RD 15- keine Reifenbindung

  • Ich habe jetzt meine neue RD 15 vom Händler geholt- Tageszulassung mit 2 km. In den Papieren und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung- niergendwo steht was von Reifenbindung oder sind Fabrikate aufgeführt, daß ich irgendwas einhalten oder aufziehen muß, nur die Größenbezeichnung steht drin. Heißt das, es gibt keine Bildung, ich kann fahren was ich will? Habt Ihr was in den Papieren stehen?

  • ...ich habe zwar keine 15er, aber wenn nix in den Papieren steht, gibt's auch keine Bindung.

    Trage meine Schuhe und gehe meinen Weg, erst dann vermagst du über mich zu urteilen.

    Gruß Jürgen
    :bb:

  • seit 2006 ist die Reifenmarkenbindung nicht mehr gültig und viele Hersteller haben seither keine mehr vorgesehen. Richtig rund ist die Sache trotzdem nicht und es ist empfehlenswert sich nur Reifen zu montieren, zu denen es vom Reifenhersteller eine ABE gibt oder vom Motorradhersteller eine Empfehlung. RD15 ist baugleich RD13 wird nur lediglich in einem anderen Honda Werk montiert und hat nen anderes Federbein.


    Ich bestell meine Reifen bei Moppedreifen.de dort nach Honda suchen 680ccm und da gibts dann RD13/RD15 alle Reifen mit ABE als pdf downloadbar

    Einmal editiert, zuletzt von Mullibulli ()

  • Danke für die schnellen Antowrten, seh ich ja auch so, muß ich heute nur aufpassen wenn ich sie auf mich anmelde, daß die nicht den blöden Satz automatisch reinschreiben: "Reifenfabrikatsbindung ..... beachten!" Moppedreifen ist gute Seite, kaufe ich meistens, da ich meine Reifen bisher selber wechsle. Ohne Bindung ist besser, dann kann ich auch gemischt fahren, was ich gerade bei meiner KLE meist mache und gute Erfahrungen gemacht habe, den Schei.. gibt es eh nur in D.

  • Warum nicht, bei den ganz alten Kisten gab es teilweise auch keine Reifenbindun (hatte Kollege) und der ist jahrelang mit vielen TÜV-Besuchen mit gemischten Reifen gefahren. Bei meiner TT 600 R kann ich auch.

  • das schreibt der TÜV dazu


    http://www.tuev-nord.de/de/Fab…ndung_bei_Reifen_2989.htm


    Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?


    Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:


    Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
    Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
    Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.


    Also muss eine ABE vorhanden sein was ja grundsätzlich bei beiden Reifen der Mischbereifung sein kann, aber in den ABE stehen normalerweise immer Reifenpaare drin, sprich beide Grössen.
    Was ist dann mit der ABE wenn man eben nicht beide Reifen wie in der ABE aufgeführt verwendet. Eine ABE von Mischbereifungen wird es nie geben schon garnicht wenn man unterschiedliche Hersteller an Reifen fährt

  • das schreibt der TÜV dazu


    http://www.tuev-nord.de/de/Fab…ndung_bei_Reifen_2989.htm


    Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?


    Da die RD13/15 keine Reifenbindung hat, ist der Link hier völlig falsch.


    Reifen brauchen auch keine ABE... es genügt eine Freigabe unter der Bedingung dass die Reifen bauartgeprüft sind (ECE 75R) und andere Reifen dürfen in EU ohnehin nicht vertrieben werden. Da RD13&15 keine Reifenbindung haben dürfen natürlich auch Reifen ohne Freigabe montiert werden sofern die Größenangaben, Loadindex, Geschwindigkeitsindex und Bauart unverändert bleiben. Reifenfreigaben besitzen für die RD13/15 nur empfehlenden Charakter, deren Missachtung keinerlei Folgen hat


  • Reifenfreigaben besitzen für die RD13/15 nur empfehlenden Charakter, deren Missachtung keinerlei Folgen hat


    Im Prinzip ja, aber...
    Im Falle eines (Un-)Falles würde ich mich dann bei einem Reifen ohne UBB nur ungern mit meiner Versicherung streiten wollen, wenn die der Meinung ist, mit einem UBB-Reifen wäre der Unfall nicht oder glimpflicher passiert. :gruebelx:

  • .....nur ungern mit meiner Versicherung streiten wollen, wenn die der Meinung ist.....


    Dann räumen wir auch mit dieser nicht zutreffenden Fehlinformation auf.... nach VVG kann die Versicherung die Leistungen nur kürzen oder dich gar in Regress nehmen, wenn du gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hast. Ein zutreffender Vertragsverstoß wäre der Betrieb eine Fahrzeuges bei dem die Betriebserlaubnis erloschen ist. Da bei der RD 13/15 keine Reifenbindung vorhanden ist, bist du in der Wahl der Reifen frei. Solange du die oben von mir schon genannten Vorgaben beachtest, ist daher die BE deines Motorrades nicht erloschen... da die BE nicht erloschen ist wird deine Versicherung zu keinem Zeitpunkt der Meinung sein....

  • ...dann frage ich mich allerdings, wozu diese UBB überhaupt gut sein soll (außer als Klopapierersatz)? :gruebelx:

  • Bei Fahrzeugen die eine Reifenbindung haben ist sie notwendig.
    Bei Fahrzeugen die keine Reifenbindung haben, ist es eine "Empfehlung" - hier wurden verschiedene Tests gefahren und die reifen funktionieren grundsätzlich mit dem Fahrzeug.
    Allerdings frage ich mich teilweise, ob da wirklich Tests gefahren wurden, da von dem ein oder anderen Reifenhersteller die Freigaben aus der Hüfte für Dutzende von Fahrzeugen erteilt werden.

  • Tut mir leid, aber was Versicherungen angeht, bin ich sehr skeptisch/pessimistisch. :(
    Auch wenn die UBB ohne Reifenbindung Deiner Aussage nach nur eine Empfehlung ist, so geben doch manche Motorrad-Hersteller ganz klipp und klar die Ansage, nur Reifen mit UBB zu verwenden. Wenn ich nun einen Unfall habe, bei dem eventuell der Reifen eine Rolle spielt und ich keine UBB für meine Schlappen habe, dann möchte ich die Versicherung sehen, die freiwillig darauf verzichtet, sich nicht aus der (finanziellen) Verantwortung zu stehlen... :(

    Einmal editiert, zuletzt von ingobohn () aus folgendem Grund: Tippfehler