Bull Eyes Blinker

  • Hi ihr Lieben! Da ich technisch etwas unbedarft bin, hier meine Frage: Welches Relais brauche ich, um die Bull Eyes als alleinige Blinker betreiben zu können? Bisher habe ich zusätzlich Micro- Bullets am Heck montiert. Und wo findet man bei dem Maschinchen dieses Relais? Oder arbeitet man hier besser mit Widerständen? Ich hoffe auf Hilfe, vielen Dank vorab!

  • Moin,


    wenn Du in den Ochsenaugen Glühlampen (mindestens 10 Watt) drin hast, tut es sowas bzw. jedes andere Blinkrelais, das auf kleine Belastung ausgelegt ist. Wenn Du LED drin hast, brauchst was in dieser Art ...



    Wo Du bei deinem CMchen das Blinkrelais findest :nixweiss: weiss ja nicht, was für eine CM Du fährst ... :o


    Statt der hinteren Blinker Widerstände zu verbauen, könnte einfacher sein, da Du dann nix am Kabelbaum ändern musst für 'n anderes Relais.



    Achte drauf, dass die Ochsenaugen auch als hintere Blinker zugelassen sein müssen (Kennzeichnung 12 auf dem hinteren Glas, 11 ist für vordere Blinker) und dass "Lenkerendenblinker als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger" eingetragen sein muss. Von 4 Blinkern auf 2 zu ändern ist eine wesentliche Veränderung, erfordert TÜV-Abnahme und Eintragung, auch wenn die Blinker e-Nummern haben.






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • [quote='olaf-frankfurt','https://www.honda-board.de/forum/index.php?thread/&postID=1755079#post1755079']Moin,


    wenn Du in den Ochsenaugen Glühlampen (mindestens 10 Watt) drin hast, tut es sowas bzw. jedes andere Blinkrelais, das auf kleine Belastung ausgelegt ist. Wenn Du LED drin hast, brauchst was in dieser Art ...



    Wo Du bei deinem CMchen das Blinkrelais findest :nixweiss: weiss ja nicht, was für eine CM Du fährst ... :o


    Statt der hinteren Blinker Widerstände zu verbauen, könnte einfacher sein, da Du dann nix am Kabelbaum ändern musst für 'n anderes Relais.



    Achte drauf, dass die Ochsenaugen auch als hintere Blinker zugelassen sein müssen (Kennzeichnung 12 auf dem hinteren Glas, 11 ist für vordere Blinker) und dass "Lenkerendenblinker als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger" eingetragen sein muss. Von 4 Blinkern auf 2 zu ändern ist eine wesentliche Veränderung, erfordert TÜV-Abnahme und Eintragung, auch wenn die Blinker e-Nummern haben.





    Danke für die schnelle Meldung! Fahre eine 82er CM 400T und die Bull Eyes haben Halogenlämpchen. Habe gelesen, daß Motorräder bis Ende 1986 ohne zusätzlichen Eintrag nur mit Ochsenaugen vorne gefahren werden dürfen, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden bzgl. der Lenkerbreite und der Prüfziffern auf den Gläsern...Habe ich da etwas Falsches gelesen? Wollte eigentlich nicht früher als nötig wieder zum TÜV...

  • :o


    es gibt viel Falsches zu lesen im Netz ...


    Bei Motorrädern ab 1987 sind Lenkerendenblinker als alleinige Blinker überhaupt nicht mehr zulässig - müssen hintere Blinker an nicht beweglichen Teilen sein. Bei älteren Maschinen dürfen die hinteren Blinker auch an beweglichen Teilen (Lenker) sein - aber alle Maschinen (abgesehen von Exemplaren,die kurz nach dem Urknall zugelassen wurden) müssen vordere und hintere Blinker haben - deshalb müssen (wenn keine separaten hinteren Blinker vorhanden sind) die Ochsenaugen auch auf dem hinteren Glas die Kennzeichnung für hintere Blinker haben. Der Umbau ist aber eine wesentliche Änderung der Lichtanlage (in der ABE ist die Maschine ja mit 4 Blinklampen, davon 2 hinten feststehend, beschrieben), deshalb muss das eingetragen werden.
    Wenn nur die vorderen Blinker von "beweglich an den Scheinwerferhalterungen" zu "beweglich an den Lenkerenden" geändert werden, ist das unwesentlich und nicht eintragungspflichtig.


