Fragen zur Motorradversicherung nach Unfall

  • Hallo Leute,


    ich hatte vor 2 Wochen leider einen recht schweren Motorradunfall.
    Ein Linksabbieger hatte mir, auf einer Kreuzung (Ich hatte grün), die Vorfahrt genommen und es kahm zum unvermeidbaren Unfall.
    Die Schuldfrage ist geklärt und ein Rechtsanwalt vertritt mich rechtlich.


    Neben meinen Körperlichen Schaden (diverse Knochenbrüche an verschiedenen Extremitäten, Muskelphaserriss, diverse Prellungen) ist meine PC38 (Honda CBF 600S BJ. 2004) nun ein Wirtschaftlicher Totalschaden.
    Motorradfahren darf ich wohl erst wieder in ca. 6 Monaten ( 11/2018 ), also ist diese Seaision für mich gelaufen.


    Frage:


    Wenn ich jetzt meine Haftpflicht- & Teilkasko- Versicherung Kündige, behalte ich dann meine SF-Klasse?
    Der Plan ist es dann im Winter (im Dezember 2018 oder Januar oder Februar 2019) ein neues Motorrad zu Kaufen.



    Freundliche Grüße

  • Das fragst Du vermutlich am Besten einfach Deine Versicherung. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich, aber normalerweise sollte das kein Thema sein.


    Gute Besserung!

    Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann und nach schräg kommt flach.

  • Bei meiner Versicherung konnte ich 7 Jahre aussetzen.
    Beim wiederanmelden, bei einer jetzt anderen Versicherung, musste ich meine Alte angeben.
    Nach Rückfrage wurden mir dann meine %e angerechnet.

    DLzG - Repsol


    Biken ist Kopfsache. Damit wir diesen nicht verlieren:


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  • Wieso sollte der Unfall bitte nicht angerechnet werden wenn du die Versicherung kündigst? Würde mich sehr wundern. Wenn du schuld bist geht der Unfall natürlich auf deinen Rabatt, nur weil du kündigst und wiederanmeldest ändert sich doch nix. Sowas wird sogar versicherungsübergreifend gespeichert, dass du nicht mit besserer SF bei einer anderen wiederanfangen kannst.....

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Der_Ray hatte geschrieben, daß er keine Schuld am Unfall hatte, also gehen seine Prozente auch nicht verloren. Kündigen würde ich nicht, nur das Unfallfahrzeug abmelden. Dann ruht die Versicherung. Das Ruhen der Versicherung ist kein Problem, das kann man jederzeit machen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde. Das klärt er aber am bestenmit seiner Versicherung. Wir können da nur spekulieren, was die Versicherung in ihren Bedingungen zum Ruhen (möglicher Zeitraum) stehen hat.


    Claus

    Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen

  • Hallo Der_Ray,
    normalerweise dürfte das nicht der Fall sein, aber da fragst du am besten deine oder irgendeine andere (in Frage kommende) Versicherung, ob du nach x (also Größe von x erfragen) Monaten oder Jahren noch in dieselbe Schadenfreiheitsklasse der Haftpflichtversicherung eingestuft wirst. Man kann ja auch wechseln und mitnehmen.
    Die Teilkasko hat keine Schadenfreiheitsklassen und das ist idR die deutlich teurere Versicherung in Berlin. Bei dem Unfall sollte meiner Vermutung nach das Versicherungsende der Unfalltag sein.


    Und dann möchte ich noch schnelle und vollständige Genesung wünschen! War das der Unfall mit dem Smart im Süden? Irgendwie schön, nach solch schweren Unfällen dann von solchen Versicherungsproblemchen zu lesen, dann ist das Gröbste hoffentlich durch. Weiterhin alles Gute!


  • Und dann möchte ich noch schnelle und vollständige Genesung wünschen! War das der Unfall mit dem Smart im Süden? Irgendwie schön, nach solch schweren Unfällen dann von solchen Versicherungsproblemchen zu lesen, dann ist das Gröbste hoffentlich durch. Weiterhin alles Gute!


    Danke für die Genesungswünsche, der Unfall war im Süd-Westen Berlins und es war kein Smart.



    @alle anderen:


    Danke für eure Beiträge, werde mal bei meiner Versicherung nachfragen.

  • Dann sollte der Rabatt nicht so schnell verfallen. Wenn du allerdings dieses Jahr noch eine SF runterkommen willst kann es sein dass du bis Juli oder so angemeldet sein musst, dann würde es sich lohnen noch zu warten mit der abmeldung, aber das dann am besten mit der Versicherung klären....

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Ein Unfall beendet nicht die Versicherung. Die Versicherung kannst Du regulär eigentlich nur zum Jahresende kündigen. Sobald Du aber das Motorrad abmeldest, endet auch die Versicherung. Bei Neuanmledung/ oder Wiederanmeldung brauchst Du einen Versicherungsnachweis, EVB-Nummer. Beim eigentlichen Vertrag wirst Du üblicherweise nach Deiner SF Klasse gefragt. Bei der gleichen Versicherung ist das kein Thema, eine andere Versicherung wird sich die SF Klasse vom Vorversicherer bestätigen lassen.


