Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit Führerschein A2

  • Aus dem ADAC Info News Letter kopiert:
    Besondere Beachtung auf den letzten Absatz: Ausland!!!


    Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.


    Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der Richtlinie bewusst auf diese Einschränkung verzichtet.


    Gegen Deutschland wurde daher wegen des Klassenumfangs ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hierauf reagiert der Entwurf der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung und sieht die Anpassung des Gesetzes an den Wortlaut der Richtlinie vor.


    Konsequenz der geplanten Änderung
    Sollte an dem Gesetzesentwurf in dieser Form festgehalten werden, dann darf jeder, der die Klasse A2 nach dem 18. Januar 2013 in Deutschland erworben hat, mit dem Datum des Inkrafttretens der Änderungsverordnung (steht noch nicht fest), nur noch „auf A2-Niveau“ gedrosselte Motorräder fahren, die in der offenen Version maximal 70 kW Motorleistung haben.


    Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2, die im Vertrauen auf die erworbene Fahrberechtigung ein solches Motorrad gekauft haben, das ohne Drosselung mehr als 70 kW aufweist, wären faktisch zum Verkauf des so nicht mehr nutzbaren Fahrzeugs gezwungen.


    Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, würde dann zukünftig in Deutschland ein Fahren ohne Fahrerlaubnis darstellen.


    Wichtiger Hinweis für das Ausland
    Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

    Für manche endet zuerst der Verstand und dann die Straße...


    Leg Dich nie mit nem Camper an! Er kennt Stellen, wo Dich keiner wiederfindet.

  • Wenn das schon die ganze wahrheit is...
    Na haste denn wirklich erwartet, das sich irgendwer um so "gesetzliche feinheiten" ne raste macht.


    Das is wie mit neufahrzeugen. Erstma auf die menschheit loslassen.
    Wenns funktioniert, gut. Wenn nich, wird halt büschn dran rumgefeilt.

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  • ...ich hab da gar nichts erwartet, da ich meinen FS 1 schon 1974 gemacht habe.
    Das ist eine Info für alle neuen FS Inhaber sein

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  • ...ich hab da gar nichts erwartet, da ich meinen FS 1 schon 1974 gemacht habe.
    Das ist eine Info für alle neuen FS Inhaber sein


    Is ja auch richtig. Je mehr meckern. Desto eher kucken die sich das nochmal an.

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  • OFF TOPIC


    Bei uns in CH kennt man den A2 nicht. Wir haben A1 (bis 125 ccm), den A-Beschränkt (bis 25 KW) und den A.
    Den A kann man per Prüfung erwerben wenn man über 25 Jahre alt ist oder über 2 Jahre lang im Besitz von A1 oder A-Beschränkt ist.

    Darf ich mal die Frage stellen, warum jemand die A2 Prüfung macht und nicht gleich A?





    Zum Thema selbst würde mich interessieren wie die Nicht-EU-Staaten diese EU-A2 Scheine im Zusammenhang mit Big-Bikes handhaben.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

    Einmal editiert, zuletzt von Hippo ()

  • das was Seutedeern geschrieben hat, kommt von den Unfallstatistiken in den Jahren vorher. Ich hab meinen FS 1 1974 auf einer Honda 100 gemacht und hätte damals gleich auf ne 1600derter mit unbegrenzter PS Zahl umsteigen können, wenn es diese schon gegeben hätte. Später ist man durch die rasant gestiegenen Unfälle mit Toten und Verletzten auf die Idee gekommen, diese Begrenzungen einzuführen.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Divafahrer ()

  • Damals, also im letzten Jahrtausend, gab es in Deutschland fünf Führerscheinklassen:
    1 Motorräder
    2 Busse und LKW (mit oder ohne Anhänger)
    3 Personenwagen
    4 Kleinkrafträder bis 50km/h
    5 Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Baumaschinen und Mofas bis 25 km/h
    Wenn Du den FS 3 hattest, hattest Du automatisch auch den 4 und 5, auch wenn Du noch nie auf nem Moped gesessen hast.
    Mit meinem damaligen FS 3 durfte ich auch LKW bis 7,5 t fahren. Auch mit Anhänger, wenn das Gesamtgewicht des Zuges 12 t nicht überschritten hatte,
    also alles wesentlich einfacher und übersichtlicher als heute.
    Heute sind wir sogar schon so weit reglementiert, dass, wenn ich wieder LKW oder Personenbusse fahren will und über 50 Jahre alt bin, den Führerschein alle 5 Jahre mit einer Medizinischen Untersuchung "erneuern" muss. Mache ich das nicht, darf ich diese Fahrzeuge nicht mehr führen. Die Untersuchung kostet zwischen 300 und 400€, jedes Mal also alle 5 Jahre. Der FS bleibt aber erhalten, verfällt also nicht.
    Als die FS Umbenennung kam, hätte ich meinen FS auch auf den neuen FS umschreiben können mit dem Ergebnis, dass ich keine 7,5 t mehr hätte führen können(wat ein Quatsch!).
    Deshalb sieht man ja heute in der Wohnmobil- und Wohnwagenindustrie, dass immer leichter(Gewicht) gebaut wird, damit auch FS Neulinge sich einen Wohnwagen hintendran hängen dürfen. Die haben nämlich im FS eine Gewichtsbegrenzung eingetragen, allerdings weiß ich nicht, wie hoch die ist. so um die 2,5- 2,8t Gesamtgewicht des Zuges...


