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Thema: Fahr+ Standgeräusche

  1. #1
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    Standard Fahr+ Standgeräusche

    Guude,
    hab da mal ne Frage

    was ist der Unterschied zwischen D & N im Bereich Lautstärke ?

    bei meiner Maschine mit nem SC 01 Standgeräusch 93 D ++ Fahrgeräusch 82 D
    bei meiner SR 500 Standgeräusch 77 N ++ Fahrgeräusch 83 N


    Gruß Kruekke

    meine natürlich den unterschied zwischen D & N
    Geändert von Kruekke (19.10.2011 um 18:30 Uhr)

  2. #2
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    ( N )

    Alte Meßmethode
    Für Fahrgeräusch bei Gleichmässiger Vorbeifahrt ohne Vollgas beim Messen


    ( P )

    Neue Meßmethode
    Für Standgeräusch bei Gleichmässiger Vorbeifahrt im 2.ten und 3.ten Gang,können mehrere Messungen sein


    ( Phon )

    Bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen...


    ( Standgeräsuch )

    Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen. Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen. Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden. Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Erstzulassung vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal. (wobei eine 53’er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab ’54 gibt es Grenzwerte...)


    ( D )

    Steht für ’DIN-Phon’ bei Erstzulassungen bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.


    ( N )

    Steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden


    ( P )

    wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann


    ( E )

    steht für ’EG-Richtlinie’





    Cu
    Frank
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  3. #3
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    wie is es wenn ich heute meine offnen Luftfilter bei D eintragen lassen will? wie wird da gemessen?

    Gruß

  4. #4
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    FAHRGERÄUSCHMESSUNG:

    Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke (siehe Abbildung oben) heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.
    Die Messtrecke ist übrigens 10m lang, das Messmikrophon ist im rechten Winkel, mittig zur Messtrecke in 7.5m Entfernung zu dieser anzuordnen, in 1m Höhe über dem Fahrbahnbelag. Das Umgebungsgeräusch (vor der eigentlichen Messung zu bestimmen) muss mindestens
    10dB unter dem Mittelwert der Fahrgeräuschmessung liegen, ansonsten ist die gesamte Messung hinfällig.

    Die Nahfeldmessung ( Standgeräusch )

    sollte wie folgt geschehen. Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein. Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt.
    Die Messung sollte auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden. Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. 10 db niedriger als der Messwert liegen.
    Bei der Messug ist die Nenndrehzahl, die in den Papieren eingetragen ist wichtig.
    Ist die Nenndrehzahl größer als 5000 U / Min, so wird mit der halben Drehzahl gemessen. Ist die Nenndrehzahl kleiner oder gleich 5000 U / Min , so wird mit dreiviertel der Drehzahl gemessen.
    Die Drehzahl wird induktiv abgenommen. Der Motor ist auf der ermittelten Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten. Anschließend ist das Gas plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.

    Bei " P " wird der abtourende Bereich mit gemessen, bei " N " und " E " nicht.

    Es müssen drei Einzelmessungen vorgenommen werden. Der arithmetische Mittelwert ist das Ergebnis.


    Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.

    " N " gemessener Wert - 26 db

    " P " gemessener Wert - 05 db

    " E " gemessener Wert - 05 db

    " D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar


    Cu
    Frank
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  5. #5
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    Morsche,
    allet klacki, dann kieck ick mal wat der Mann vom TÜV heute macht. Luftis solln heute nach ewigem hin und her mit Androhungen wie zum Beispiel Brief revidieren, BJ. auf Einzelabnahme 2001 ändern nachgetragen werden.

    Gruß & Danke

  6. #6
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    komme gerade vom tüv :-)). luftis sind nun nach geräuschemessung (97db) beim tüv eingetragen. Top

    noch mal danke für die infos.

    Gruß aus Hessen
    Kruekke

  7. #7
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    Guude,

    habe nun die Unterlagen vom TÜV bekommen. so weit alles klacki, bis auf das er die Standgeräusche 93 D & fahrgeräusche 82 D auf
    Standgeräusch 93 N & Fahrgeräusch 82 N
    geändert hat :-((. Ist das für mich ein Nachteil ?

    Gruß

  8. #8
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    Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.

    " N " gemessener Wert - 26 db

    " P " gemessener Wert - 05 db

    " E " gemessener Wert - 05 db

    " D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar


    " N " Wert - 26 db ist falsch. N= angegebener Wert zuzüglich 5dB (steht in meiner Berichtigung). Oder hat jemand nen § wo es anders steht?

  9. #9
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    Hy,

    Weiß zwar nicht jetzt genau,wie alt dein Rahmen oder Motor ist,aber,denkmal so 1980.

    So,du hast:
    93 N & Fahrgeräusch 82 N

    Wenn du gemessen wirst mit z.B. mit 110db,du hast 93N,bei N wird 26db dazugerechnet,ergibt 93+26=119db,also nicht zu laut.
    Bei 82 N sind das bei 110db,82+26=108db,somit 2db zu laut.

    Soweit klaro???

    Wären es P oder E,dann darf man nur 5db dazu zählen.

    Bei mirs steht z.B ,101 ( nix dahinter ) und 84E


    Cu
    Frank
    Geändert von kastaschwinga (27.10.2011 um 19:29 Uhr)
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  10. #10
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    Zitat Zitat von kastaschwinga Beitrag anzeigen
    Hy,

    Weiß zwar nicht jetzt genau,wie alt dein Rahmen oder Motor ist,aber,denkmal so 1980.

    So,du hast:
    93 N & Fahrgeräusch 82 N

    Wenn du gemessen wirst mit z.B. mit 110db,du hast 93N,bei N wird 26db dazugerechnet,ergibt 93+26=119db,also nicht zu laut.
    Bei 82 N sind das bei 110db,82+26=108db,somit 2db zu laut.

    Soweit klaro???

    Wären es P oder E,dann darf man nur 5db dazu zählen.

    Bei mirs steht z.B ,101 ( nix dahinter ) und 84E


    Cu
    Frank


    N= angegebener Wert zuzüglich 5dB (steht in meiner Berichtigung).
    wie wäre es bei D ? D kann nicht gemessen werden oder wie?

  11. #11
    Standardgruppe für User Avatar von kastaschwinga
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    Hy,

    (steht in meiner Berichtigung)
    Wie,steht im Brief????
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  12. #12
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    Zitat Zitat von kastaschwinga Beitrag anzeigen
    Hy,



    Wie,steht im Brief????

    jetzt steht im Brief Standgeräusche 93 D & fahrgeräusche 82 D habe heute die Berichtigung bekommen wo der TÜV Prüfer auf Standgeräusche 93 N & Fahrgeräusche 82 N geändert hat. Was ist nun mein Nachteil an der Geschichte? Rahmen ist BJ.56 Motor Bj.81

  13. #13
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    Hy,

    Aha,Bj56

    D > kannste ja oben Nachlesen...
    Aber wenn gar nix dahinter steht oder N,das ists doch ok....wer fährt schon mit 110db und mehr rum.....

    D war halt phon früher,jetzt steht halt N dahinter....kannste bei deinen messungen immer 26 dazu rechnen....

    Früher wars anders,aber das N ist gut genug,so schnell kann dir keiner was anhaben



    Cu
    Frank
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  14. #14
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    Jo Frank,
    bei mir sind Stand-und Fahrgeräusch 80N. Erstzulassung ist 83.!
    Sehe ich das richtig das dann eine Messung max.85db ergeben sollte?
    Gruß Ingo

  15. #15
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    Hy,

    Sind ja alles Schätzwerte....also du hast 80N....80+26=106db....Schätzwert....

    Wir ham ja alle olde Eisen....das ist halt noch was anderes wie neue....

    Aber,man solls nie übertreiben,wie manche Harley-Fahrer mit neuen Kisten.



    Cu
    Frank
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