Guten Abend zusammen.
Ich möchte schon seit längerem meinen orginalen Lenker von der Honda Rebel 125 durch einen flacheren Streetbar-Lenker wie diesen ersetzen. https://www.louis.de/artikel/l…tbar-abe-a00-l00/10021197
Ich habe mich nun schon länger zu den Richtlinien die der TÜV bei einem solchen Umbau vorgibt belesen, jedoch finde ich nirgendwo eine eindeutige Antwort auf mein Frage.
Da solche Lenker mit Teilgutachten und ABE geliefert werden, soll man diese, sofern das eigene Fahrzeug in der ABE gelistet ist, ohne weitere Eintragung umrüsten dürfen (?!)
Mein Problem ist, dass die Honda Rebel in der ABE nun leider nicht aufgelistet ist und der Lenker beim Umbau somit eintragungspflichtig wird (?!) Meine Frage ist nun ob ich, wenn ich den neuen
Lenker ordnungsgemäß montiere (richtige länge der Bautenzüge, Kabel etc.), ihn trotzdem zugelassen bekomme (auch wenn meine Maschine in der ABE nicht gelistet ist).
Besteht in meinem Fall überhaupt die Chance den Lenker zugelassen zu bekommen? -und wenn ja, wie läuft so ein Gutachten seitens des TÜVs ab und wie teuer ist das ungefähr?
Dank im Voraus :-)