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Thema: Michelin Pilot Road I + III !!!!!!!!!!!!

  1. #1
    formally known:cunobaush Avatar von MrSpock
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    Ausrufezeichen Michelin Pilot Road I + III !!!!!!!!!!!!

    Michelin hat für die CBR 1100xx die Freigabe für o.a. Reifen zurückgezogen, wer welche fährt sollte sich an den Kundendienst wenden!!! Evtl. werden sie getauscht. Die Reifen haben laut Michelin keine Homologisierung über 280km/h (oder so ähnlich ) Ich weiss nicht, ob es noch andere Maschinen betrifft!!! Also schaut mal bei Michelin in die Freigaben rein!!!!
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  2. #2
    formally known:cunobaush Avatar von MrSpock
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    Sorry sorry: meinte natürlich den Pilot Road 1 und Pilot Road 3
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  3. #3
    harmlos detailverliebt:-) Avatar von Menschin
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    hi cuno
    danke für den hinweis und ich habe den titel geändert!
    wer ist "wir"?

    der ganze jammer ist, die gescheiten sind voller zweifel und die dummen sich immer sicher :-)

  4. #4
    nur echt mit 3i Avatar von heinzii
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    Hi Cuno,

    wenn du eine Freigabe für die Reifen auf deiner XX hast bleibt sie für dich bestehen.

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  5. #5
    Honda seit 1991 Avatar von olaf-frankfurt
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    Hi heinzii mit 3 i ,

    laut Aussage von Dekra Frankfurt und Avon-Reifen (ging um eine Reifenfreigabe für meine ) stimmt das so nicht.

    Wenn eine Freigabe vom Reifenhersteller ausdrücklich zurückgezogen wird (mit entsprechender Mitteilung an's KBA etc.) ist sie für alle erloschen. Wenn Du dann mit Reifen gemäss dieser Freigabe in eine Kontrolle kommst, bekommst Du eine Mängelkarte (*), beim TÜV bekommst Du keine neue Plakette(*).


    Viele Grüsse, Olaf






    (*) Vorausgesetzt die merken das ...
    Mein Motorrad ist alt genug, um selbst zu entscheiden - das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihm zusammen unterwegs zu sein.
    Was nimmst du so Olaf , kann ich davon auch etwas haben? zickenbändiger1 am 30.11.2010

  6. #6
    Problemgenerator Avatar von XL_Twin
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    Zitat Zitat von heinzii Beitrag anzeigen
    Hi Cuno,

    wenn du eine Freigabe für die Reifen auf deiner XX hast bleibt sie für dich bestehen.
    Glaub ich dir sofort, immerhin hast du ja als Reifentester genügend Erfahrung.
    Allerdings gibt es ja einen Grund weswegen die Freigabe zurückgezogen wurde und den würde ich zumindest halbwegs ernst nehmen.
    Der mag zwar in diesem Fall banal sein weil man doch eher selten 280km/h + ballert aber evtl kann man ja günstigeinen neuen Satz abstauben :-).
    Hammerite gehört auf HÄMMER nicht auf Motorräder


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  7. #7
    nur echt mit 3i Avatar von heinzii
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    Zitat Zitat von olaf-frankfurt Beitrag anzeigen
    Hi heinzii mit 3 i ,

    laut Aussage von Dekra Frankfurt und Avon-Reifen (ging um eine Reifenfreigabe für meine ) stimmt das so nicht.

    Wenn eine Freigabe vom Reifenhersteller ausdrücklich zurückgezogen wird (mit entsprechender Mitteilung an's KBA etc.) ist sie für alle erloschen. Wenn Du dann mit Reifen gemäss dieser Freigabe in eine Kontrolle kommst, bekommst Du eine Mängelkarte (*), beim TÜV bekommst Du keine neue Plakette(*).


    Viele Grüsse, Olaf

    (*) Vorausgesetzt die merken das ...
    Hi Olaf aus FaM

    eine für "dich" (Nutzer) erteilte Freigabe hat erstmal Bestand (Bestandsschutz). Eine erteilte Freigabe berechtigt dich den Reifen auch weiterhin zu fahren.

