H-Gutachten und HCS Dämpfer

  • Ziemlich spezielle Frage, zugegeben, aber bevor ich demnächst beim Dampfkesselprüfer schlafende Hunde weck, wollt ich hier mal fragen, vielleicht gibt es Insider die Erfahrung haben oder was wissen oder überhaupt und so.
    Also:
    Mein 1985er Stahmer-Honda Goldwing GL1100 Gespann soll demnächst ein "H-Gutachten" bekommen. Keine Frage, das lohnt sich. Die Gutachterkosten sind nach 2 Jahren durch die reduzierte Steuer drin und die Versicherung wird auch günstiger. Noch dazu bekomme ich im Fall eines Falles nicht (nur-) den Zeitwert ersetzt.


    Die Fakten:
    Eingetragen ist ein komplettes Koni Fahrwerk, Standart der 80er Jahre also. Aber: Es sind, seit neulich, HCS Dämpfer montiert. Festigkeitsgutachten liegt vor, klar. Erstmal hinten, und ab morgen am Beiwagen, aber wenn es die (für mich mehr als nur-) Portokasse zulässt, auch vorn. Meine 30 Jahre alten Konis federn nur, die HCS's dämpfen auch noch.....


    Nun zu meinen zahlreichen Fragen:
    Eingetragen sind diese aber (noch???) nicht.
    Sollte ich?
    Sollte ich überhaupt?
    Hab ich dann mein Anspruch auf die (sonst originale und vom Zustand auch gut erhaltene "Wing") auf das "H" verwirkt?
    Sollte ich erst "H" machen und dann die HCS eintragen lassen?
    Bekommt man sein "H" evtl. dann aberkannt?
    Hier ich die Flöhe husten und das ganze kann als "Sicherheitsrelevant so oder so mit "H" Gutachten durchgehen?


    Was anderes: Die Marwing-A2rostfrei-Auspuffanlage dürfte ja als zeitgenössisches Zubehör kein Problem sein?
    Oder doch? -Hab da "nur" eine ABE für...
    Kann man mit der gleichen "Argumentation" auch die HCS Dämpfer begründen (die gibt's aber noch nicht sooo lange)?
    Wo liegt der Zeitpunkt mit dem man solche, nicht ganz originale Dinge, begründen kann?


    Der Vollständigkeit halber:
    Ich habe einen verständnisvollen TÜVer, den ich aber nicht allzusehr bei Problemen stressen will, bzw. mit Argumenten überzeugen möchte (sofern ich welche hier gepostet bekomme).


    Ich bin Hesse (und stolz drauf...), brauch aber in meinem Zulassungsgebiet, HG-Bad Homburg (noch!) keine Bündlungsbehörde.
    Tja, ich geb zu, ein Problem. Aber wofür soll dieses schöne Forum hier sonst gut sein?
    Danke im voraus für sachdienliche Hinweise und konstruktive Vorschläge.

    Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Honda GL1100Gespann (Stahmer), BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0, CZ453.
    http://www.eichy.de

  • :gruebelx:


    Das komische Ämtchen braucht man auch in HG - zumindest wenn's um ein "21 i. V. m. 19/2"-Gutachten (Einzelabnahme) geht :o


    Allerdings hat der TÜV damit nix zu tun. Der aaSuP macht das Gutachten und ist fertig. Die Zulassungsstelle schickt das Gutachten mit den zugehörigen Unterlagen dann dahin. Für 'ne stressfreie Abwicklung ist allerdings wichtig, dass der Prüfer gleich die "Nachweisliste zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach 19/2" an das Gutachten drantackert ...




    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Jetzt habe ich doch ein wenig gelesen :D
    Das ganze ist schwer "dosenlastig", aber das hier paßt auch auf Moppeds:
    "Es dürfen nur Originalfedern oder original getreue Ersatzteile (auch härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit gleichen Anbaumaßen) Verwendung finden."
    Wenn da nicht gerade Fournales-Luftpumpen oder güldene Neuzeit-Öhlins mit Stellrädchen verbaut sind, würde ich als Prüfer nichts sagen (bin aber keiner :wink:).
    Um das Eintragen wirst Du aber wahrscheinlich nicht herum kommen.


