Haftungplicht auf der Renne

  • Hallo,


    Ich will an sich nur sicher sein dass ich die Paragraphen (Deutsch ist nicht meine Muttersprache) der Verzichtserklärungen richtig verstehe.


    Ich nehme mal bewusst die Situation die Edwards zugestossen ist am Wochende.
    Wenn ich jemand auf der Renne umhaue, ist dann durch seine Verzichtserklärung jede Möglichkeit genommen die Reparaturekosten von mir zuverlangen?


    Es gibt hier vieleicht ein paar Leute die sich mit solchen Paragraphen gut auskennen.



    Liebe Grüsse aus Luxemburg


    LX


    "Imagination is more important than knowledge. Knowledge is limited. Imagination encircles the world“ - by Albert Einstein



  • genau so schaut es aus !
    es liegt an dir, ob du was zu steuern möchtest, oder nicht ... jeder fährt auf eigenes risiko :wink1:

  • Kommt auf die Formulierung drauf an.


    Zumindest bei Vorsatz greift so eine Verzichtserklärung nicht.


    Wie es bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit aussieht kommt auf die Formulierungen an.


    Zitat

    Die Teilnahme an Veranstaltungen der Motorradrenntraining Berlin GbR erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer durch MRB (bzw. deren Mitarbeiter), durch andere Teilnehmer, oder durch Dritte erleidet, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden ebenfalls nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
    Jeder Teilnehmer erklärt sich bei Abgabe seiner Anmeldung ausdrücklich mit diesem Haftungsverzicht einverstanden!


    Wobei gerade bei einem Renntraining die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit oft nen schmaler Grat ist.


    spät Bremsen = fahrlässig


    viel zu spät gebremst = grob fahrlässig :gruebelx:

  • Erik, so würde jeder gesunde Menschenverstand vermuten.
    Leider hat Rechtsprechung nicht viel damit gemeinsam.


    Fakt ist: Der Haftungsverzicht entbinden ausschliesslich den Veranstalter und Betreiber von Ansprüchen Dritter.
    Auch wenn es unter uns Verstrahlten völlig induskatel ist Ansprüche gegen Mitstreiter zu stellen. Es gab Leute die das gemacht haben und denen die Ansprüche zugesprochen wurden. Die Rennstrecke ist kein rechtsfreier Raum, das sollte jedem bewußt sein.
    Für die Quelle der angesprochenen Fälle muss man nur mal im R4F recherchieren.
    Ich finde es total daneben, wenn man plötzlich in einem Schadensfall bemerkt, hoppla das sind ja Werte die ich da auf die Rennstrecke trage und mir selber kann auch was passieren. Wenn ich ein Rennen fahre oder an einem Renntraining teilnehme, dann habe ich mein Mopped gedanklich verschrottet und mich seelisch mit dem schlimmsten aller anzunehmenden Unglücksfälle auseinander gesetzt. Wer das nicht tut betrügt sich selber!


    ..und rast nicht so! :wink:

  • Wenn ich ein Rennen fahre oder an einem Renntraining teilnehme, dann habe ich mein Mopped gedanklich verschrottet und mich seelisch mit dem schlimmsten aller anzunehmenden Unglücksfälle auseinander gesetzt.


    Bei einer Rennveranstaltung ok,


    aber bei einem Renntraining ????????????? wer da fährt als ginge es um die MOTO GP Meisterschaft, :mad:
    wenn mich einer wegkegelt nur weil er das Messer zwischen den Zähnen hat, den bitt ich auch gerne zur Kasse
    (falls ich noch kann)

  • Es gibt da auch noch den Unterschied zwischen Rernntraining und Fahrertraining.
    Das hat auch etwas mit den Versicherungen der Veranstalter zu tun. des weiteren greift (eventuell) bei einem Fahrertraining die normale Unfallversicherung, bei einem Renntraining nicht. Haengt mit dem "erzielen von Hoechstgeschwindigkeiten" zusammen. Da muss man aber bei der Versicherung nachfragen.

    Gruss Streusel

  • Hallo an Alle,


    Ich merke dass es hier Anregung zur Diskussion gibt und nicht alles so klar ist wie es scheinen mag.


    Hier mal ein auszug von der Verzichtserklärung vom Bosee-Team


    Zitat

    Er erklärt hiermit, daß er die freien Runden und die gestoppten Trainingsfahrten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko und
    Gefahr unternimmt. Er verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Besitzer oder dem Betreiber der
    Rennstrecke, gegenüber den Erbauern, den Veranstaltungsorganisatoren, den anderen Teilnehmern, den Sanitätsteams und den
    Versicherungsgesellschaften der obengenannten Personen und Firmen.


