Oh jeh,Schraube im Reifen

  • Hallo liebe Forengemeinde. Wollte heute nachmittag eine Runde ums Haus drehen und mußte mit schrecken feststellen das der Hinterreifen platt war.:mad:
    Es muß also ein neuer hehr.Nun zur eigentlichen Frage, muß ich den gleichen draufmachen wie vorher (Michelin Pilot Road 3),oder geht auch ein anderer:confusedx:,z.B. Michelin Pilot Road 4,Michelin Pilot Power....u.s.w.?

    igendwas geht immer

  • Geh auf die Seite von Michelin.


    Dort kannst du dein Motorrad eingeben, die Suchfunktion zeigt dir dann alle freigegebenen Kombinationen.

  • Ich brauchte im April auch vorne einen neuen Reifen, dieser war Michelin Road 4, mir wurde der Road 5 aufgezogen, da er auch die Freigabe für meine Honda hat.

    "Vier Räder bewegen den Körper, zwei Räder die Seele!"

  • Moin!
    Eventuell noch eine weitere Alternative zum Neukauf:
    Ich hatte auf einer Urlaubsfahrt nach 150Km auch eine Schraube im Reifen.
    Habe den dann vor Ort mit dem Reifen-Reparaturset von Louis geflickt, bin damit noch bis in die Schweiz und weiter in die Seealpen und zurück nach Niedersachsen.
    Alles in allem knappe 3000Km, ab Schwarzwald musste ich allerdings bei jedem Tankstopp noch zusätzlich Luft tanken - da war der Flicken dann auch fertig.

    ______________________________
    Die linke Hand zum Gruss,
    Waldi (Bulldogger)

  • Es gibt eigene Reifenstoppel aus Gummi, sehen aus wie Reiszweck, und werden von innen angeklebt. Da nimmt man den Reifen runter von der Felge und wird dann angeklebt.


    g,


    7

  • Laut Michelin darf man mit dem Pilot Road 3 vorne nur den Pilot Road 4 hinten mischen.


    https://motorrad.michelin.de/reifenfreigaben


    Laut Michelin darf man bei der CBF hinten Pilot Road 2, 3 oder 4 haben, wenn vorn 3 montiert ist.


    Bei der 43 sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen allerdings nicht nötig, aber im Zweifel keineswegs verkehrt.

  • Bei der 43 sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen allerdings nicht nötig, aber im Zweifel keineswegs verkehrt.


    Bei Mischbereifung ist IMMER eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, da dies in Deutschland eigentlich verboten ist.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • AFAIK nicht.


    Wenn dazu gar nichts in der BE steht, darf man mischen.
    Aber dazu müsste man die BE einsehen.


    Denn der Hinweis auf die BE steht fast immer in den Papieren.
    Und dort steht sehr oft, dass Reifen von einem Hersteller sein müssen.


    Der Werkstatt kann man nur raten, sich an den Freigaben zu orientieren.
    Denn wenn eine nicht freigebene Kombination nicht funktioniert, sind sie in der Haftung.



    Was das Flicken von Reifen angeht:
    Das gehört ins Fachgebiet der Vulkaniseure, das darf ein Mechaniker eigentlich nicht machen.
    Bei Anbietern von professionellen Reparatursets kann man aber bei einer Schulung die vorgeschriebene Sachkunde erwerben.
    Lohnt aber nicht, der zu flickende Reifen müsste nagelneu sein, sonst kostet die Soße mehr als das Fleisch.


    Bastellösungen für unterwegs sind, was sie sind - ein Provisorium für unterwegs und baldmöglichst auszutauschen.

    Einmal editiert, zuletzt von mart!n ()

  • Mart!n hat recht.


    Im §36 StVZo ist die Mischbereifung nicht mehr aufgeführt.
    Man muss sich also an die Betriebserlaubnis halten.
    In den paar die ich hier grad rumliegen hab steht:


    Zitat


    Reifenpaarung nur von einem Hersteller


    So gesehen wäre es ja eigentlich auch legal einen Pilot Road mit einem Power RS zu mischen.....:gruebelx:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Du hast Zulassungsbestätigungen rumliegen, also Briefe und Scheine.


    Die BE ist nochmal was anderes.
    Das ist ein recht umfangreiches Dokument, das das ganze Fahrzeug beschreibt, bei der Voxan sind das ca. 100 Seiten.
    Die ist Grundlage der Zulassung und Beschreibung des Serienstandes.


    Steht "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" in den Papieren, weiß man also erst mal nichts.



    Steht "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" im Schein, könnte man PR und RS mischen.
    Aber wenn der Kunde hinterher behauptet, er habe sich abgelegt, weil du ihm die montiert hast, hast du vor Gericht sehr schlechte Karten.
    Denn auf die Frage, warum du eine von Michelin nicht freigegebene Reifenkombination aufgezogen hast, weiß du keine gute Antwort, versprochen.

    Einmal editiert, zuletzt von mart!n ()

  • Mischbereifung ist und bleibt verboten, Mischbereifung bezeichnet aber das Mischen unterschiedlicher Bauarten: vorn radial und hinten diagonal oder umgekehrt.


    Ansonsten ist fast jede Bereifung eine Mischbereifung, jedenfalls ist der Vorderreifen anders profiliert und dimensioniert (Geometrie) als ein Hinterreifen. Wenn man markenübergreifend mischt, sollte man schon nicht vollkommen andere Reifen nehmen, genauso markenintern nicht bspw. einen Rennreifen mit nem Tourenreifen mischen.


    Bei der PC43 gibt es aber keine Markenvorgaben.

  • Ach, und weil es verboten ist fahren viele Enduros serienmäßig vorne auf einem Diagonal- und hinten auf einem Radialreifen?


    Im übrigen funktioniert die Kombination vorne Sport-, hinten Tourenreifen auf diversen Moppeds sehr gut.


    Ich bin raus, kein Bock mehr auf Halbwissen.