    Heute gibt es für jeden Furz nen eigenen Führerschein, z.B. LKW oder Busse jeweils mit Anhänger sind schon jeweils zwei Führerscheine

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    Einmal editiert, zuletzt von Divafahrer ()

  • Soviel zum Thema Rechtssicherheit und Qualität der Gesetzgebung in D. Man hat das Gefühl, fast alles was der Gesetzgeber neu erstellt, wird nachgebessert oder von Gerichten zu Fall gebracht ( oder der EU ). Traurig.


  • Als die FS Umbenennung kam, hätte ich meinen FS auch auf den neuen FS umschreiben können mit dem Ergebnis, dass ich keine 7,5 t mehr hätte führen können(wat ein Quatsch!).


    Falsch, ich darf weiterhin trotz Umschreibung bis 7,5 t und auch Anhänger fahren. Musste nur darauf achten das die entsprechenden Buchstaben in dem neuen FS drin stehen (hab jetzt auch so eine Karte weil Klasse A erst 2013 gemacht).

    149318

  • ok, kann sein...da ich meinen FS nie habe umschreiben lassen, hat mich das nie sonderlich interessiert, ich nahm das eben so aus meinen Erinnerungen...werde auch immer älter...lol

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  • Find ich gut. Wenn man die Führerschein-Neuinhaber betrachtet die mit ihren dicken Brocken rumeiern. Ein leichteres Bike wäre für alle ein Segen. Ganz zu schweigen das diese Drosselung für grosse Motoren ein unnötiges Unterfangen darstellt, arme Motoren :o

    Gruß Gerhard


    ...ich fahre mit gutem Gewissen ! Um die Treibhausgase zu kompensieren habe ich drei Kühe erschossen.

  • OFF TOPIC


    Bei uns in CH kennt man den A2 nicht. Wir haben A1 (bis 125 ccm), den A-Beschränkt (bis 25 KW) und den A.
    Den A kann man per Prüfung erwerben wenn man über 25 Jahre alt ist oder über 2 Jahre lang im Besitz von A1 oder A-Beschränkt ist.


    OFF TOPIC Antwort :-): ist so ab 1.4.2016 nicht mehr korrekt.. 2 Abschnitt der Medienmitteilung
    http://www.astra.admin.ch/doku…html?lang=de&msg-id=60068

  • Hippo:
    A beschränkt ist wie der A2.


    Ich bin in der Schweiz knapp einer hohen Strafe wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" entkommen, als wir auf unserer Geschäftstour am Gotthardt waren.
    Der Grund: ich würde mit 87 PS ohne Erlaubnis fahren, da in meinem Führerschein nur die 48 PS (das wollten die mir auch nicht glauben da in CH nur 34 erlaubt sind) eingetragen sind. Das ich aber ja nach 2 Jahren automatisch offen fahren darf und hier in D ich nichts eintragen lassen muss.
    Am Ende habe ich 300 Franken zahlen müssen aber ich durfte gnädigerweise weiter fahren mach einem Gespräch mit deutschen Behörden. Anwalt hier sagt nichts zu machen.


    So viel zum Thema, passt lieber auf in den anderen Ländern.


    Wenn die das so durchboxen, fur mich völliger Schwachsinn denn gedrosselt ist gedrosselt, egal ob eigentlich 95 oder auch 160 PS. Wenn sie sagen nur Mopeds mit 48PS nicht mehr, sogar das würde noch mehr Sinn machen.


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    Projekt Forty Oh' - Honda CB 400 N Bj. '83
    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Dkey ()