Frage zum Kennzeichen

  • Hallo,


    wenn das Wetter mitmacht, werde ich nächste Woche meinen Vision 110 beim Händler abholen.
    Meine Frau hat den Roller heute zugelassen und dabei ein Kennzeichen in der Größe 25cm x 13cm
    bekommen. Gibt es hinsichtlich der Kennzeichengröße für Leichtkraftroller Vorschriften oder kann
    man auch ein normales kleines Motorradkennzeichen mit einer Breite von 18cm verwenden?


    Viele Grüße
    Jörg

  • Bis 125ccm bekommst du nur das kleine Schild. Früher gab es gab es auch normale Motorradkennzeichen, wenn die über 80 km/h eingetragen waren, aber das ist seit einige Jahren vorbei.


    Gruß
    Ralf

  • Gibt es hinsichtlich der Kennzeichengröße für Leichtkraftroller Vorschriften?


    Ja, die Anlage 4 der FZV regelt das. Dort heißt es:


    Zitat

    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen [...] zuzuteilen.


    Einige StVÄ lassen einem jedoch die Auswahl, ob man ein richtiges Motorrad-Schild oder ein kleines LKR-Schild nimmt. Dafür gibt es allerdings keine Gesetzesgrundlage, auf die du dich in Deinem Fall berufen kannst. Also nur ein "good-will" von denen...


    Aber warum willst Du denn ein größeres Schild wie nötig? Die dir verpaßten 255mm Breite sind in der Tat optisch etwas übel, man hätte auch 240mm nehmen können. Diese beiden Größen sind üblich bei den Schilderbuden, aber mit der entsprechenden Kombination geht es auch noch schmaler. Mit MKK oben und z.B. X 43 unten kämst Du legal auf 210mm. Den Schilderohling dafür zu bekommen ist allerdings etwas schwierig...

  • Danke für Eure Antworten, ich werde dann wohl mal bei Gelegenheit bei meiner Zulassungsstelle nachfragen, ob sie mir die Plaketten auch auf ein normales Motorradkennzeichen kleben.