kleineres Kettenrad

  • Hallo,
    beim nächsten Kettenwechsel habe ich überlegt ein kleineres Kettenrad zu verbauen um die Drehzahlen im 5. Gang etwas zu senken. Hat jemand Erfahrung damit? Welche Größe macht wieviel aus und welche Kettenlänge brauche ich dann?

  • Ich behaupte mal, es wäre interessant noch zu wissen: welches Mopped - welche Bezahnung & Kette jetzt drauf sind.


    Guy B.

  • Ups... da hab ich doch glatt was vergessen... :oops:
    Die Maschine ist ne SF BJ93 und es ist die Serienübersetzung verbaut....

  • Mit disem Thema habe ich mich auch schon beschäftigt. Will ein 42er oder 43er Kettenblatt hinten rein bauen.


    Unser TÜV würde eine geänderte Kombination nur eintragen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorliegt.
    Aber bei Honda gibt´s sowas leider nicht :???:


    Und "schwarz" fahren ist mir pesönlich zu heiß und im Falles eines (Un-)Falles zu teuer...



    Carsten

  • Ich habe mich auch schon oft geärgert, weil die Übersetzung der SF meines Erachtens einen sechsten Gang braucht, den ich eigentlich ständig suche.
    Aber die Bikerfreunde haben recht, in unserem beschränktem Recht ist es einfach teuer im Falle eines Unfalles für einen solchen harmlosen Umbau eine Teilschuld zu berappen.


    Bleibt im Sattel

    Gruß Heinz

  • Hallo, versuche doch beim Ritzel einen Zahn mehr drauf zu legen. Das habe ich bei meiner alten 750er auch gemacht, um die Drehzahl zu senken. Bei einer Drehzahl von 5000 hatte ich vorher eine Geschwindigkeit von 115 km/h und danach dann knapp 125 km/h. Das die Geschwindigkeit steigt ist ja ganz nett, aber mich interessiert wirklich nur die gesunkene Drehzahl. Ausserdem bemerkt niemand ein grösseres Ritzel und die " kürzere " Kette lässt sich ja in der Radaufnahme meistens ausgleichen. Viel Erfolg, Stephan


  • Unbedenklichkeitsbescheinigung?????????????????Für was denn??? Orginal ist es ein 40 er Rad nimmst du mehr zähne wie zb.43er was du aber nicht zu kaufen bekommst wird sie ja nicht schneller,sondern langsamer....du kommst nur schneller aus dem Arsch...hab übrigends ein 46er drauf

  • Danke für die Antworten, mein Vater holt sich erstmal ein anderes Ritzel und schaut ob's reicht. Ist auch net wild wenn die Topspeed sinkt, die Maschine wird normal nur gemüdlich über die Landstrasse bewegt und da reichen 120-130 kmh aus.


    Ich hab da noch ne zweite Frage... Hat jemand zufällig noch ne ABE für die Kanzel von P&W Motorsport (oder gibt es da mehrere - ist die mit dem Doppelscheinwerfer)? Die Firma gibt es ja nicht mehr oder gibt es ne Stelle wo man ABE's anfordern kann (DEKRA???) ?

  • @TROMOCRATES:


    Also schneller wird die Kiste deswegen nicht, deswegen mache ich mir da auch keine Sorgen.
    Aber die Leistung am Hinterrrad wird größer, und soweit ich weiß ist die Größe der Kettenräder auch in irgendwelchen Unterlagen vermerkt.


    Und der Tüffer sagt: Er macht das nur mit ´nem Wisch vom Hersteller.


    Mir geht´s nur darum dass ich wirklich sauber unterwegs sein will, habe nämlich zur Zeit haufenweise Ärger mit ´ner Harley die nicht ordentlich geTÜVt wurde... So nach dem Motto - das wird schon keinem auffallen :(





    Gruß
    Carsten

  • @Taluma...mach die mal keine sorgen..hinten 2 zähne mehr fällt nicht auf und kein tüver zählt nach und nen Unfall baut keiner von uns 8)


    @Unbedenklichkeitsbescheinigung nur wenn sie schneller wird...wegen Fahrwerksstabilität und so...und selbst das ist eigendlich schwachsinn da die Rahmen ja nicht genau nur für die eingetragene max.geschwindigkeit ausgelegt sind...das ist halt Deutschland


    Beisp....ein Honda XX Motor in CBR 900 Rahmen das ist auch schon gebaut worden und wir reden hier von wirklich Power
    Was ist mit den Sportlern die mit 98 PS verkauft werden und wenn sie offen sind mit fast 160 zum Tüv Braten und die neu geschwindigkeit eintragen lassen...da hat auch keiner ne unbedenklichkeitbescheinigung in der tasche :shock:
    Kein tüver zählt die Zähne nach,nur wenn es auffallen würde so wie ick mit 6 zähne mehr....Außerdem wenn nur wichtig wenn du die Maschienen tüven lassen willst und selbst da schaut keiner nach...weil es den Jungs scheißegal ist,genauso die Pol....jeder zweite den ich kenne hat hinten ein paar zähne mehr....hat die pol. etwa ein Datenblatt über jede Maschiene bei wo die anzahl der einzelnen Maschienen- Bj.-Rizel- Blatt-vieviel Zähne...neeeeeeeeeee bei dem Datenblatt wär der kofferraum voll :D
    Ich weis es ist euer Gewissen was euch daran hindert so rum zu fahren,find ich ja auch gut....aber dann macht es so wie ich und achtet lieber auf eure Reifen und Bremsen


