NSR 125 - das gibt's doch gar nicht!

  • Hallo, bin kurz vor der Verzweiflung.


    Habe eine Honda NSR125 die gem. Papiere mit 8KW/7000/113km/h eingetragen ist. Ursprünglich in Österreich 1999 angemeldet(Import von Italien) und mit einer Einzelprüfung dort abgenommen. Der TÜV in Deutschland hat die in der öster. Einzelprüfung gen. Einträge(8KW/7000/113km/h ) übernommen und 2005 einen deutschen Fahrzeugschein erstellt.


    1. Frage:
    Die NSR läuft problemlos mindestens 150km/h, was mit den o. g. Angaben eigentlich nicht möglich ist.


    Oder doch?
    PS: Der Verkäufer versichert glaubhaft, dass keine Modifikationen an der NSR vorgenommen wurden.


    2. Frage:
    Ich möchte die NSR für meinen Sohn auf 80km/h drosseln(16 Jahre, A1) - leider weiß weder meine Motorradwerkstatt noch mein Honda Händler z. Z. wie diese Drosselung durchzuführen ist(wg. o. g. Angeben wie z. B. 8kw ......).
    PS: Eine Anfrage von Honda Deutschland bei Honda in Japan über den damaligen Auslieferungszustand läuft seit ca. 2 Wochen ..................



    Wer kann mir ggf. helfen?

  • Zitat

    Original von 1991


    1. Frage:
    Die NSR läuft problemlos mindestens 150km/h, was mit den o. g. Angaben eigentlich nicht möglich ist.


    Vielleicht ist der Tacho nach ITL geeicht und zeigt daher etwas inflationär an?!?























































    [SIGPIC]der fe-igel[/SIGPIC]der fe-igel
    If it doesn't fit, get a bigger hammer!

  • aaaallllssssoooo....
    hab früher auch nsr gefahren! was die eintragung der 8kw und der höchstgeschwindigkeit angeht, so denk ich mal, dass nach der eintragung noch eine drossel entfernt wurde! weiß ja nicht wie die rechtsgrundlage in österreich ist was den a1 führerschein angeht!so wie sie jetzt eingetragen ist...also mit den 113km/h spitze kann sie dein sohn nicht legal fahren!
    die drossel setzt sich aus mehreren teilen zusammen!
    zum einen ist im krümmer eine verjüngung eingeschweist, es ist eine blackbox verbaut und es ist ein besonderer ritzelsatz(kurze übersetzung) verbaut! alles das bewirkt die max. höchstgeschwindigkeit von 80km/h bewirkt! (sie fährt trotzden bestimmt 100km/h wenns gut kommt)


    normalerweise muss für 16jährige 11kw und höchstgeschw. 80km/h eingetragen sein...ab 18 dann 11kw und 120km/h höchstgeschwindigkeit!

  • In der öster. Genehmigung ist keine Drossel eingetragen, jedoch ein Vergaser PHBH28 und ein Schalldämpfer HI KBS S1. Darüber hinaus gibt es keine Bedingungen/Auflagen/sonstige Eintragungen.
    Übrigens, vielleicht hilft die FG-Nr. weiter, sie beginnt mit ZDCJC22EOXF...

  • die fahrgestellnummer sagt nix über die drossel aus! was den vergaser und die auspuff angeht...das steht auf jedem drauf!
    der HH muss doch wissen, wie er ne nsr auf 80km/H bringt! das is ja ein unding! kannst ja mal den auspuff vorne am krümmer abschrauben und mit nem stück draht reinstochern! wenn du da einen wiederstand merkst, dann is die krümmerdrossel noch drin! müsste man auch sehen ob da eine schweißnaht ist...die könnte auf den ausbau hinweisen!
    sollte die krümmerdrossel drin sein bruachste nur noch den kettensatz (bei louis..steht richtig dann da "80km/h version) und ne black box...so eine zum beispiel LINK


    dann zum tüv gehen und 80 km/h version eintragen lassen! naja und eigentlich beim HH den vergaser neu einstellen lassen...