Schweizer Verordnung VTS z.B. Reifen

  • Gibt es eigentlich viele Schweizer im Hondaboard? :-)


    Ich befasse mich aktuell mit dem Speed Index meiner Rollerreifen. Die Webshops schlagen zu meinem Roller Reifen mit Index S (bis 180ig) (Beispiel) vor. Reifen mit Index T (Beispiel) sind aber günstiger und gehen bis 150km/h. Mein SH300i NF05 geht laut Honda 128km/h.


    Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge beschreibt im Art. 58 die Anforderungen an Reifen.


    Da stehen ein par spannende Sachen drin. Z.B.


    "Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen. Ausgenommen sind Winterreifen nach Artikel 59 Absätze 3 und 4.1"
    Bei Max 128 gemäss Honda würden dann ja Reifen mit Index T reichen. :gruebelx:


    Dann ist z.B. zur Bauart angegeben:
    "Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial- oder Diagonalreifen) aufweisen."
    Dumm, den Metzteler Feelfree Front (Original, bei mir drauf) gibt es garnicht als Radial Reifen. Kein R in der Bezeichnung.
    Der vorgeschlagene Metzeler Hinterreifen hat hingegen das R (Und ist bei mir Aufgezogen).
    Irgend etwas dazu habe ich noch nicht kapiert. :gruebelx:


    Generell finde ich (bisher) nichts was mir vorschreibt nur die vom Hersteller vorgeschlagenen Reifen verwenden zu müssen.


    Ehe ich jetzt noch die genannten und einzuhaltenden Normen ansehe poste ich mal was ich bisher habe. Wer will oder besser etwas dazu weis darf gerne was schreiben. Extrem Toll wäre es natürlich wenn sich hier ein Schweizer findet der sich damit auskennt und schreibt warum es ist wie es ist oder auch nicht. :o Bloss nicht verbal kloppen. :-)


    LG Paragraphen-Brämerli

    2 Mal editiert, zuletzt von Brämerli ()

  • Bloss nicht verbal kloppen?


    Stell zehn Juristen eine Frage und du wirst 14 schlüssige Antworten erhalten!
    Das darfst du einem Menschen mit 43 Jahren Berufserfahrung glauben.


    Dies hindert mich allerdings nicht, mich deinem Friedenswunsch anzuschließen! :bb:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Ich kenne keine Juristen die sich verbal kloppen. Das geht viel subtiler. Aber hier ist ja ehrlich, ungefiltert und direkt. Darum die Bitte um Weltfrieden bis hierher. :-)


    Die Verordnung beinhaltet sicher noch andere Kuriositäten.

    Einmal editiert, zuletzt von Brämerli ()

  • Wir haben in CH weder eine Markenbindung noch irgendwelche Herstellerempfehlungen.
    Lediglich der Geschwindigkeitsindex ist fix vorgegeben.
    Klar müssen die Dimensionen zur Felge und in den "Radkasten" passen, und logischerweise Vorne und Hinten die gleiche Bauart haben.


    Was den Geschwindigkeitsindex anbelangt, wird bei Sommerreifen praktisch immer mindestens zwei Stufen höher gefordert als die serienmässige Höchstgeschwindigkeit.
    Das dürfte wohl daran liegen, dass an der Leistung gerne gefummelt wird und mit Rückenwind und Bergab auch höhere Geschwindigkeiten erzielt werden können.
    Bei meiner Rosi ist der Pflichtindex gute 3 Stufen höher.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Danke Hippo
    Ich hatte mich eben entschieden, bei der Standardvorgebe S zu bleiben und 30.- mehr auszugeben als für die P Version vom Metzeler. Ich geh dann mal bestellen. Das Thema darf natürlich gerne weiter vertieft werden. Kannst Du zufällig angeben wer/wo die Anforderungen zum Index rausgibt? (Ich werde nächste Woche mal das "Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt des Kanton Bern" löchern. :-)

  • Bei der Homologation eines Fahrzeuges wird die Empfehlung des Herstellers berücksichtigt aber entschieden wird in irgend einer Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit der EMPA und den STVA. Manchmal wird bei verrückten Fällen auch die ETH involviert.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Was hilft die schönste Homologation, wenn es eh keiner prüft, als wir vor 4 Jahren unseren SLK gekauft haben, kam der mit frischer MFK und Reifen mit Geschwindigkeitsindex V (240 km/h), will ja nicht kleinlich sein aber bei einer eingetragenen V-Max von 242 km/h (laut Navi schafft er über 250) ist das alles andere als zulässig und hat meinen Glauben an die Arbeit vom Straßenverkehrsamt gewaltig erschüttert

    Uneilig - zur Hölle kann man langsam fahren :D

  • Ich vermute (!) mal, dass das ähnlich ist wie in .de: Was an Last- und Geschwindigkeitsindex in den Papieren steht, ist nach Gusto des Herstellers. Auf der Straße verbindlich ist da nur das, was technisch erforderlich ist (technische Regeln der ETRTO), auch wenn höhere Indizes in den Papieren stehen.
    Zusätzlich ist bei Motorrädern eine ggf. vorhandene Fabrikatsbindung zu beachten.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • ..... ist das alles andere als zulässig und hat meinen Glauben an die Arbeit vom Straßenverkehrsamt gewaltig erschüttert


    Die einzelnen Strassenverkehrsämter und ihre MFK-Stellen sind nicht da um zu denken sondern um durchzusetzen! :heheha::heheha::heheha:

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Ich wollte hier ja noch was für mich (und andere Interessierte) notieren. Gemäss Tel. mit dem Prüfzentrum Bern, basierend auf meinem Honda SH300A JG 2015:


    Frage, welch Reifen, Speedindex muss/darf ich montieren?


    Der SH300A JG 2015 geht gem. Typennummer 128km/h, Honda gibt darauf Mischbereifung frei. So ja auch Original montiert siehe oben.


    Speedindex
    In der Schweiz darf ich jeden Speedindex montieren welcher 128km/h abdeckt. P (150km/h) hat demnach bereits Reserve (31km/h) und ist erlaubt.


    Gewichtsindex muss auch passen
    Die Vorderachse wird mit max. 115 kg belastet, dies ergibt den Gewichtsindex 33.
    Die Hinterachse wird mit max. 239 kg belastet, Gewichtsindex demnach 59.


    Mischbereifung Radial/Diagonal
    Ist von Honda eingetragen, demnach zulässig.


    Mischbereifung Hersteller
    Weil Honda die "Gesamtgenehmigung" im Typenschein eingetragen hat darf ich sogar Mischbereifung mit unterschiedlichen Reifenherstellern verwenden. Hätte Honda diese Mischbereifung nicht ausdrücklich so eingetragen dürfte ich Radial/Diagonal dennoch mischen, beide Reifen müssten aber von demselben Hersteller kommen.


    Alle Angaben ohne Gewähr meinerseits.


    LG Brämerli