Mischbereifung

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe da mal eine Frage zur Bereifung der CB 450S pc 17.
    Für dieses Modell besteht keine Reifenbindung.
    Kann ich hier Mischbereifung fahren , z.B. vorn Bridgestone BT45 und hinten ContiGo ?
    Oder muß der Reifenhersteller vorn und hinten gleich sein?


    Gruß Ice

  • ich glaub, dass zumindest der hersteller stimmen muss ...


    bei meiner cm gabs keine einheitsbereifung hinten/vorne mehr ... deswegen zwei verschiedene reifen aber ein hersteller ...


    beim auto muss ja auch ein achsenpaar sein ... also vorderachse gleicher reifen. hinten kann sogar ne andere marke drauf sein. hauptsache der typ des reifens stimmt. also winter sommer oder alljahresreifen.

    Lieber Biker merk dir das,
    Fahr auf dem Weg und nicht im Gras!
    Damit man leicht und ohne Müh'
    Dich unterscheiden kann vom Vieh.


  • Ach wenn in den papieren keine Reifen eingetragen sind, darfst du trotzdem nur Reifen mit Herstellerfreigabe fahren, bzw die Reifen vom Tüv eintragen sind,
    soforn keine Freigabe für dein Mopped zu bekommen ist.



    http://www.kfz-auskunft.de/news/2355.html


    Zitat

    Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Freigabe. Im Fall von Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.



    Mischbereifung verschiedener Herrsteller ist in Deutschland, bei Krafträdern, Grundsätzlich nicht zulässig.


  • beim auto muss ja auch ein achsenpaar sein ... also vorderachse gleicher reifen. hinten kann sogar ne andere marke drauf sein. hauptsache der typ des reifens stimmt. also winter sommer oder alljahresreifen.



    Beim PKW müssen nur die Bauarten, Radial oder Gürtelreifen gleich sein, da darf mann sogar Achsweise unterschiedliche Hersteller fahren. :wink:

  • hmm ... mein adacle rmeinte eben dass gleicher hersteller und gleicher reifen pro achse ... wobei die eine achse nen anderen hersteller haben darf, jedoch keinen anderen reifentyp ... is ja wurscht ;) geht ja um mopedreifen

    Lieber Biker merk dir das,
    Fahr auf dem Weg und nicht im Gras!
    Damit man leicht und ohne Müh'
    Dich unterscheiden kann vom Vieh.


  • hmm ... mein adacle rmeinte eben dass gleicher hersteller und gleicher reifen pro achse ... wobei die eine achse nen anderen hersteller haben darf, jedoch keinen anderen reifentyp ... is ja wurscht ;) geht ja um mopedreifen



    Moin


    Sorry, aber auch das ist nicht richtig.
    Pro Achse müßen Reifen (also Hersteller, Reifentyp, und ganz wichtig Profilbild) gleich sein.
    Es dürfen dabei aber auch pro Achse unterschiedliche Reifentypen (Sommer-, Winter-, oder Ganzjahresreifen) gefahren werden.
    Also hinten Winter, vorne Sommer ist durch aus zulässig.
    Nicht mehr zulässig ist durch die Winterreifenpflicht, nur auf einer Achse Winterreifen zu fahren.
    Soweit zur PKW Bereifung.
    Bei Motorrädern sieht das anders aus. Hier muß der Hersteller gleich sein, Profil Und Reifentyp dürfen aber unterschiedlich sein.
    Wobei zu beachten ist, das einige Reifenhersteller für einige Motorräder nur die Kombination bestimmter Reifentypen freigeben.


    Micha

  • Zitat

    Eine Mischbereifung bereitet dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart zufolge an sich kein Problem. Rein rechtlich gesehen dürfen bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Reifen unterschiedlicher Hersteller und Profile in beliebiger Kombination montiert werden. Es muss sich lediglich um die gleiche Reifenbauart handeln, so die Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO, Paragraf 36, Absatz 2a) vor. Gemeint ist damit der so genannte Radialreifen beziehungsweise der Diagonalreifen.


    http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,234619,00.html


    Gilt natürlich nur für PKW

  • Diese Regelung gabs mal, dass beim Auto achsweise die Reifen gleich sein müssen, die gibt es aber in der Zwischenzeit nicht mehr...weiß ich von meinem ehemaligem Fahrschullehrer....

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Mein Dank an euch für eure Antworten, besonders für die, die beim Thema geblieben sind:wink:


    Dann werd ich mir mal einen neuen Vorderreifen bestellen, kost ja nicht die Welt.


    Gruß Ice


  • Mischbereifung verschiedener Herrsteller ist in Deutschland, bei Krafträdern, Grundsätzlich nicht zulässig.