    Frage stellt sich nun wirklich, ist diese Verzichtserklärung rechtskräftig oder nicht, eigentlich ist sie unterzeichnet dann ist sie es. Nun stellt sich nur die Frage op sie auch legal ist, mann kann nämlich vile sachen verhandeln und unterzeichnen aber wenn sie nicht legal sind, sind sie nicht rechtskräftig. Könnte zb sein in den Fällen von denen Gurky schreibt.
    Gurky hat auch zum Beispill geschrieben dass die Vertichtserklärungen nur für die Veranstallter und Besitzer zählt, in meinem Fall steht aber klar auch "den anderen Teilnehmern" drin.


    Was mein ihr?


    Wo bleiben die Rechtsverdreher, emm sorry, meinte Rechtsanwälte... ich wars nicht ;-)


    "Imagination is more important than knowledge. Knowledge is limited. Imagination encircles the world“ - by Albert Einstein


  • Nen Auszug aus den Versicherungsbedingungen meiner Haftpflichtversicherung


    Zitat

    Genehmigte Rennen
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.


    Also meine versicherung würde zahlen wenn ich jemanden auf der Renne umniete, solang es nicht um eine "behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" handelt.


    Bei den PKW gibt es deshal ja auch die Gleichmäßigkeitsfahrten, wo es darum geht eine vorgegebne Zeit möglichst genau zu treffen.


    Und Winner ist: Wer als erster im Ziel ist. (Inoffiziell)



    Bei den Bedingungen zur Vollkasko heißt es:


    Zitat

    Rennen
    Kein versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
    Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.


    Bei den Veranstaltern werden die Renntrainings auch nicht als solches bezeichnet, dort heißt es z.B. "Sportfahrer - und Einsteigertraining" oder "Motorradsport-Training",
    es geht ja schließlich um die VErbesserung des eigenen Fahrkönnens und nicht um die Einstellung des Rundenrekords.

  • @ Moerser


    Danke für deinen beitrage, nur leider hilft mir dies nicht weider, meine Frage ist, wenn jeder deen Haftungsverzicht unterschriedben hat, ist dann die Möglichkeit dass der Umgenittete die Kosten (oder mehr) bei mir einklagen kann genommen.
    Ob meine Versicherung nun zahlt oder nicht, ich bleiwe immer auf den Kosten sitzen.


    Danke trotzdem, gut zuwissen dass Versicherungen auch solche Veranstaltungen mit einbezieht.


    lg
    LX


    "Imagination is more important than knowledge. Knowledge is limited. Imagination encircles the world“ - by Albert Einstein


  • je nach Veranstalter wird auch eine Haftpflicht für die Teilnehmer angeboten/abgeschlossen, welche die gegenseitigen Ansprüche der Teilnehmer abgedeckt (für den Fall der Fälle).


    Unabhängig davon: Erstmal eigenes Risiko!
    Sehe das so wie gurky.


    Und ich gehe auch nicht davon aus, daß jemand mit den Messer zwischen den Zähnen fährt, egal ob einfaches Training oder Renntraining.
    Nur verschätzen kann man sich leider schon einmal. Einen Tick zu spät gebremst, überreagiert und jemanden mitgerissen. Kann passieren.
    Die meisten Teilnehmer möchten nach der Veranstaltung wieder arbeiten gehen.



    btw: es kommt auch zum Glück selten vor, dass sich 2 irgendwie behaken. Die typischen Stürze sind alle selbst verschuldet!

  • Diese Ausschlusserklärungen sind ja sowas wie allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Regeln dazu stehen ab § 305 im BGB, interessant ist vielleicht § 309 Nr. 7. Aber Achtung: da geht es beim Haftungsausschluss um Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners, da dürften in den meisten Fällen andere Fahrer nicht mit dazu zählen, wohl aber zum Beispiel Strecken- und Sanitätspersonal.


    Im Einzelfall wird geprüft werden müssen, was von den Ausschlüssen zulässig war und was nicht, und dementsprechend besteht gegen den Verursacher eines Schadens auch ein Haftungsanspruch oder nicht (unbefriedigend ungenaue Antwort, nicht ?).


    Unstreitig wird sein, dass bei Vorsatz der Schädiger haften wird. Also zum Beispiel wenn ein Autofahrer sich stets über die kurvenlangsamen Motorräder ärgert und einfach mal eins mit Absicht rausschiebt.


    Ich bin mir auch sicher, dass so ziemlich jede für den normalen Straßenverkehr abgeschlossene Versicherung bei Rennveranstaltungen bzw. dem entsprechenden Training aussteigt.


    Losgelöst von den rechtlichen Bestimmungen wäre ich schon davon ausgegangen, dass jemand, der mein Motorrad oder mich beschädigt, nachher auch den Schaden bezahlt. Ob der versichert ist oder nicht wär mir mit Sicherheit nur in soweit nicht egal, wie ich mir Sorgen machen würde, dass der Täter kein Geld hat. Man kann ja wahrscheinlich Versicherungen abschließen, die so ein Risiko tragen, und sowas sollte man sich wahrscheinlich leisten können, wenn man Rennen fährt.


