. - soll heißen wir ´mindern den Schaden wenn wir einen aus den eigenen Reihen schicken. Ist bei dir ja nicht der Fall gewesen, wenn die von sich aus gesagt haben wir hätten gerne ein Gutachten von der GTÜ...


    MfG

  • Was soll an einem Versicherungsgutachter schlecht sein?


    Vor ein paar Monaten fuhr mich ein HansDampf mit seiner Karre an - seine Haftpflicht schickt mir ein Protokoll zu, ich füllte es aus (relativ eindeutiger Unfallhergang, er stritt seine Schuld auch nicht ab, also verzichteten wir beide auf polizeiliche Aufnahme), sie baten mich, ich soll zum hauseigenen Gutachter fahren (gleiche Stadt, also für mich kein Umweg), ich fuhr hin, er gutachtete, rief bei der örtlichen Honda-Vertretung an und fragte nach den konkreten Reparaturkosten und gab die Freigabe centgenau. Wäre die Reparatur teuer geworden, hätte ich die Differenz sogar erstattet bekommen.


    Also wäre ich mit null Verlust aus der Sache herausgekommen.


    Gut, ich lies mir die Freigabesumme abzüglich Märchensteuer überweisen und verkaufte die Maschine mit Delle. Beide Summen zusammen lagen über Listenpreis :D


    Das einzige, worin ich mir noch nicht wirklich im Klaren bin, ist die Berechnung des Wertverlustes, der dir beim späteren Weiterverkauf der Unfallmaschine entsteht. Den müsste man ja auch ersetzt bekommen.
    Spielte bei mir allerdings keine Rolle, da nur ein paar 100 Teuro Schaden...


    Übrigens:
    Falls beim Thread-Ersteller die Schuldfrage eindeutig ist, würde ich bei einer 4stelligen Schadenssumme einfach einen x-beliebigen Verkehrsrechtsanwalt mandatieren und den sämtlichen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung über die Kanzlei abwickeln lassen.
    In diesem Fall ist diese nämlich verpflichtet, auch die Anwaltskosten zu erstatten.

    Einmal editiert, zuletzt von bonustrax ()

  • meinem vermieter wurde der roller umgeschubst, der freie, von uns ausgesuchte gutachter hob den geringen kilometerstand, den guten zustand, die schwierige, evtl. bundesweite suche nach gleichwertigem ersatz hervor.


    der schaden war laut gutachter fast doppelt so hoch wie der von der versicherung angesetzte.


    die versicherung lockt zuerst mit schneller abwicklung und droht dann mit komplikationen, zahlt schließlich weniger als der unabhängige gutachter veranschlagt hat.
    das ging dann subito zum anwalt.


    versicherungen versuchen schon lange unabhängige gutachter vom markt zu drängen und kunden eigene sachverständige die pro versicherung schätzen aufzunötigen.


    ich würde für mich im haftpflicht-schadensfall keinesfalls einen von der versicherung geschickten gutachter akzeptieren.

  • @bonustrax:


    Ich versuch es erstmal so ohne Anwalt. Schuldfrage muss eindeutig sein und ist auch eindeutig. Ich saß nicht aufm bock und er hat ausgeparkt, ohne dass ich dabei war.....


    Morgen kommt der unabhängige SV, danach können die gerne noch einen Zweiten bezahlen, wenn denen einmal SV-Kosten nicht reichen. Habs denen versucht Freundlich klar zu machen was Sache ist...wer nicht hören will.....
    sind ja deren Kosten.


    Mit dem Anwalt das sind nur 50 euro die ich in VK gehen muss, da ich eine Rechtschutz habe, aber das muss ich denen ja nicht vorher sagen, sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten, wovon ich zum derzeitigen Standpunkt nicht ausgehe.


    mart!n:
    Genau die gleiche Erfahrung hatte ich auch. Allerdings hatte ich es früh genug gemerkt, sodass die dann doch den korrekten Betrag überweisen mussten.