    Falsch. Auch bei Motorrädern dürfen achsweise unterschiedliche Hersteller gefahren werden. Beispiel PD06 Transalp: Im (alten) Schein und der dahintertehenden ABE 512 von Honda sind nur diagonale Reifengrössen ohne den unsinnigen Zusatz "Reifen nur von einem Hersteller" angegeben: 90/90-21 54S und 130/80-17 65S d.h. ich darf alle Reifen dieser Grösse aufziehen solange der Last- und Geschwindigkeitsindex nicht unterschritten wird. Bei Winterreifen (M+S) ist Unterschreitung der Geschwindigkeit sogar erlaubt, solange ich einen Aufkleber mit der Geschwindigkeit des Reifens ins Kokpit klebe.
    Erst wenn ich zB Radialreifen (zu erkennen am R also 130/80R17) auf der Transalp fahren möchte, benötige ich eine Freigabe des Reifenherstellers (da Grösse/Bauart ja bei dieser Maschine ab Werk nicht freigegeben sind) etc. Dieser wiederrum erteilt Freigaben natürlich nur für seine eigenen Reifenkombinationen obwohl Sicherheitstechnisch selbstverständlich auch hier nix gegen unterschiedliche Hersteller spricht, wie man in anderen EU Ländern sehen kann und wie ich bereits ausgiebig getestet habe.


    LG, Tobi


    Edit: Als Mischbereifung im eigentlichen Sinne zählt nicht der Mix verschiedener Hersteller sondern das Mischen von Radial und Diagonalreifen. Dieses ist in .de selbstverständlich nicht erlaubt solange sie nicht freigegeben sind siehe oben.


    Edit2: Leider neigen die Hersteller zunehmend dazu, mehr Einschränkungen ein zu tragen während die Reifenhersteller nur eigene Kombinationen "testen". Ne generelle Freigabe von Diagonal und Radialreifen bei einer Maschine habe ich bisher noch nicht gesehen. Dafür braucht man dann einen TÜV Ingeneur der selber denken kann und einem auch die R Grösse einträgt...

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  • Mein Gtü Tuver sagt bei einer Leistung von weniger als 34 Ps darf Mischbereifung gefahren werden !
    Gruss Pitter

  • Hi,


    Das ist falsch. Wenn du eine Maschine auf 34 PS drosselst bei der ab Werk nur ein bestimmter Reifen etc. eingetragen ist, brauchst du für alle anderen Reifenkombinationen auch weiterhin eine Freigabe. Diese wiederrum erstellen die Reifenhersteller immer nur für ihre eigenen Produkte.


    Vielleicht meinte dein Prüfer dass die meisten kleineren Motorräder keine Reifenbindung sondern nur eine Grössenbindung haben. Unterschiednliche Bauarten (Diagonalreifen + Radialreifen = Mischbereifung) sind aber selbst dort nicht erlaubt siehe oben.


    LG, Tobi




    Mein Gtü Tuver sagt bei einer Leistung von weniger als 34 Ps darf Mischbereifung gefahren werden !
    Gruss Pitter

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  • Natürlich? Wo steht das? In den genannten Pragraphen konnte ich es nicht finden. Ich kenne einen Ausschluss von Motorrädern (da diese keine 4 Räder haben) nur bei der Winterreifenpflicht im § 2 Abs. 3a StVO


    *****
    Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.
    *****


    siehe http://www.bvdm.de/index.php?id=257






    Bei Motorrädern sieht das anders aus. Hier muß der Hersteller gleich sein,



    Steht wo? Vielleicht kann ich ja noch was lernen :)


    Zitat von http://www.motorradreifen-info…dex.php?page=2&newsID=140


    *****
    Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne gesetzliche Reifenbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.
    *****


    und


    *****
    Sofern keine Marken- und Profilbindung festgeschrieben ist, kann das Fabrikat frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In anderen Fällen wird dies empfohlen. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45)
    *****

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  • Hi,


    http://www.kfz-auskunft.de/news/2355.html



    Mischbereifung verschiedener Herrsteller ist in Deutschland, bei Krafträdern, Grundsätzlich nicht zulässig.



    Also in dem Link steht zu deiner Aussage nichts und mich würde mal interessieren, wo deine Behauptung gesetzlich verankert sein soll :gruebelx: ...


    Ich habe an keinem meiner Moppeds eine Fabrikatsbindung und mische seit Jahren die Reifenfabrikate.
    An meinen Gespannen gibt es gar nicht alle 3 Größen von einem einzigen Hersteller :wink1: ...


    In Freigaben von Reifenherstellern sind zwar meist Ausschlüsse von Markenmischung enthalten - generell ist das deswegen aber noch lange nicht gültig!



    Gruß
    Thomi

  • Wo ist das mit den Reifen denn nun gesetzlich geregelt, ich kann in der Stvzo zu diesem Thema nichts finden und laut Honda gibt es für die pc17 keine Reifenbindung, im Fahrzeugschein steht auch nur die Größe. :gruebelx: