Freiwillige Feuerwehr Alarmfahrten

  • So da einige von euch auch bei der Freiwilligen Feuerwehr sind wollte ich mal fragen ob ihr mit dem Moped zum Gerätehaus fahrt. Und wenn wie ihr euer Moped als "Feuerwehr im Einsatz" Fahrzeug kenntlich gemacht habt? Oder fahrt ihr einfach so?
    Also ich habe mir ein Schild gebastelt das ich hinter die Scheibe bei der Vara stecken kann auf dem "Feuerwehr im Einsatz" steht. Außerdem hab ich mir ne Windjacke mit der Aufschrifft "Feuerwehr" (reflektierend) gekauft.


    Blöd ist es bloß mit den Omis am Straßenrand denn die können das anscheinend immer nicht lesen und beschimpfen mich (ich hörs nich aber man siehts denen an). Da so ne 125ger bei 12000 U/min doch nen ganzschönen lärm macht. Und das in ner 30ger Zone.


    Wie schnell fahrt ihr eigentlich so max. bei der Anfahrt z.B. in ner 30ger Zohne?

  • Die Schildchen benutzen die hier bei uns auch............die haben dadürch aber doch keine Sonderrechte!!!

    Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten!!! :D



    Gruß Maik

  • wie wärs mit nem blaulicht auf dem helm?? :D

    miau!
    Allzeit gute Fahrt :)

  • Das Problem wird schon sein, dass sowohl die Omis wie auch andere auf die schnelle weder Dein Schild noch Deine Jacke bewußt lesen können.


    Deshalb erstmal das Palavern.


    Ich glaube nicht, dass bei der Anfahrt für einen Feuerwehrmann andere Verkehrsregeln gelten.
    Deshalb müsstest auch Du in einer 30er Zone dich an die Regeln halten.
    Aber danach hast Du ja auch garnicht gefragt.


    Trotzdem könnte es gut möglich sein, dass Du nicht ungestraft davon kommst, wenn man Dich "erwischt".

    :wavey: Viele Grüße vom schönen Niederrhein!!...Werner

  • Hehe da habt ihr gleich ein sehr heikles Thema angesprochen. Das auch bei uns intern in der Feuerwehr immer wieder für gesprächsstoff sorgt. (aber nur gesprächstoff kein streit)
    Es ist laut gesetz so das man zwar sonderrechte in gewissem maß hat aber kein Wegerecht. So das wir z.B. schon ein bischen mit erhöhter geschwindigkeit fahren können solange wir niemanden dabei gefährden. Natürlich kann man sagen das immer eine Gefährdung besteht wenn man mit 45 km/h durch ne 30ger Zone fährt und auf dem Gehweg z.B. Kinder spielen.
    Die Polizei ist bei uns sehr cool wenn man nen Dachaufsetzer hat oder ein Schild am Moped (Jacke) so haben sie schon so manche bis vors Gerätehaus mit Blaulicht begleitet und und haben den Weg frei gemacht. Für mich und nen Freund (wir waren im auto mit Dachaufsetzer) habe sie schon mal ne Kreuzung mit ampel (für uns rot) freigemacht und uns rübergelotzt.
    Also DANKE gleich mal an alle Münchner Polizisten die sooo cool sind!!!


    Wir haben uns darauf geeinigt nicht mit mehr als 50 km/h durch z.B. 30ger zone zu fahren. Jetzt sagen einige warscheinlich das ist aber ganzschön viel. Aber man muss wissen das es das max. ist und wir natürlich an rechts vor links auch halten müssen.
    Wie gesagt kein Wegerecht. Das haben nur Fahrzeuge mit Blau und Horn.

  • Jaja... heikles und oft diskutiertes Thema. Wenn auch wirklich im falschen Forum :wink:


    Also Sonder- und Wegerecht stehen natürlich den entsprechend ausgerüsteten Einsatzfahrzeugen zu. Aaaaaber:


    1. Nur zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte!
    2. Nur bei gleichzeitig eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn.
    3. Nur in (vom Fahrer) vertretbarem Maße!! Wenn Du also mit dem Feuerwehrfahrzeug mit 80 km/h durch ein Wohngebiet bretterst und dabei ein spielendes Kind umfährst wirst Du es schwierig haben vor dem Richter.
    4. Ebenso darfst Du Dir die Vorfahrt nicht erzwingen. Also auch an der roten Ampel so über die Kreuzung fahren, daß Du im Notfall anhalten kannst. Anderenfalls wirst Du immer eine Teilschuld angelastet bekommen.