    Wie gesagt, morgen kommt mein Unabhängiger der Macht paar Bildchen, schreibt denen was kaputt ist und merkt dann gleichzeitig noch, dass auf dem KVA ein Teil fehlt, was auch beschädigt ist :D... schade... schade... so kann eine Versicherung sich in das eigene Fleisch schneiden.
    Mal gespannt ob die dann auch noch einen von sich schicken oder froh sind wenn ich dann noch über KVA abrechnen lasse und die ihre Märchensteuer behalten dürfen.


    MfG

  • nungut,


    Gutachten von unabhängigem SA ergibt 3100 euro schaden (inkl. 19%) plus 670Euro Kosten für Gutachten.


    Versicherung hat sich heute endlich mal wieder gemeldet.... allerdings anders als erhofft:


    [Zitat]


    Sehr geehrter Herr **,


    gemäß beiligendem Schreiben liegt uns ein konkretes Restwertangebot über 1730 Euro vor.


    Wir bitten Sie sich zwecks Verwertung mit der dort genannten Firma in Verbindung zu setzen. Das Fahrzeug wird dann kostenfrei vom jetzigen Standort abgeholt. Den Restwert werden wird in Abzug bringen.


    Mit freundlichen Grüßen


    [/Zitat]
    :hehe: ne.... also behalten will ich die schon... :neinX:


    wird dann wohl heißen (so auch der SA):
    3900Euro (ermittelter Restwert vor dem Umfaller)
    -1730 Euro (Fahrzeugrestwert nachher)
    macht 2170euro für das Möp


    die müssten die mir zahlen, auch wenn ich mein Möp behalte, wenn ich das richtig verstanden habe oder?:gruebelx:


    :mad:


  • Falsch,
    wenn du das Fahrzeug behältst, gilt die sogenannte 130% Regel.
    Soll heißen beiTotalschaden(auch wirtschaftlich) kannst du das Fahrzeug bis zum 1,3 fachen Restwert wieder reparieren lassen(mit Nachweiß!).
    Hat denn dein Gutachter einen Totalschaden festgestellt?
    Bei mir wars damals so weil Wiederbeschaffungswert ca. 2300 € und schadenshöhe 4700€.
    Hieß bei mir Schrottwert 250€ wurde vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

    Gruß Thorsten


    Was wäre Ostern ohne Kinder?
    "Was ist das?" "Blaues Licht!" "Und was macht das?" "Es leuchtet blau!"

  • Falsch,
    wenn du das Fahrzeug behältst, gilt die sogenannte 130% Regel.
    Soll heißen beiTotalschaden(auch wirtschaftlich) kannst du das Fahrzeug bis zum 1,3 fachen Restwert wieder reparieren lassen(mit Nachweiß!).
    Hat denn dein Gutachter einen Totalschaden festgestellt?
    Bei mir wars damals so weil Wiederbeschaffungswert ca. 2300 € und schadenshöhe 4700€.
    Hieß bei mir Schrottwert 250€ wurde vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.


    Das "Problem" für die Versicherung ist, dass ich den Schaden auf Gutachtenbasis habe abrechnen will. Mein Schaden (s.o.) beträgt rund 3100 Euro, Wiederbeschaffungswert laut Gutachten 3900euro.


    Mir ist bewusst, dass ich dazu berechtigt bin, das Fahrzeug mit Nachweiß in einer Werkstatt reparieren zu lassen, und dass dann die Versicherung zahlen MUSS!


    Ich will auf Gutachtenbasis abrechnen, d.h. ich gehe von den 3900 Euro Wiederbeschaffungswert aus, die das Fahrzeug definitiv hat. Abzgl. des jetzigen Fahrzeugrestwertes von 1730 Euro.


    Der Gutachter hat keinen Totalschaden festgestellt, teilte mir aber auf Nachfrage mit, dass die Versicherungen zu folgendem berechtigt sind:
    Übersteigt die Schadenssumme 40% des Wiederbeschaffungswertes, darf diese bereits auf Totalschadenbasis abrechnen. Und da ich anscheinend die größten :mad::mad::evil: .... erwischt habe ... tuen die genau dies.



    Meine Frage nun, die Versicherung müsste doch gehalten sein, die Differenz also 2170 Euro zu zahlen. Egal ob ich das Fahrzeug an den von denen aufgeführten Verwerter veräußere oder nicht?