    Sollte also jeder selbst wissen was er macht...aber macht euch kein kopf bei 2 zähne mehr..da schaut kein schwein hin :wink:

  • Sicherlich ist in irgendwelchen Papieren vermerkt, welche Sekundärübersetzung homologiert ist. Ich habe beim TÜV schon viel erlebt, aber es hat noch niemand den Deckel beim Ritzel abgeschraubt oder die Zähne des Kettenblattes gezählt. Wenn beim Kettenblatt ein paar Zähne mehr oder weniger drauf sind und die Optik mit dem Kettenschutz weiterhin harmoniert, fällt es bestimmt niemandem auf.
    Zur Übersetzung nochmal die Theorie :
    Vorne weniger Zähne : bessere Beschleunigung + geringere Vmax + höhere Drehzahl
    Vorne mehr Zähne : schlechtere Beschl. + höhere Vmax + geringere Drehzahl
    Hinten weniger Zähne : schlechtere Beschl. + höhere Vmax + geringere Drehzahl
    Hinten mehr Zähne : bessere Beschleunigung + geringere Vmax + höhere Drehzahl
    Viel Erfolg und berichte !

  • @ Taluma


    Sollte keiner ne ABE für dich haben....wenn du da ein schildchen mit ner nummer drinn hast...lässt du im notfall ne einzelabnahme machen und das teil eintragen...ist ein bissel teurer...aber wer schön sein will...


    Veilleicht hat auch jemand so ein Teil eingeragen und kann dir davon ne Kopie schicken....am besten nochmal unter "suche" inserieren :wink:

  • Soweit ich informiert bin ist eine Abweichung der Übersetzung bis 8% zulässig. So jedenfalls hat es mir der Prüfer meines Vertrauens vor 2-3 Jahren mal erzählt.
    Hab aber keinen Plan, ob sich da seitdem was geändert hat. :roll:


    PS:
    Falls einer irgendwo ein Kettenrad mit 42 Zähnen findet, dann bitte mal bescheid sagen. Ich bin auch auf der Suche :wink:

  • Zitat

    Original von Carsten1978
    Mir geht´s nur darum dass ich wirklich sauber unterwegs sein will, habe nämlich zur Zeit haufenweise Ärger mit ´ner Harley die nicht ordentlich geTÜVt wurde... So nach dem Motto - das wird schon keinem auffallen :(


    @ Carsten: Dann hast Du ja schon "Erfahrung" und bist meiner Ansicht nach auf dem richtigen Weg!
    Änderungen im Übersetzungsverhältnis (egal ob "schneller" oder "langsamer") führen ohne Abnahme zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
    Technisch möglich ist fast alles, ob's sinnvoll ist, musst Du selbst entscheiden. Aber die Legalisierung einer Änderung sollte selbstverständlich sein!
    Wenn Dein Sachverständiger eine Bescheinigung vom Hersteller will, ist das sein gutes Recht. Denn er entscheidet selbst, auf welche Grundlagen er sein Urteil stützt. Einen Anspruch auf die vielverbreitete Praxis "TÜV A hat das eingetragen, dann muss TÜV B das auch machen" gibt es nicht.
    Eine Briefkopie von einer bereits erfolgten Eintragung kann :!: jedoch ein Argument bei der Entscheidungsfindung sein, muss aber nicht.
    Im Zweifelsfall kannst Du Dich ja auch bei anderen Prüfstellen in Deiner Umgebung umhören. Ein anderer Sachverständiger entscheidet vielleicht anhand anderer Kriterien.


    Die Option "Wird schon keinem aufallen" kommentiere ich vernünftigerweise nicht weiter.....


    Aber: Bei Unfällen mit grösseren Schäden (evtl. Personenschäden) suchen die Versicherungen sehr wohl nach Möglichkeiten, sich aus der Haftung zu ziehen. Eine nicht eingetragene Änderung reicht da erst mal aus. Der Halter hat dann nur noch die Möglichkeit nachzuweisen, dass gerade diese Änderung nicht massgeblich für den Schaden ist - aber wer kann das schon???
    Und es gibt ja auch das Szenario, dass Euch einer vom Bock fährt und die gegnerische Versicherung kann die Leistungen für Euren Schaden, Reha, Eingliederung, Behindertengerechten Umbau der Wohnung, Langzeitpflege oder gar Bestattungskosten verweigern, weil wegen einer "Lapalie" die Betriebserlaubnis Eures Bikes erloschen war.....
    Ob dann Eure Hinterbliebenen noch was von der Lebensversicherung sehen ist ebenso fraglich....


    Also: Erst Denken, dann Schrauben!


    Wenn man natürlich nur ein Showbike baut, sieht das anders aus, aber die dabei erlangten Weisheiten sollte man dann nicht auf andere übertragen...


    Ach ja, das ist meine ureigenste Meinung, die nicht den Anspruch erhebt, dass sich sämtliche Leser des Forums dieser anschliessen. Aber darüber nachzudenken ist nicht verboten.


    horsepower