    Ich fahre desöfteren mit "persönlichen" Freigaben des Herstellers. Die Reifen, die auf der Moränientour drauf hatte, hatten auch keine offizielle Freigabe. Es existieren machmal keine Freigaben im Netz somit müsste ich immer bei Kontrollen Mängelkarten bekommen. Die Rennleitung weiß das auch nicht wer, wann, welche Freigaben zurückzieht. Bei den Kontrollen gab es keine Probleme.

    Die Motorräder, die heute zugelassen werden, haben im Handbuch nur noch eine Empfehlung drin stehen. Die Reifenbindung gibt es lt. EU-Vorschrift nicht mehr. Im Teil I (ehem. KFZ-Brief) wird auf das Handbuch verwiesen und welcher Rennleiter kenn denn alle Handbücher. Im Teil II (ehem. KFZ-Schein) stehen nur noch die Dimensionen der Reifen und nicht wie früher die genaue Reifenbezeichnungen (Handelsbezeichnung) und Dimensionen.

    Beste rollende Grüße

    heinzii

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  8. #8
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    Laut Aussage von Michelin sind Tüver aufgefordert Bereifungen der obigen Art auf Maschinen meiner Gattung Nicht mehr zu tüven!!! D.H. die werden wohl nen neuen Satz raustun müssen, da sie für evtl Schäden haftbar wären!!!! Die haben angeblich sehr wohl beim KBA die Aufhebung der Freigabe beantragt und das aus Sicherheitsgründen, da der Reifen nur bis 280 erlaubt bzw. konstruiert ist! Ich gebe euch recht, das das heizen mit 290 und darüber selten vorkommt, ich hätte jedoch schon vorher meine Probleme - also fährt man in Zukunft mit dummen Gedanken schnell


    @heinzii
    die können sehr wohl feststellen: anhand der Reifenbezeichnung und des Kfz Scheines lässt sich doch sehr leicht der V-Max Bereich eingrenzen!!!!!
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  9. #9
    Rennhobel-Akrobat Avatar von Harlekin_85
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    Nein ich arbeite nicht in der Reifenindustrie oder bin stark juristisch veranlangt. Aber wenn der Hersteller aufgrund Sicherheitsmangel ein Produkt vom Markt nimmt und die Behörden darüber informiert, dass dieses Produkt eine Gefährung darstellt - ist da mit Bestandsschutz nichts mehr zu machen. In diesem Falle ist die Freigabe ja widerrufen worden.

    ich würde mich da gar nicht rund machen und mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

    CBR Team Konica Minolta


  10. #10
    Honda seit 1991 Avatar von olaf-frankfurt
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    Hi heinzii immer noch und immer wieder mit 3i

    eine Einzelfreigabe wie Du sie fährst ist was anderes als die Freigaben, die man sich bei den Reifenherstellern runterladen kann. Deine Freigaben sind (genauso wie meine Einzelabnahmen für den 130er BT45 auf der CM) auf ein ganz bestimmtes Fahrzeug bezogen und gelten nicht pauschal für den Fahrzegtyp. Typfreigaben,die eine Montage an jedem Fahrzeug dieses Typs erlauben, ohne eine fahrzeuggebundene Prüfung durchzuführen, können vom Herausgeber (=Teilehersteller) und vom KBA zurückgezogen werden. Gleiches gilt auch für ABEs.
    Wird das Fahrzeug dann nicht "abgerüstet", ist dies mindestens einerheblicher Mangel (Mängelkarte bzw. keine Plakette), kann aber auch als erloschene Betriebserlaubnis gewertet werden.


    Viele Grüsse, Olaf
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  11. #11
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    So! Hat sich Alles geklärt - Reifenfreigabe ist wieder online gestellt - Michelin hat sich ordentlich entschuldigt und gut ist - die Franzmänner hatten getorft, die dürfen ja auch nur 130 fahren!
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