Versicherungsfrage Brutto/Netto Regulierung

  • Servus an alle,


    wie manche schon mitbekommen haben, wurde meine CBR 600RR vor vier Monaten geklaut.
    Vor einer Woche kam dann das lang ersehnte Schreiben der Versicherung mit der Auszahlungsbestätigung.


    Hier stellen sich noch ein zwei Fragen, die ich mit meinem Halbwissen nicht zu 100% beantworten kann.


    Mein Motorrad habe ich von einem Händler gebraucht gekauft und unterlag der Differenzbesteuerung.


    Die Versicherung zahlt, wie meist üblich, den Netto-Wiederbeschaffungswert aus. In dem Schreiben geht hervor, dass die Mehrwertsteuer ausgezahlt wird, sobald diese auch angefallen ist.


    D.h. für mich:


    Kaufe ich eine Maschine von Privat gibt es keine Mehrwertsteuer-Auszahlung ?
    Kaufe ich eine gebrauchte Maschine von einem Händler kann ich maximal die Differenzbesteuerung (EK und VK) wieder bekommen ?
    Kaufe ich eine Maschine deren Mwst. ausweisbar ist, bekomme ich dann die volle Höhe der Mwst. ausgezahlt?


    Denn auf dem Anfangsblatt der Versicherung wird nur sehr allgemein über die Mwst. gesprochen.
    Jedoch ist auf dem Gutachten nur die Rede vom ''Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert''. Ist dieser Wert dann auch automatisch der maximal auszuzahlende Betrag der Versicherung?


    Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen


    Vielen Dank vorab

  • m.E. sieht es so aus. Privatkäufer / Endverbraucher zahlen die Mwst - also muss Versicherung auch Mwst zahlen. Bei einem Händler / Gewerbetreibender zahlt Versicherung keine Mwst, da die Firmen die Mwst an Privat- bzw. Endverbraucher weitergen - also selbst auch nicht zahlen.

    Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :0018:

  • Irgendwas kann da nicht stimmen.
    Als Privatperson ist mir das mit der MwSt doch schnurz egal.
    Ich kann sie nicht absetzen und muss sie bezahlen.
    Ob der Händler sie nur als Durchgangssteuer verbucht, kann mir egal sein.
    Also muss doch die Versicherung den vollen Wiederbeschaffungspreis ersetzen.
    *only my 2 cent*
    BTW: anders sieht das bei der üblichen Abrechnung von Reparaturen gemäß Kostenvoranschlag aus

    gesendet von meinem Quad-Core-PC via 50000er DSL

  • Moin,


    als Privatperson interessiert Dich nur der Brutto-Betrag ...


    Dein Brutto-Kaufpreis setzte sich wie folgt zusammen:


    - Einkaufspreis des Händlers (enthält keine MwSt. da von privat angekauft)
    - Marge des Händlers (ist Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer-pflichtig)
    - 19% Steuer auf die Händler-Marge


    Wenn Du ein neues Motorrad kaufst, enthält der Bruttopreis knapp 16% Steuer (Nettopreis + 19%), im Fall der Differenzbesteuerung enthält der Bruttopreis aber weniger Steuer, da nur die Händler-Marge (= Differenz zwischen Einkauf und Verkauf, deshalb Differenz-Besteuerung) versteuert wurde.


    Das heisst, bei einem Neufahrzeug mit Netto-Wert 10.000 hättest Du 11.900 bezahlt und würdest jetzt von der Versicherung auch dementsprechend Geld bekommen.
    Bei einem Gebrauchtfahrzeug mit Netto-Wert 10.000 und Differenz 2000 hättest Du nur 10.380 bezahlt. Wenn die Versicherung jetzt Dir den Netto-Wert und (da Du Privatperson bist) die übliche Mehrwertsteuer erstatten, hättest Du 'ne Überzahlung - also zahlt sie nur den Netto-Wert und die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer.


    Um Überzahlungen zu vermeiden, zahlt die Versicherung immer netto + die tatsächlich nachweislich angefallene Steuer. Das ist dann aber gleich Deinem tatsächlichen Brutto-Kaufpreis, also kann Dir die Berechnung egal sein :wink:






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Richtig,


    die Steuer wird erst erstattet, wenn Sie auch tatsächlich anfällt!
    Aber wichtig --> wenn Du Dir nen Moped kaufst, das teurer ist als die im Schreiben ausgewiesene Summe, dann wird die Mwst. die den Betrag im Schreiben überschreitet, nicht erstattet.
    Z.B.
    Versicherung sagt 10.000€ Netto Erstattungsbetrag für Schaden + 1.900€ Nacherstattung der Mwst. wenn diese anfällt (bei z.B. Neukauf eines Mopeds).
    Kaufst Du Dir jetzt nen Möpi für Netto 11.000€ dann würden somit 2.090€ Mwst. anfallen und Du auf 190€ sitzen bleiben (als Beispiel)

    haisasig.png