    Gleiches gilt jetzt eigentlich auch für die Fahrt zum Gerätehaus. Hierbei muss man sich allerdings immer bewusst sein, daß der private PKW (oder auch Motorrad/Moped) nicht als Fahrzeug im Einsatz erkennbar ist!!! Auch Dachaufsetzer und ähnlicher Firlefanz ist absolut kein Ersatz für Blaulicht und Martinshorn.
    Desweiteren ist es manchmal schwieirig nur anhand des Einsatzstichwortes über den FME zu entscheiden, ob denn gereda im aktuellen Fall überhaupt einer der oben unter Punkt 1 genannten Fälle ist!


    Schlussendlich kann man also nur festhalten, daß die ganze Fahrerei im ermessen des Fahrers liegt, der muss sich jederzeit Gedanken darum machen, ob er mit der Fahrweise, die er gerade an den Tag legt, später beim Richter ein einsehen erreicht.



    Grüße
    Wolfgang

  • Hi,
    also ich renn zu Fuss los, weil geht schneller als erst inne Garage und irgendwas rausfahren.


    Weiss ja nicht wie alt du bist und was du an Lehrgängen absolviert hast.
    Bei uns gilt laut polizeilicher Einweisung:
    -etwas schneller sofern verantwortbar
    -passiert etwas, ist man trotzdem schuld
    -mehr als doppelt so schnell wie erlaubt ist grob fahrlässig und Straftatbestand
    -Kein Vorrang an Kreuzungen/Ampeln
    -Kein Blaulicht an privat PKW


    irgendwelche anderen Kennzeichen sind zwar möglich, ob's was hilft ist fraglich.
    Zumindest die Anwohner wissen was los ist wenn der Heuler geht und Reifenqietschen vernehmen...


    OFM Rumpel

    Ich bremse für Biere


    Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.


    Aktion "rechte Spur darf man auch benutzen, wenn man keinen LKW fährt"

  • Zitat

    Original von XK
    wie wärs mit nem blaulicht auf dem helm?? :D


    Folgende Anregung der Rennleitung kann natürlich selbstverständlich abgewandelt werden :D



    ..und rast nicht so! :wink:

  • so, das ist ja mal wieder mein thema. und es passt auch, da ich gerade den entsprechenden lehrgang mache.


    erstmal grundlegend:
    auf der fahrt zum gerätehaus müssen wir uns im privat pkw und auf dem mopped an ALLE regeln der stvo halten. aber mal ehrlich, wer von euch macht das schon? ich bin ganz ehrlich und sage hiermit das ich mich, wenn ich es verantworten kann (mein leben ist mir ja auch mehr als gold wert) nicht immer tue. ich fahre (da ich kein auto habe) mit meiner vara zur wache. dabei halte ich mich an ampeln (auch wenn ich mich zwischen den autos nach vorne drängle) und an jegliche vorfahrtsregeln. was die geschwindigkeit angeht, da halte ich es so wie ich es verantworten kann. da sind dann auch unter gegebenen bedingungen (keine gefahr für mich oder andere) 80 in der ortschaft drin (mehr wäre mir zu heftig, kommt wenn überhaupt nur nachts vor). klar, mit dieser aussage werde ich mir gleich kommentare einfangen, aber ich betone nochmal das ich diese geschwindigkeiten nur nutze wenn ich mir 100% sicher bin, das ich niemanden (mich eingeschlossen) gefährde.
    aber was die geschwindigkeit angeht. selten lässt es der verkehr zu das ich so schnell fahre. aber wenn ich auf einem "schnelleren" abschnitt geblitzt werde (bei uns blitzen sie grundsätzlich von vorne und von hinten) dann schmerzt das auch nicht. wir haben mit der polizei die einigung das wenn wir priv auf dem weg zur wache geblitzt werden und dann zu dem posten oder der polizei mit einer kopie der einsatzdepesche kommen, das sie das vermerken und nichts kommt. bin bereits 2 mal mit der depesche los gezogen und sie halten ihr wort, also hier auch nochmal ein danke...