    Gruß
    Günter

  • Habe das Prozedere mit der Dose schon hinter mir, auch mehrmals Tüv nun. Habe auch Eintragungen ;) Grundsätzlich kannst du alles eintragen lassen, es muss nur damals machbar gewesen sein in einem Zeitraum bis 10 Jahre. Bedeutet: Bj85, kannst alles machen was bis 95 ging. Sicherheitsrelevante Bauteile können generell getauscht werden, bzw hinzugebaut werden. Stoßdämpfer zb gehört eigentlich schon dazu.
    Nun gilt es halt nur einen Prüfer zu finden, der das macht.
    Viel Spass


  • HG und MKK nein.

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  • Ja, die sehen schon "etwas" anders aus, sind aber (Goldwingtypisch halt) hinter Koffern und Chromgeraffel nicht zu sehen....

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  • :wink1:


    HG und MKK nein.


    Höchst interessant ...


    Aber dafür werde ich mir keinen Zweitwohnsitz in HG zulegen :o
    Zumal die Prüfung der Unterlagen ja genauso 3 Tage dauert wie in F (inkl. Hin- und Rückreise Marburg ...)




    Hier steht allerdings HG und LDK - nicht MKK ...





    :wavey:

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  • 2wohnsitz? Ne, HG ist teuer genug. HG heisst ja auch Hat Geld... LDK oder MKK nehm ich nicht so genau:roll:


    Das mit dem "H" wird wohl schwierig, so richtig gute Argumente hab ich noch keine, mit denen ich die HCS dämpfer und die Motad Auspuffanlage begründen könnte.:oops:

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  • :gruebelx:


    Geht die Motad nicht als "zeitgenössisch" durch? Und die Dämpfer "wegen Fahrsicherheit ..." und "sieht man doch sowieso nicht ..."





    :wavey:

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  • Mensch Eichy, mach Dich doch nicht verückt. Fahre doch erst einmal zum Graukittel und mach Dich schlau. Hier beim Tüver in Usingen, kann man auch mal so einfach Fragen, ohne gleich abgewiesen zu werden. Einen Kaffee gibt es bei mir auch, wenn Du dann eh hier bist.


    Lg Mario

  • Es ist egal, ob Du erst eine H-Abnahme machen läßt und dann die EIntragung oder umgekehrt, wenn estwas nicht zum "H" paßt kann auch das "H" bei nachträglicher Eintragung aberkannt werden.


    Der Prüfer / Prüfingenieur muß das nur argumentieren können. Entweder ist der neue Umbau zeitgenössisch, Beispiel, Du baust an denen Oldtimer Pkw fabrikneue Felgen, die es damals aber schon gab, dann ist das zeitgenössisch. Sind sie aus einer Serien die es heute erst gibt, ist es nicht zeitgenössisch.


    Ein anderer Aspekt ist immer, das Du sicherheitsrelevante Teile aus heuitige Technik verbauen kannst, die es damals nicht gab. Wenn DU in einen Pkw einen Bremskraftverstärker einbaust, dann dient das der Steigerung der Verkehrssicherheit und läßt sich auch so argumentieren. Ober Du baust an ein altes Motorrad das noch einen Scheinwerfer mit Bilux hatte einen mit H4 der aber zeitgenössisch ins Bild paßt.


    Wenn Deine Dämpfer "zeitgenössisch" ins Bild passen und Deinem Gespann ein plus an Verkehrssicherheit bieten, dann hat der Prüfer eine Argumentationshilfe.


    Was für Unterlagen liegen Deinen Dämpfern denn bei ? ABE, Teilegutachten .... ?

    ... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... :wink1:


    ... wer mich kennt der mag mich, wer mich nicht mag, der kennt mich nicht !


    ... wer ein Problem mit mir hat, kann es behalten, es ist ja auch sein Problem !

  • Gutachten, mehr nicht.

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