Hab ich eben zum Thema Winterreifen gefunden:
http://motorrad-gespanne.de/2011/12/...reifen-ade.htm
Hab ich eben zum Thema Winterreifen gefunden:
http://motorrad-gespanne.de/2011/12/...reifen-ade.htm
Gruß Torsten
Ich bin nicht auf dieser Welt um zu sein wie mich andere gern hätten
Hi,
eine solche Äusserung aus dem Ministerium war auch im letzten Winter schonmal irgendwo wiedergegeben.
"Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften ..." ist eine Äusserung, die keinen Polizisten beeindruckt - was unsereiner für offensichtlich hält, ist für niemanden anderen verbindlich. Das heisst, egal wie Deine Reifen aussehen - wenn ein Polizist meint, dass sie die Anforderungen nicht erfüllen, hast Du die Ar***karte gezogen.
Das ist eine Regelung mit extremer Willküranfälligkeit - da geb ich keinen Pfifferling drauf.
Randbemerkung: ausserdem ist es schlechtes Deutsch - entweder "Erfüllen die Reifen ... die Anforderungen ..." oder "Haben die Reifen ... die Eigenschaften ...").
Viele Grüsse und immer gute Fahrt
Olaf
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Mein Motorrad ist alt genug, um selbst zu entscheiden - das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihm zusammen unterwegs zu sein.
Was nimmst du so Olaf, kann ich davon auch etwas haben? zickenbändiger1 am 30.11.2010
Moin zusammen,
hier mal zu Klarstellung der Gesetzestext und die dazugehörige EU-Richtlinie:
StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) ...
(2) ...
(3) ...
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
(4) ...
(5) ...
Hier die entsprechende EU-Richtlinie:
RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES
vom 31. März 1992
über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
(ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95)
Anhang II
Nummer 2.2. „M + S-Reifen“
Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die
Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen
gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
Jetzt kann jeder genau erkennen ob er einen M&S-Reifen fährt oder nicht.
Mit Arbeit versaut man sich den ganzen Tag
WTiP 2012 *20.01 - 22.01.2012*
Das ist doch genau das Problem:
... im allgemeinen ...
... größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist ...
Wenn ich nun glaube einen wintertauglichen Reifen zu erkennen, ist diese Erkenntnis für keinen anderen bindend - und wenn ein Polizist anderes erkennt, hab ich die schon erwähnte Karte gezogen. Eine Regelung die derart viel Interpretationsspielraum lässt, ist schlicht und einfach Sch*****.
Aber das ist natürlich nur meine ganz persönliche nichtswürdige und für niemanden in irgendwelcher Weise verbindliche Meinung
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Was nimmst du so Olaf, kann ich davon auch etwas haben? zickenbändiger1 am 30.11.2010
Das M+S Kennzeichen unterliegt ja auch keiner Norm oder messbaren Mindestanforderung. Schau dir doch mal einen SUV Sommerreifen genauer an. Da steht überall M+S drauf, obwohl das Profil nicht anders aussieht wie von einem normalen PKW Reifen. Die schreiben das drauf, da ansonsten in den USA niemand diesen Reifen kaufen würde. Ich denke mal, das die den Passus geändert haben, weil jede Menge Sommerreifen mit M+S Kennung im Umlauf sind. Und nicht um Gespannfahrern einen Gefallen zu tun.
Gruß
Ralf
WT 2012 - 20.01-22.01.2012
Lest das mal
Ob ihr es allerdings auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollt bleibt euch überlassen.
Pressemitteilung BVDM vom Oktober
Gruß Frank
http://bimofo.wordpress.com/
Hi,
das stammt aus dem Jahr 2010 (die dort verlinkte pdf-Datei datiert vom 6.12.2010), und das hatten wir auch vor gut einem Jahr schon mal geklärt. Habe jetzt aber keine Lust den alten Fred auszugraben und die entsprechenden Stellen hier zu verlinken.
Die geltende Regelung verlangt für alle Kraftfahrzeuge M+S-Reifen, welche die in der genannten EU-Richtlinie dargestellten Eigenschaften haben. Dass mit "Kraftfahrzeuge" in diese Richtlinie nur Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern gemeint sind, hindert den deutschen Gesetzgeber nicht daran, auch für Motorräder Reifen mit den entsprechenden Eigenschaften vorzuschreiben.
§2 Abs. 3a "erschafft" keine Geltung der Richtlinie auch für Motorräder (was unzulässig wäre), sondern schreibt eigenständig (und damit rechtswirksam) die M+S-Reifenpflicht für Motorräder fest. Dabei wird nur die Definition, was denn mit "M+S-Reifen" gemeint ist, aus der Richtlinie übernommen. Sonst hätte der Gesetzgeber eine weitere (konkurrierende) Definition in die Strassenverkehrsordnung schreiben müssen, was den Wirrwar höchstens noch vergrössert hätte.
Viele Grüsse, Olaf
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Ganz unten gibt's ein Update.
"more gas if you are in trouble"
Der deutsche Gesetzgeber steht aber nicht über EU Recht.
Ich will auch für niemanden Partei ergreifen, das bei der Gesetzgebung mal wieder halbe und sinnlose Sachen gemacht wurden ist glaube ich eh klar.
Ich fahr sowieso nicht bei Schneematsch.![]()
Gruß Frank
http://bimofo.wordpress.com/
Da aber die Winterreifenpflicht für Motorräder nicht geregelt ist (dass die angeführte Richtlinie nicht für Motorräder gilt, heisst ja nicht, dass Motorräder explizit von der Winterreifenpflicht befreit sind), steht es dem deutschen Gesetzgeber frei, hier eine Regelung zu schaffen und dabei auf die Definition für M+S-Reifen aus der Richtlinie zurückzugreifen. Die deutsche Regelung darf nicht in Widerspruch zu EU-Regelungen stehen, tut sie auch nicht.
Sollte der Eindruck entstanden sein, dass ich die bestehende Regelung für vollständig durchdacht und sinnvoll halte, bitte ich vielstmals um Verzeihung.
Sie geht mir zum Glück auch weitgehend am Ar*** vorbei, da ich bei Glätte nicht fahre und auch bei Glättegefahr das Fahren nur auf wichtige Anlässe beschränke (wegen Kälte)
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Dann sind wir uns ja einig
Es ging mir hauptsächlich um die Mitteilung aus Oktober, wo der Staatssekretär versprochen hat sich drum zu kümmern, was zeigt das er eingesehen hat das hier was nicht schlüssig ist.
Gruß Frank
http://bimofo.wordpress.com/
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