Mindestprofiltiefe

  • Hi,


    bin heute von der Polizei aufgehalten worden und die haben mein Profil an den Reifen bemängelt.


    1.4 mm, und 1.6 sollten es sein.


    Ist das nicht so das Klein- und Leichtkrafträder nur 1 mm haben müssen?


    dann wollten sie nur noch ne Unterschrift, und haben gesagt sie schicken mir ne Rechnung :confusedx: dann sind sie einfach abgehaun.


    haben die mich verarscht?
    oder was kostet der Spaß?


    mfg,
    Fun_Driver

  • 1.6mm in der schweiz zumindest. Du wirst aber sicher noch von denen zu hören bekommen. Wenn sie dir dafür ne busse geben können werden sie sich das schon nciht entgehen lassen. GELD ist GELD und wenn sie es bekommen werden die guten plötzlich ganz fleissig :D

  • Doch, doch, da is was dran an dem 1mm für leichtkrafträder.


    Guck mal mit der Suchfunktion hier rum, da wirst bestimmt was finden.


    Und selbst wenn die Rennleitung noch so dolle Sprüche klopft,
    auch die müssen sich an die Regeln halten.
    Also warte ab, was kommt und wenn das bei Deinem Moped paßt mit LKR und 1mm ist doch alles in Butter,
    weil 1,4 ist mehr als 1,0.


    Dann hätten die Jungs in Grün erneut ihre Unkenntnis bewiesen.
    Aber Irren ist menschlich!


    Also keep cool.


    :D

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • Auszug aus der STVZO:


    § 36 Bereifung und Laufflächen.
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    (2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
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    Und hier noch die Definition für "Leichtkrafträder":
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    4 a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3)
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    Soviel zum Gesetzestext.
    Es ist übrigens nicht unbedingt nachteilig, wenn man neue Reifen aufzieht, bevor die gesetzl. Mindestprofiltiefe erreicht ist. :wink: