bonobo"s unfallbike frage

  • HALLO; MÄNNER


    ich möchte euch mal einen fall schildern, der sich vor 3 wochen zugetragen hat und über den ich immer noch am grübeln bin..........


    ich bitte die gemeinde mir mal ihre ansicht und einstellung zu posten und mir aber auch klar zu sagen, wenn ich falsch liege. deswegen poste ich ja hier.

    danke
    im vorauseilenden galopp:D


    AAAAAAAAAAAAALSOOOOOOOOOOO:


    mein cousin kauft sich bei einem in dieser umliegenden gegend (düsseldorf) bei einem langjährigen und etablierten, MEHRFACHFILIALIST-- fachhändler der marken BMW; YAMI & SUZUKI eine gebrauchte bmw 1200 gs.


    preis so um 10 kilo, dies ist (im moment noch) nicht so wichtig.


    lt. händler unfallfrei.


    nach so einem jahr möchte mein cousin eine harley und kauft diese unter inzahlungnahme seiner gs in wuppertal bei einem fachhdl. das war vor so 3 wochen.


    2 tage nach kauf bekommt er einen anruf, in dem ihm vom harley hdl. mitgeteilt wird, das er eine (seine) bmw abgegeben hat, die einen massiven frontschaden hatte und er hats nicht gesagt, das dies eine unfallmaschine ist.


    mein cousin konnte dem harley hdl. erklären, das er sie bei dem........gekauft hat unter der angabe: unfallfrei.


    erstmal ruhe im karton, dann erfuhr er vom harley hdl.: der bmw hdl. hat die bmw nach einem telefonat zum vollen preis ihm abgekauft.


    mein cousin atmet auf und ist zufrieden, das er keine rechtsprobleme bekommt.


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    JETZT KOMMTS:


    auf meine frage, was der bmw hdl. zu ihm gesagt hat--er ist mal dahin gefahren--


    ANTWORT: ich (also der bmw hdl. ) sehe da keine probleme und ich weis nicht, wie ich dir nun was dazu sagen muss.


    es sind absolut neuteile verwendet worden, die karre stand/steht im endeffekt besser wie alt da, wo ist das problem?


    amen und aus.


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    nun meine auffassung der sache und ich bitte um schonungslose aufklärung, auch wenn oder gerade wenn ich falsch denke!!!



    ich sagte meinem cousin:


    1)mach dich beim anwalt schlau, denn: wenn du eine unfallmaschine gekauft hast, dann dürfte sie ja in diesem falle keine 10 kilo gekostet haben dürfen, denn es ist ja eine unfallmaschine.


    2 wenn DU eine maschine abgibts, dann bist du verpflichtet zu sagen das es eine unfallmaschine ist--wenn auch fachmännisch repariert--
    und du bekommst aber auch weniger geld dafür, dies wird dir schon der frdl. erklären.


    3)also sagte ich meinem cousin: du hast --ichsachmaso-- 2 kilo zuviel bezahlt beim kauf.
    könntest du die nicht zurückholen über einen anwalt???


    die antwort, die ich akzeptieren muss, denn es ist ja seine sache!!!.:
    nöö, ich hab keinen bock auf stress, ausserdem kostet mich das verfahren 150 € selbstbeteiligung, wer weis, was dabei rauskommt, das dauert ja eeeeewig, post hin und her, und nachher krieg ich nur 300 oder sowas raus. das ist mir zu stressig.


    ich sagte: (auch hier bitte um evtl. zurechtweisung durch fachkundige user) quatsch, der musste es als offizieller hdl. sagen, der hat dich beschissen.


    allein die tatsache, das der bmw hdl. die GS ohne zucken vom harleyfrdl. gekauft hat ist für mich doch ein--hmmm--schuldeingeständnis oder zumindest, wenn es das in der branche noch gibt: ein schlechtes gewissen???


    ---------------------------------


    das bike ist nirgendwo zu finden, es ist in keiner seiner filialen zu sehen, evtl. schon im botswana.


    so, jungens, was sagt ihr, liege ich falsch...ganz oder teilweise, hat der frdl. recht???


    ICH GRÜSSE ALLE

    Einmal editiert, zuletzt von bonobo ()

  • Rechtlich ist die Sachlage glasklar ... ein Unfall MUSS angegeben werden auch wenn er in Perfektion repariert wurde. Da das wie geschildert wohl auf Betrug hinausläuft würde ich auch unbedingt einen Anwalt einschalten. 150€ SB muss er ja auch nicht hinlegen wenn er den Fall gewinnt.
    Was mich da ein bisschen irritiert ist, wie hat der neue Händler entdeckt das es ein Unfallmotorrad ist wenn es doch sooo gut repariert wurde :gruebelx:

    I learn from the mistakes of people who took my advice !! :mad:

    Einmal editiert, zuletzt von chefffe ()

  • Auch wenn es ärgerlich ist:


    Eigentlich doch Schnee von gestern.