    Komm schnell wieder auf die Beine, gute Besserung.

  • Zitat

    Ein Unfall beendet nicht die Versicherung.


    Genau, ein Unfall nicht. Ein Totalschaden schon. Der Tag des Unfalls sollte hier imho rückwirkend Versicherungsende sein. Genau so war es auch bei meiner Freundin. Mit dem durch den Unfall eingetretenen Nichtfahrbarkeit, von der ich hier bei einem Abbiegeunfall ausgehe, endet ja das Versicherungsinteresse.

  • Bei uns endet die Versicherung erst wenn ich das Nummernschild abgebe oder diese von der Polizei sichergestellt wird..
    Habe ich aber noch Guthaben bei der Versicherung (weil ich Anfangs Jahr die Jahresprämie bezahlt habe), sollte ich den Fahrzeugausweis als "ungültig" abstempeln lassen und mit diesem bei der Versicherung vorstellig werden. Die restliche Laufzeit wird mir dann zurückerstattet.


    Nebenbei: So gemacht dies Jahr. Meinen A4 habe ich im April verkitscht und dann bei der Versicherung 2/3 der Jahresprämie zurückgefordert.
    Allerdings haben die sich seeeeeeehr viel Zeit gelassen mit der Rückzahlung. 1 1/2 Monate lang.
    Hätte ich so lange mit der Zahlung gebraucht wäre ich schon 2-3 mal gemahnt worden und hätte noch eine Betreibungsandrohung und Fahrzeugscheinentzug bekommen.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

    Einmal editiert, zuletzt von Hippo ()

  • Genau, ein Unfall nicht. Ein Totalschaden schon. Der Tag des Unfalls sollte hier imho rückwirkend Versicherungsende sein. Genau so war es auch bei meiner Freundin. Mit dem durch den Unfall eingetretenen Nichtfahrbarkeit, von der ich hier bei einem Abbiegeunfall ausgehe, endet ja das Versicherungsinteresse.


    Die Nichtfahrbarkeit allein spielt keine Rolle. Die Abmeldung zählt. Die Zulassungsstelle informiert dann gleichzeitig auch den Versicherer.
    Es käme auch an Stelle der Abmeldung ein Verkauf in Frage. Da würde der Nachbesitzer entweder das Fahrzeug um- oder abmelden. Also wieder über die Zulassungsstelle.


    Wenn keine Zulassung da ist, entfällt logischerweise die Steuerpflicht, sowie versicherungstechnisch die Haftpflicht. Also bedeutet das auch das Ende des Versicherungsvertrages.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hobbes_71 ()

  • Dann sollte der Rabatt nicht so schnell verfallen. Wenn du allerdings dieses Jahr noch eine SF runterkommen willst kann es sein dass du bis Juli oder so angemeldet sein musst, dann würde es sich lohnen noch zu warten mit der abmeldung, aber das dann am besten mit der Versicherung klären....


    Das ist eigentlich das Interessanteste. Meines Wissens nach, braucht man 7 Zulassungsmonate um in den Prozenten zu fallen. Demnach kann es durchaus Sinn ergeben, das Schrott-Bike noch nicht abzumelden.


    Gruß

    ____
    Do wu Hasen Hosen häse und Hosen Husen häse, do kumm ich her.

  • Das ist eigentlich das Interessanteste. Meines Wissens nach, braucht man 7 Zulassungsmonate um in den Prozenten zu fallen. Demnach kann es durchaus Sinn ergeben, das Schrott-Bike noch nicht abzumelden.


    Gruß


    So ist es meines Wissens nach auch. Deshalb würde ich, wenn das so stimmt in der Situation wie du schon angedeutet hast das Bike erst Anfang August abmelden....

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Ja klar muss das Fahrzeug abgemeldet werden.
    Das steht außer Frage.


    Es ist aber doch ein wenig anders - das Unfallauto ging damals am Tag nach dem Unfall samt Brief an den Schrotthändler über, der wollte sich um die Abmeldung kümmern, was er aber über Wochen nicht tat.
    Am Ende hat meine Freundin wohl nicht den Unfallzeitpunkt, sondern eben den Tag später rückwirkend als Zulassungsende gehabt. Aber eben keine Fristen, da sie den Verwertungsnachweis in den Händen hielt. Davon gehe ich mal aus, dass man das idR schnell erledigt.


    Behält man das Motorrad für Gutachten oder Reparaturversuche, muss es ja auch von der Straße weg, Schrottmotorräder dürfen da nicht lange stehen, dann bleibt es bis zur Abmeldung angemeldet.


    Die Sache ist die, dass man in Berlin ein paar Wochen auf nen Termin in den Zulassungsstellen warten muss. Man kann bei Besitzumschreibungen oder Abmeldungen nach Außerbetriebsetzungen aber nicht immer diesen wochenlangen Verzug haben. Ich gehe davon aus, dass hier auch rückwirkend was passieren kann, wenn man den Unfallbericht samt Gutachten hat und sich umgehend um einen Termin bemüht hat. Bei meiner Freundin war es eben rückwirkend.