    Ich selbst war bisher immer nur Kartfahren, und da musste ich nix unterschreiben, aber ehrlich gesagt habe ich mir über solche Details da noch keine Gedanken gemacht (Ups).

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Ich bin mir auch sicher, dass so ziemlich jede für den normalen Straßenverkehr abgeschlossene Versicherung bei Rennveranstaltungen bzw. dem entsprechenden Training aussteigt.


    Wie du in meinem Posting sehen kannst, schließt zumindest die LVM bei der haftpflicht nur "behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen und dazugehörige Übungsfahrten" aus.
    was jawohl heist das bei Teilnahme an "Sportfahrer - und Einsteigertraining" oder "Motorradsport-Training" die Haftpflicht greift.


    Das die Versicherung bei Vorsatz raus ist ist eh klar,


    schwierig wird es dann aber bei grober Fahrlässigkeit, gerade bei "Motorsport-Training" ist da die Grenze zur Fahrlässigkeit eher schwammig.


    Zitat

    spät Bremsen = fahrlässig


    viel zu spät gebremst = grob fahrlässig :wink:

  • Der Ärger wird schon bei der Frage losgehen, was man überhaupt ausschließen kann. Falls man zu dem Ergebnis kommt, dass der Ausschluss teilweise wirkungslos ist, wird die nächste Frage sein, was mit dem Rest ist. Früher hat der BGH - meine ich mich zu erinnern - die "Blue Pencil" - Theorie vertreten. MIt anderen Worten: wenn Du den wirkungslosen Teil wegstreichen kannst, (offenbar favorisieren die Richter blaue Kugelschreiber) und der Rest macht noch Sinn, hast Du noch eine wirksame Resterklärung, sonst hast Du gar nichts mehr. Die Erklärung des Bosee - Teams halte ich zum Beispiel für groben Unfug, den haut einem jeder Richter um die Ohren, wenn man sich drauf berufen will.


    Bezüglich der behördlich genehmigten Rennsportveranstaltungen und der dazugehörigen Trainings:


    1. frage ich mich, was überhaupt unter "behördlich genehmigt" verstanden werden darf. Der Nürburgring wird ja wahrscheinlich so eine Art "Generalerlaubnis" dafür haben, jeden, der genug Geld hat, auf dem Ring fahren zu lassen.
    Die Betreiber des Rings funktionieren da ja sozusagen als "bevollmächtigte" der erlaubniserteilenden Behörde, da da kein Verwaltungsangestellter mit einem Stempel sitzt, der für jede durchgeführte Fahrt entscheidet und eine Erlaubnis erteilt.
    Da wäre dann doch jede Fahrt eine Übungsfahrt, maßgeblich zur Vorbereitung der Teilnahme an einem Rennen, das ja wiederum behördlich genehmigt sein müsste. Denn wäre es das nicht, wäre es ja illegal, und somit entfiele wiederum der Versicherungsschutz.
    Da gibt es übrigens eine Parallele zum Sportschießen: der Verein kann da auch jeden schießen lassen, der die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt, obwohl der Schießstand für sich genommen natürlich mit einer ganzen Reihe von Genehmigungen und Erlaubnissen betrieben wird.


    2. ist die Grenze zwischen den verschiedenen Stufen der Fahrlässigkeit immer schwammig, so dass ich mich als Teilnehmer an einer solchen Veranstaltung auf gar keinen Fall darauf verlassen würde, dass der Richter nachher sagt, es habe nur leichte Fahrlässigkeit vorgelegen. Wenn Du da einen Sitzen hast, der Motorradfahrer generell für portentielle Selbstmordattentäter hält, hast Du schlechte Karten und im Zweifel viel Spaß mit und hoffentlich auch viel Geld für die Instanzen.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • btw: es kommt auch zum Glück selten vor, dass sich 2 irgendwie behaken. Die typischen Stürze sind alle selbst verschuldet!


    ich gebe dir zu 100% recht, nur ist leider diese Wochende in Mettet (BE) das passiert, 1 ist in 4 Fahrer reingerasst :-/
    wahrscheinlich nicht mal ein Fahrfehler wie früh vermutet wurde, sondern Blackout oder es wurde im schlecht


    und genau darum habe ich das Beispill von Edwards genommen, deine Maschine (Vorn oder hinten ist eigentlich egal) rutscht dir, und genau auf deiner "linie" um ins Gras zurutschen, hast du dann einer der einbiegt und ....


    "Imagination is more important than knowledge. Knowledge is limited. Imagination encircles the world“ - by Albert Einstein


  • Bezüglich der behördlich genehmigten Rennsportveranstaltungen und der dazugehörigen Trainings:


    1. frage ich mich, was überhaupt unter "behördlich genehmigt" verstanden werden darf.



    http://www.verkehrslexikon.de/StrVerkRecht/VR0125.php

    Einmal editiert, zuletzt von Moerser ()