    Meine laienhafte Einschätzung der Rechtslage:
    Dein Cousin hat zum "unfallfrei"-Preis gekauft, aber auch zum "unfallfrei"-Preis in Zahlung geben können.


    Die Einbussen hatte nicht er, der BMW-Händler hat ja das ganze durch den Rückkauf letztlich doch auf sich genommen.


    Meine Frage: Welchen Schaden hat dein Cousin erlitten?


    Hätte er zum "unfallfrei"-Preis gekauft, und nur zum "verunfallt"-Preis in Zahlung geben können, hätte sich eine Lücke von xxxx.-Euro aufgetan, das wäre ein Schaden, für den man Wiedergutmachung hätte fordern können.


    Mit welcher Forderung will man also in einen Zivilprozess gehen?


    Dein Cousin hat meinterwegen 2 Mille zu viel bezahlt.
    Aber die hat der Händler, der die Kiste in Zahlung genommen hat, ja auch zuviel gegeben.
    Wenn dann hat also der einen Schaden.
    Und den hat er mit dem Ursprungshändler ja geklärt.

  • @ CHEFFE:


    nach rückfrage beim cousin:


    da die welt klein ist--gerade viell. in dieser branche--hat ein ehem. BMW mech. die karre erkannt und es dem h&d frdl. "gesteckt".
    ---------------------


    mart!n:


    unfallfrei gekauft und auch unf. fr. verkauft: also hat er---MEINER BESCHEIDENEN MEINUNG NACH- unwissentlich gelogen.


    selbst wenn alles "gut" ausgegangen ist, hat er doch zumindest als "beschei§§er" einen zeit lang dagestanden.


    ich darf bemerken gerade zu DEINER antwort:


    wenn du, lieber mart!n, einem deiner kunden so eine maschine verkaufen würdest---ACHTUNG: THEORETISCHE FRAGE, ICH WEIS DAS DU DAS NIE MACHEN WÜRDEST--
    UND DIES WÄRE EIN RECHTSANWALT ODER PAUL PENIBEL; ich denke der würde dich bis auf skt. nimmerleinstag verklagen.


    und das der h&d hdl. keine einbussen hat DURCH DEN RÜCKKAUF der bmw, nun das ändert ja nix an der tatsache der: verschweigung.


    wenns so einfach ist, dann : nacht mattes


    aber wie gepostet: mal sehen was noch kommt,


    dennoch thanks an euch.



    bonobo

  • Klaus, ganz einfach. Es liegt ein versuchter Betrug vor.
    Auch der versuchte Betrug ist strafbar.
    Nur muss man das Alles beweisen können, sonst klagt kein Staatsanwalt das an.


    Die beiden Händler werden darauf keinen Bock haben.


    Natürlich kann man sich über derartige Unmoral entrüsten, muss man aber nicht.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Was zur "glasklaren" Rechtslage:


    Betrug wäre es, wenn der Lieferhändler wissentlich einen Unfaller verkauft hätte.
    Das muss man erst mal nachweisen.


    Wurde bei ihm repariert?
    Oder hat der Vorbesitzer wo anders reparieren lassen und das bei Inzahlungnahme verschwiegen?



    Der Händler, der die Kiste jetzt vom Cousin in Zahlung genommen hat, hat sie sicher vor Inzahlungnahme angeschaut, der wird sie nicht blind genommen haben.
    Der hat ja auch erstmal nichts gemerkt, also ist der Vorschaden nicht offensichtlich.


    Der kann beim letzten Mal durchaus übersehen worden sein.


    Ein Händler sollte sowas erkennen, und er müßte natürlich zurück nehmen.
    Aber genau das hat er ja getan.


    Aber Betrug bedeutet: Vorsatz.


    Selbst wenn der gegeben und beweisbar wäre, dein Cousin hätte nichts davon, einen Prozeß ins Rollen zu bringen.
    Wie oben geschrieben, er hatte ja keinen Vermögensschaden.



    Der Verkäufer hätte einen Unfallschaden angeben müssen, wenn er davon gewußt hätte.


    Wenn er nicht davon gewußt hat, war er fahrlässig, dann haftet er.
    Genau das hat er mit dem Rückkauf von seinem Kollegen getan.
    Warum das wiederum ein Schuldeingeständnis sein soll ist mir nicht klar.....


    Er kann ja nicht den anderen Händler auf den Schaden sitzen lassen, den er fahrlässig verursacht hat.
    Also hat er zurückgekauft.


