Noch Versicherten 50er Kaufen, was beachten ?

  • Moin Moin
    Ich möchte am Sonntag einen 50er Roller kaufen :)
    Allerdings finde ich keine Infos wie das nun mit der Versicherung abläuft ?
    Momentan ist dieser noch auf den Besitzer angemeldet.
    Am Sonntag wird der Kaufvertrag gemacht, und es wird eine Überführungsfahrt auf seinem Kennzeichen durchgeführt (bereits abgesprochen :) )
    Wie ist allerdings der weitere Werdegang ? Muss der jetzige besitzer das Fahrzeug abmelden ?
    Oder muss ich mit dem Kaufvertrag zu einer Versicherung und das Fahrzeug abmelden und auf meinen Namen anmelden ?
    Wie Läuft das alles ab ?
    Und wo Kriege ich wieder ein Versicherungskennzeichen ?
    Währe euch für eure Antworten sehr Dankbar, alleine kreig ich da einfach keinen Überblick :eek:
    MfG :)

  • Meines erachtens ist es eigentlich so: du kannst den Rest der Zeit eigentlich mit dem alten Versicherungskennzeichen weiterfahren, wenn es sich nur um eine Haftpflicht handelt - bei Teilkasko sieht es etwas anders aus! Geh einfach zu einer Versicherung deiner Wahl und kaufe dir ein Neues Kennzeichen mit Versicherungsschein (dieses Jahr schwarz). Da muss im Grunde nix an oder abgemeldet werden!



    WGV Versicherung schreibt dazu:
    "Bei Verkauf geht der Vertrag auf den Erwerber über, welcher dem Veräußerer die anteilige Prämie für die restliche Laufzeit des Vertrages erstatten muss. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag bis zum nächstfolgenden Monatsende Februar fortzusetzen. Das Versicherungskennzeichen verbleibt am Fahrzeug, der Versicherungsschein ist dem Erwerber auszuhändigen. Der Verkauf ist unter Angabe des Erwerbers an uns zu melden.
    Will der Erwerber das Fahrzeug anderweitig versichern, müssen das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein an uns zurückgegeben werden, der unverbrauchte Teil der Prämie wird dann erstattet." Ist zwar schon was älter, aber sowas müsste auf dem Versicherungsschein stehen!!!!

    :blu::dr::blu:My all, my ever, my life


    "nimm ma die Füsse da wech Cuno"


    Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos! LORIOT

    Einmal editiert, zuletzt von MrSpock ()

  • Hi,


    das ist so weit korrekt, allerdings handelt es sich um eine Restlaufzeit von 1 Monat.
    Da erstattet normalerweise keine Versicherung was zurück. Der Beitrag bei der wgv z. B. beträgt im Jahr 72 Euro, also 6 Euro im Monat inkl. Teilkasko.
    Nur Haftpflicht kostet 43 Euro, also nur 3,50 im Monat.


    So wirds gemacht:
    Gerät mit Schild übergeben, weiterfahren und bei der eigenen Versicherung ein neues Schild für 2014 besorgen.
    E-Mail/Mitteilung mit Verkauf an bisherige Versicherung.
    Ob mit oder ohne TK, die Abwicklung bleibt gleich.


    Wichtig ist, dass Du die ABE zu dem Teil bekommst, wichtiger als die Versicherung.

    Einmal editiert, zuletzt von JGibbs ()

  • Bei Versicherungskennzeichen kenne ich keine Pflicht zur Rückerstattung, kann aber kulanzhalber schon mal durchgehen wenn der Versicherungsmensch sehr gut gelaunt ist. Im Kaufvertrag die Übertragung vermerken, sämtliche Papiere und Schild aushändigen lassen, Halterwechsel der Versicherung melden und gut is. Bei einem Monat Restlaufzeit lohnt sich keine Rückerstattung.
    Bei Fahrzeugwechsel gehts genau so.

  • ABE ? Meinst du den normalen Zettelkram der dabei ist ? (So etwas wie Fahrzeugbrief für 50er?
    Also prinziepiell hinfahren kaufen, im kaufvertrag vermerken das das nummernschild mit übergeben wurde, nach hause, am Montag zur versicherung und dort ein neues Versicherungskennzeichen kaufen, anschrauben, und im gleichen Zug eine kopie des kaufvertrages und ein kurzes schreiben an die aktuelle versicherung ? :) Vielen Dank für die aufklärung :)
    Bei den ganzen Regellungen kommt ja kein Mensch mehr durch :)
    MfG


    Schönes Wochenende wünsch ich :)

    Einmal editiert, zuletzt von Nostrex ()

  • Ne, nicht kompliziert, So einfach wie bei den 50ern gehts nirgends mehr sonst.


    Das "Nummernschild" IST quasi die Versicherungspolice, deshalb heißt das auch nicht Kfz-Kennzeichen, sondern Versicherungskennzeichen.
    Du musst also nur noch der Versicherung mitteilen, an welchem Fahrzeug das Stück farbig bedruckte Blech hängt und wer ab wann der Eigentümer, bzw Halter des Fahrzeugs ist.
    Du musst erst ab 1.3. ein neues Versicherungskennzeichen mit schwarzer Schrift haben, bis dahin gilt das aktuelle in Grün.