Reifen & Felgengröße

  • Hallo alle zusammen,


    nach 3 Stunden recherchieren bin ich vollends verwirrt: Fahre 'ne CB400N, 81er Baujahr. Habe die Honda Frühjahr 2017 neu angemeldet mit neuer HU (stand 5 Jahre rum bestimmt) - hat alles geklappt.
    Im Fahrzeugschein unter Punkt 15.1: 3.60S19 (vorne) und Punkt 13.2: 4.10S18 (hinten) sowie unter Bemerkungen: "Reifenfabrikatsbindung GEM. Betriebserlaubnis beachten".


    Da sind seit 2010 Reifen drauf in den Maßen
    100/90-19 57V VORNE
    120/80-18 62H HINTEN


    Sagt mal, die dürften doch laut Fahrzeugschein da gar nicht drauf? Die sind da seit bestimmt 7 Jahren drauf (keine Sorge, nächste Saison -> neue Pneus ;-) )
    Ich blicke einfach gar nicht mehr durch. Mein Cousin hatte die damals aufgezogen und meinte zu mir "da sind die größten drauf, die noch drauf dürfen."


    Danke euch :-)

  • Der Reifenhändler sollte es wissen.


    Es gibt ABE für verschiedene Motorradtypen,
    verschiedene Reifen(typen) die zugelassen sind.
    (Siehe im Internet).


    Die alt eingetragenen Reifen
    werden bestimmt nicht mehr hergestellt.

  • Hmm, okay. Danke für die flotte Antwort.
    Hilft mir aber nicht wirklich weiter.
    Auf der Suche nach neuen Reifen gilt schließlich die Vorgabe im Fahrzeugschein und nach der versuche ich, neue Reifen auszuwählen. Nun ist es Samstagabend und Reifenhändler gerade nicht abkömmlich :D.


    Wie kamen die bloß über den TÜV? Die 100er Breite sind ja umgerechnet 3.9 Zoll, wobei vorne ja nur 3.6 sein dürften. Verwirrt, das bin ich :D



    Die alt eingetragenen Reifen
    werden bestimmt nicht mehr hergestellt.


    Das verstehe ich nicht so ganz. Wieso werden die bestimmt nicht mehr hergestellt?


    p.s: wie die auf die Felgen passen, weiß ich auch nicht. Finde auch nirgendwo was über Felgengröße der CB und Breite...

  • Weil die Zoll-Bemaßung ausgestorben ist.


    Ist bei den größeren Modellen (CB900, .. ) nicht anders und es gab/gibt 'passenden' moderne Reifen ala 100/90V19 oder 120/80V18 statt 3,50 und 4,25/85


    Die aufgezogenen Reifen auf Deiner CB400N scheinen korrekt zu sein.


    :awg:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:


  • Ah, alles klar. Wie soll ich dann das "3.60" in Zoll in Bezug auf das metrische System deuten?

  • 3,6 * 25,4mm sind roundabout 92mm, da hat man dann einen 100er als Alternative benutzt.

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
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  • :crazy:


    Für die BT45 in diesen Größen gibt's im Download-Bereich hier im Board 'ne Bescheinigung, dass die gefahren werden dürfen.
    Wichtig: Bei Bridgestone in der Auswahl aus der Fahrzeugliste steht am Symbol für alle runterzuladenden pdf-Dateien für die CB 400T/N die Ziffer einer Fußnote, und diese Fußnote besagt, dass die Reifen eingetragen werden müssen.
    Also Bescheinigung ziehen (sollte sie hier im Download-Bereich nicht zu finden sein, hab ich sie vielleicht noch irgendwo :D), damit zum TÜV und mit der Prüfbescheinigung vom TÜV bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
    Vielleicht trägt die Zulassungsstelle sie auch direkt bei Vorlage der Bridgestone-Bescheinigung ein - aber der TÜV macht's Dir vielleicht ohne Festlegung auf genau die Reifen, so dass Du Reifen in diesen Größen auch von anderen Herstellern fahren darfst.


    Hatten wir vor Kurzem grad hier :wink1:


    :o war hier zuletzt besprochen ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

    Einmal editiert, zuletzt von olaf-frankfurt ()

  • :crazy:
    Wichtig: Bei Bridgestone in der Auswahl aus der Fahrzeugliste steht am Symbol für alle runterzuladenden pdf-Dateien für die CB 400T/N die Ziffer einer Fußnote, und diese Fußnote besagt, dass die Reifen eingetragen werden müssen.
    Also Bescheinigung ziehen (sollte sie hier im Download-Bereich nicht zu finden sein, hab ich sie vielleicht noch irgendwo :D), damit zum TÜV und mit der Prüfbescheinigung vom TÜV bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
    Vielleicht trägt die Zulassungsstelle sie auch direkt bei Vorlage der Bridgestone-Bescheinigung ein - aber der TÜV macht's Dir vielleicht ohne Festlegung auf genau die Reifen, so dass Du Reifen in diesen
    :wavey:


    Hey, also wir waren mit der Bridgestone-Bereifung damals inkl. der Bescheinigung (hinten B45R z.B.) beim TÜV, hat alles geklappt (Eintragung weiß ich nicht, habe die alten Papiere nicht mehr). Manche Posts aus deinem geteilten Thread kann ich also so nicht bestätigen. Jetzt mit Wieder-Neuzulassung und neuer HU ist im Fahrzeugschein nichts eingetragen worden. Ich gedenke jetzt, die selben Reifen neu draufzuziehen, dafür latsche ich aber nicht extra zum TÜV. Bescheinigung mitführen muss reichen. Scheint wohl ein ziemliches Hin- & Her zu sein bzgl. Eintragungen...

  • :o


    Es gibt rechtlich verschiedene Möglichkeiten, andere Bereifung für Moppeds freizugeben. Teilweise muss eingetragen werden, teilweise nicht - ich hatte das in 'nem früheren Thema mal komplett dargestellt, hab jetzt keine Lust das zu suchen.


    AVON hat in den Bescheinigungen ausdrücklich mit Verweis auf den Paragraphen/Absatz/Satz/Unterpunkt/... drinstehen, warum die nicht eingetragen werden müssen, und empfiehlt, die Freigabe zur Vermeidung von Unklarheiten immer mitzuführen - wenn Du nämlich an ein schlecht gelauntes Kontrollorgan gerätst, läufst Du zu Fuß nach Hause und hast 'ne Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis am Hals ...


    Das ist für 'nen Kontrolletti so einfach (Reifenbezeichnung ablesen => Papiere anschauen => *freu* :happy: ich darf 'ne Anzeige schreiben - lesen und schreiben können die ja meistens), dass ich nicht verstehe, wie man das riskieren möchte. Aber ist Dein Risiko ...



    Und wenn Dir der TÜV die Reifengrößen ohne Fabrikat einträgt (wie didisgarage das z. B. eingetragen bekommen hat :D), darfst Du auch andere Fabrikate in den Größen fahren (gibt auch noch andere gute Reifen) und brauchst Dir keine Gedanken zu machen.






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.


  • Das ist für 'nen Kontrolletti so einfach (Reifenbezeichnung ablesen => Papiere anschauen => *freu* :happy: ich darf 'ne Anzeige schreiben - lesen und schreiben können die ja meistens), dass ich nicht verstehe, wie man das riskieren möchte. Aber ist Dein Risiko ...



    Und wenn Dir der TÜV die Reifengrößen ohne Fabrikat einträgt (wie didisgarage das z. B. eingetragen bekommen hat :D), darfst Du auch andere Fabrikate in den Größen fahren (gibt auch noch andere gute Reifen) und brauchst Dir keine Gedanken zu machen.

    Danke für deine Hilfe, Olaf.


    Hmm, ich sehe deinen Punkt und er macht Sinn. Ich denke, dass viele (inkl. mir) es sich sparen, weil es Zeit kostet & umständlich ist und 2. Geld kostet. Die klassische Ausrede "bin in einem Jahr nicht einmal kontrolliert worden" kommt da noch hinzu - und ich muss sagen: natürlich hast du Recht!


    Mich wundert aber überhaupt, dass in den neuen Papieren rein gar nichts eingetragen ist bzgl. der Reifen, die aktuell drauf sind (wenn die doch eintragungspflichtig sind?) Dann würde ich sagen, dass bei mir entsprechend deinem letzten Punkt verfahren wurde. Reifengröße steht drin ohne Fabrikat. Wobei... da steht ja noch Zoll drin, nicht mal 100/90 oder 120/80. Ach, was weiß ich.

  • :o


    Das wäre wahrscheinlich 'ne Abnahme nach §19.3 - da kann Dir jede Prüfstelle die Bescheinigung schreiben (auch DEKRA, KÜS, wasauchimmer), mit der Dir die Zulassungsstelle die Millimeter-Größen eintragen kann.


    Wenn das in den alten Papieren nicht eingetragen war, ist es logischerweise in den neuen Papieren auch nicht drin - der TÜV trägt nichts ein, und wenn ihr damals beim TÜV wart und nicht danach auch noch bei der Zulassungsstelle, war's nicht drin.



    Wenn's 'ne Abnahme nach §19.2 ist, muss das wirklich der TÜV machen. TÜV Hessen stellt sich da vielleicht wieder doof an - dann könnte ich Dir den sachverständigen Sachverständigen in Mainz empfehlen :D



    Ist natürlich Zeit- und auch Geld-Aufwand. Aber wenn bei HU oder Kontrolle einer mit "Was ..." anfängt und ich jede Frage gleich mit "Ist eingetragen." abbügele, bevor er den Satz zuende bringt, macht das richtig Spaß :roll1:






    :wavey:

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