    Das ist mein Wissenstand - so hat es mir der Sachverständige erklärt, der die ganzen Umbauten an meinem Scrambler (das war auch mal 'ne normale CM 400T :roll1:) begutachtet hat. Und dem vertraue ich mehr als nicht nachprüfbaren Quellen "irgendwo" ...



    Das Blinkrelais sitzt bei der CM 400T unter der linken Seitenabdeckung - wenn Du draufschaust links oben ein runder Blechpott. Sofern es noch das originale ist ...
    Die Halogenlämpchen haben wahrscheinlich 21 Watt - da ist das erste Relais passend. Hab ich auch ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ochsenaugen müssen eingetragen werdenFransenjacke.jpg

    In den Lederjackentaschen,
    dicke Feuerwasserflaschen,
    und zwischen den Knien,
    ein Tank voll Benzin, U.L.

  • :roll1:






    :wavey:

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  • :o


    es gibt viel Falsches zu lesen im Netz ...

    Ja, leider jetzt gerade hab ich wieder so nen Fall entdeckt.

    Zitat

    Der Umbau ist aber eine wesentliche Änderung der Lichtanlage (in der ABE ist die Maschine ja mit 4 Blinklampen, davon 2 hinten feststehend, beschrieben), deshalb muss das eingetragen werden.
    Wenn nur die vorderen Blinker von "beweglich an den Scheinwerferhalterungen" zu "beweglich an den Lenkerenden" geändert werden, ist das unwesentlich und nicht eintragungspflichtig.

    Du hast ja dazu geschrieben, wo du die Informationen her hast, aber das halte ich für ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Die kompletten LTE ("lichttechnische Einrichtungen") sind grundsätzlich eintragungsfrei. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Anbaumaße und Schaltvorschriften ist ohnehin Grundvoraussetzung und aus Sicht eines Sachverständigen (z.B. bei der HU) oder auch bei einer Unterwegskontrolle sehr leicht überprüfbar. Alles an LTE fällt unter die Bauartgenehmigungspflicht (§ 22a StVZO) und damit ist jede weitere Abnahmepflicht vom Tisch. Man /kann/ solche Änderungen natürlich eintragen (wie z.B. auch Teile mit ABE ohne Abnahmepflicht) und im sehr seltenen Einzelfall /könnte/ das auch mal geschickt oder sinnvoll sein, aber von /müssen/ kann hier nicht die Rede sein.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Danke, Du hast es jetzt schon oft genug betont, dass Du alles besser weisst als der aaS - ist mir aber egal ...






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Zitat

    § 54 Fahrtrichtungsanzeiger


    an Krafträdern
    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.


    Und da sich Ochsenaugen nur vorne befinden .......

    gesendet von meinem Quad-Core-PC via 50000er DSL

  • §54 StVZO
    (1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
    Gültig für Fahrzeuge, die ab 01.01.1987 erstmals in den Verkehr gebracht wurden.


  • Vor allem hab ich's begründet und nicht einfach "Ich hab aber mal irgendwo im www gelesen...." geschrieben.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • :gruebelx:


    Deine Begründung, wieso Du es besser weisst als der aaS, ist mir irgendwo entgangen :o - ich hab mich ja ausdrücklich auf den bezogen und nicht auf irgendwas, was ich mal irgendwo im www gelesen hab ...






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :gruebelx:


    Deine Begründung, wieso Du es besser weisst als der aaS, ist mir irgendwo entgangen :o

    Ich hab doch angeführt, woran es hakt. Oder möchtest du darauf hinaus, wieso ausgerechnet ich meine, mir diese Blasphemie anmaßen zu dürfen? :)

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?