    Das Gegenteil müßte man erst mal beweisen.
    Und wenn es bewiesen wurde, hat man nichts davon, die Strafsache hat ja mit einem Zivilstreit nichts zu tun..
    Letzterer wäre wahrscheinlich sinnlos, da, siehe meinen vorherigen Beitrag, kaum ein Vermögensschaden nachweisbar wäre.

  • Und wieder hat Martin recht.


    Betrügen kann man nur mit Vorsatz.
    Der muss gar nicht gegeben sein.
    Und beweisen läßt sich Vorsatz nur äußerst schwierig.


    Und außer moralischer Befriedung und Vollbeschäftigung in der Justiz kommt nix dabei rum.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • also sachichmaso bis hier zum thema:


    eine hin und herschieberei--selbst wenn es praxisnah ist--eine kungelei unter frdl.,
    tenor: eine krähe hackt der anderen kein auge aus



    ok, ich bin ja kein ganzer doofi und nicht lebensfremd
    aber : ich werde immer maßloser entäuschter von der sache, selbst dein und cheffes post machen mich traurig.


    wenns tatsächlich so üblich sein KÖNNTE UND GÄNGIGE PRAXIS ist,


    oooooh, mann, was tun sich mir für abgründe auf...................


    bonobo:mecry:

  • Es wäre der Übersicht dienlich, die beiden Threads zum Thema zusammen zu führen.:)-

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • admis, bitte machen, sorry und danke für die mühe:res:


    bonobo ( ich wollte ja nur soviele wie möglich erreichen und überall gibts gute jungens die was wissen)

  • Hallo Bonobo!


    Ich denke, dein Verwandter hat die richtige Einstellung. Lass es so sein, wie es ist. Denn Recht haben und Recht
    bekommen, die sind nicht immer beieinander.


    Die Leute klagen eh sich um-und dusselig. Wegen Kleinigkeiten wird gleich nach dem Anwalt geschrien.


    Er hat vielleicht zwei Riesen zu viel hingelegt? Von was? Im Gebrauchtwarenhandel zählt Angebot und Nachfrage.

  • danke maat für deine antwort,


    aber es geht MIR nicht um die 2 kilo, sondern um die (evtl. tatsache?) DAS IRGENDEINER WAS VERSCHWIEGEN HAT, einen unfall,
    selbst wenn der mit neuteile und absolut fachmännisch gemacht worden ist.. ich rede nicht von einem zerbeulten schutzblech,


    massiv heisst komplette vorderfront.


    dennoch alles irrelevant denn:


    wie gepostet: es ist die sache meines cousins.


    ich wollts nur for mi wissen.


    danke, bonobo

  • Bonobo, die Frage war nicht die moralische Bewertung.


    Die Frage war, ob man zum Anwalt gehen sollte.
    Meine Frage war, wozu?
    Dafür, belogen oder betrogen worden zu sein, aber dabei keinen Schaden erlitten zu haben, kann man meines Wissens im Zivilprozess keine Kohle bekommen.
    Man kann eine Strafsache ins Rollen bringen. Aber davon hat man finanziell auch nichts.
    Ich würde ein Ei drüber hauen.
    Das Fass machen nur Moralisten oder Rechthaber auf.
    Und wie gesagt, beweise die Story erst mal.




    Ich hatte auch schon ein Motorrad in der Werkstatt, das ein anständiger Händler im Auftrag verkauft hatte, eine unsachgemäße Reparatur war übersehen worden.
    Würde mir das passieren, würde ich auch zurückkaufen.
    Mein Fehler, also muss ich blechen. Egal ob Vorsatz oder nicht.



    Ich habe kürzlich eine Enfield gekauft und ohne viel Federlesens an einen Sammlerkollegen weiterverkauft.
    Der ist ebenso wenig probegefahren wie ich, wir haben uns beide auf die Aussagen der Vorbesitzer verlassen, die wir für vertrauenswürdig halten.
    Es gibt keinen Vertrag, außer einem Handschlag, nur zwei Einträge im Kassenbuch.
    Würde der jetzt kommen und sagen, der dritte Gang springt raus, würde ich sie zurücknehmen.
    War fahrlässig von mir, nicht gefahren zu sein, aus die Maus.
    Kohle rausrücken, Fall erledigt.

  • gelesen, genehmigt und nicht nur 1 ei drüber geschlagen, sonder einen strammen max gemacht,


    der besteht bei mir aus 3 eiern &&&.


    also: danke, klare , kurze und für mich verständliche aussage.


    gutjemacht, leeve jong.


    by the way: irgendwie werden von allen seiten mein vermutungen bestätigt: lass es sein



    aber!!!! ich wollts mal wissen, isjanitverkehrt, oder jungens??


    dafür seid ihr ja da um den alten bonobo zu helfen.


    ich denke, es wird nicht mehr viiiiel neues kommen---aber mal abwarten--


    DANKE AN ALLE UND:res::blu: 4all sacht bonobo