    was die dach aufsetzer und schilder angeht, sie geben uns ebenfalls KEIN recht auf die missachtung der stvo. diese schilder machen unser anliegen lediglich den anderen verkehrsteilnehmern bekannt. in diesem fall können wir nur hoffen das der vordermann das schild liest und uns platzt macht.


    mir ist es aber auch schon passiert das ich von der pol eskortiert wurde. die standen mit ner laserpistole am straßenrand und haben mich gestoppt. ich habe den schnell mein anliegen klar gemacht (musste meinen dienstausweis zeigen, diesen habe ich immer bei mir, seit mich ein streifen polizist mal anzeigen wollte, da ich meinen pieper am gürtel hatte und er dacht ich würde damit illegal den bos funk abhören) und dann haben sie mich eskortiert. 2 streifenwagen vorne weg und einer hinter her. ich sage euch, so schnell habe ich die 10 km von der schule zur wache noch nie geschafft. :D

  • Zitat

    Original von XXRaptor
    ... Wir haben uns darauf geeinigt nicht mit mehr als 50 km/h durch z.B. 30ger zone zu fahren. ...


    Letzte Woche kam ein Bericht über die gestiegenen Unfallzahlen der Berliner und Hamburger Polizei mit ihren neuen PKW.
    Die Hamburger dürfen (auch mit Blaulicht und Sondersignal!) die zul. Höchstgeschwindigkeit nur noch bis. max. 50 % überschreiten. D.h., in der 30er Zone max. 45 km/h! Und Du mit ganz ohne alles???


    Die Berliner bekommen übrigens ein SHT spendiert vom Polizeifahrlehrer.
    Zitat: "Bei den neuen, schnellen Fahrzeugen (5er BMW) kann es durchaus mal passieren, dass man schneller fährt als man eigentlich will."
    Mal abgesehen davon, dass ich diesen Satz für sehr bedenklich halte, werde ich ihn trotzdem mit Hinweis auf die Quelle auf meinen nächsten Anhörungsbogen schreiben. :D

  • es gibt bei uns im kreis keine entsprechende regelung

  • @jogabär
    Ja und? Du fährst doch garnicht 5er BMW. :irre:

    Bitte begeben Sie sich zu den Ausgängen, wir schließen das Internet in 30 Minuten.

  • zum fahren an Gerätehaus:
    Bei uns fahren sie eigentlich alle wie es der Verkehr zu lässt und wenn man mal im verkehr nicht mehr weiter kommt, dann stellt man halt das Auto (mitm Motorrad wir es selten dazu kommen) aufn gehweg oder so und rennt den restlichen weg. und für alle die sagen wir sollen uns an die regeln halten: Es ist vielleicht euer Leben wegen dem wir ans Feuerhwerhaus rennen oder fahren und jenach Situation können schon Sekunden entscheidnet sein und so lange man es mit dem heizen nicht übertriebt und es mit sich vereinbaren kann is es au ok!

  • Bei uns ist es so wie von vielen auch geschrieben:
    Schild hat keine rechtlichen Vorteile.
    Wie im Gesetz steht, sind Sonderrechte möglich. Wenn allerdings was passiert, ist derjenige meist ohnehin Schuld. Daher wird bei uns davon abgeraten.
    Zudem sollte man überlegen, ob die Kameraden dadurch nicht noch einen zweiten Einsatz erhalten :nono:



    BTW gibt es auch Gerichtsentscheide, bei denen Feuerwehrfahrzeuge Mit Martinshorn und Blaulicht einen Unfall gebaut haben und für (teil-)schuldig gesprochen worden sind. Geschieht meist an Kreuzungen bei Nutzung der Wegerechte, da diese dann mit Schrittgeschwindigkeit überwuert werden müssten, um den Richteraugen zu genügen.