Fremde Fahrzeuge - Ausland - Versicherung - Steuern - DACH u.s.w.

  • Hallo Board, ich mach mal sowas wie ein Sammelthread auf bei dem es hauptsächlich um das Verwenden von fremden Fahrzeugen im Ausland gehen soll.


    Mein konkreter Anlass ist der SH300 den ich jemandem aus (vermutlich) De zur Verfügung stellen will. In Abklärung ist das Rechtliche (Darf das jemand aus der EU), Versicherung, Steuer wird kaum ein Thema sein, soll bei Bedarf aber auch platz bieten.


    Bisher:
    Ich habe HUK angeschrieben. Frage war: Bietet die HUK ne Versicherung für jemanden aus De an wenn der einen Roller aus CH in CH und IT/FR fährt. Antwort: Die HUK bietet keine Mietversicherungen an. Frage missverstanden, knapp und "Absage".


    In der Schweiz gibt es die soganannte Fremdfahrzeugversicherung FFV.
    Beispiel, aus dem Gedächnis:
    Wenn ich (A) mein Fahrzeug an (B) verleihe (Nicht kommerziell) und der macht nen Unfall, deckt die FFV mein (A) Versicherungsschaden (Der Schaden geht über mein Konto) den (B) mit dem Fahrzeug angerichtet hat. Der Schaden an meinem Fahrzeug wird ebenfalls von der FFV gedeckt.


    Kennt Ihr sowas in DE, speziell für's Ausland?


    Eine weitere Frage ist die, ob ein EU Bürger ein in CH zugelassenes Fahrzeug in der EU fahren darf. Die Frage ist in seriöser Abklärung, mal sehen was zurück kommt.


    FALLS jemand hier Fachfrau oder Fachmann auf dem Thema ist, bitte, nur zu.

    Beiträge wie "Ich meine", "habe gehört", HALBWISSEN, BITTE NICHT POSTEN, das wird nur verwirren. In dem Fall bitte lieber LEER LASSEN. OK?
    :sup1:


    LG Brämerli

  • Ich habe mal ganz konkret in Neuss beim Leiter des dortigen Verkehrskommissariates nachgefragt,
    ob beispielsweise ich einen geliehenen Schweizer Roller in Teutschland fahren dürfte.
    Da hat der gute Mann dicke Backen gemacht, will sagen, aus dem Stegreif wußte er es nicht.


    Gut, jetzt liegt der Rheinkreis Neuss nicht direkt an der EU-Außengrenze - es sei Ihm verziehen.


    Ich werde den ADAC deswegen mal kontaktieren.
    Zu gut erinnere ich mich an das Husarenstück,
    als wir (Sohnemann und metoo) eine quasi geschenkte XL 600 LM aus der Schweiz nach Deutschland importiert und hier zugelassen haben.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Neulich kam ein Bericht in dem ein älteres in Deutschland lebenden Ehepaar unterwegs mit dem schweizer Auto des Sohnes angehalten wurde. Sie waren doch recht erstaunt das sie wegen Steuerhinterziehung belangt wurden.
    Ist zwar ein anderer Bericht, geht aber um das gleiche und gilt wohl für alle nicht EU Länder: http://www.20min.ch/schweiz/ne…4-700-Euro-Busse-10629032

    Vergiss das Pferd - echte Ritter kommen auf dem Motorrad.


    Das Internet is nur ein Hype - Bill Gates 1993

    Einmal editiert, zuletzt von haiepaul ()

  • Hi,


    da ich ja den Grund für die Frage mitbekommen habe könnte es sich relativieren wenn auch du (der Halter) im gleichen EU-Land ist.
    https://www.aso-deutschland.de…zer-auto-fahren-darf.html


    Ich befürchte du wirst nicht umhinkommen deine Zulassungsbehörde zu Fragen.
    Im Einfachsten fall gibts ein (Zoll-)Formular auf dem du erklärst das das Fahrzeug nur vorrübergehen CH verlässt und wieder zurückkommt.
    Soweit ich das verstehte ist es der unverzollte Im-/Export (Verdacht) der sehr Teuer zu bezahlen ist.

  • Danke Haiepaul. Ja, der Artikel ist mit der Grund, warum das sauber abgeklärt sein soll.


    LG Brämerli


    Add: Habe mittlerweile Fragen an CH-, DE-Zoll, und DE Polizei abgesendet. Mal sehen was zurück kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Brämerli ()

  • Vielleicht müsste man einen Camper- resp. Motorhome-Vermieter mal fragen wie die Sachlage in der Praxis ist.


    Die werden ja auch von internationaler Kundschaft gemietet und es wird in ganz Europa damit rumgefahren.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Das ist ne gute Idee und ich kenne sogar einen Camper-Vermieter persönlich.


    In der Zwischenzeit habe ich noch die Botschaften von Italien und Frankreich zum Thema angeschrieben. Das schaffe ich nicht in der jeweiligen Landessprache.


    Mal sehen. :D

  • So, ich hatte ja fats Gott und die Welt mit der Frage gelöchert, ob den nun ein EU Bürger ein CH zugelassenes Moped in der EU fahren darf.


    Das BKA ist nicht zuständig und verweist auf die Polizei von X einem Bundesland.


    Der Schweizer Zoll schreibt mir:


    Guten Tag Herr -Brämerli-,
    Wie Sie bereits selber angetönt haben, können wir nichts über die EU-Einreisebestimmungen sagen.
    Der Bekannte darf den Roller zwar in der Schweiz fahren aber für die EU bezweifle ich dies. Wir empfehlen dringend Rücksprache mit dem Italienischen 0039 06 50241 respektive französischen Zoll 0033 1 7240 7850 zu nehmen.
    Stellen Sie eine Vollmacht für die Verwendung des Fahrzeugs am Bekannten aus und geben Sie diese mit. (Hier hatte ich im Nachherein noch klar gemacht, dass ich dabei bin. Rückmeldung unten)


    Wissen wir leider nicht. Eine deutsche Telefonnummer habe ich natürlich auch 0049 351 44834-510
    Freundliche Grüsse



    Name entfernt
    Zollfachmann


    Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
    Eidgenössische Zollverwaltung EZV
    Auskunftszentrale Zoll


    T: +41 58 467 15 15
    http://www.ezv.admin.ch
    Zoll-App unter http://www.reise-und-waren.admin.ch




    Der Deutsche Zoll schreibt mir:
    Sehr geehrter Herr -Brämerli-,


    die einfuhrabgabenfreie Nutzung nicht in der EU versteuerter Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch EU-Ansässige ist nur in einigen wenigen Situationen möglich.
    Bei der von Ihnen geschilderten Situation käme eine Verwendung der Fahrzeuges Ihres Bekannten ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben nur in Betracht:
    • in einer Notsituation
    • mit Ihrer Zustimmung, wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt der Nutzung ebenfalls nachweislich in der EU aufhalten. Dieser Nachweis des Aufenthaltes kann im allgemeinen nur erbracht werden, wenn Sie sich ebenfalls im Fahrzeug befinden.
    Eine teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben macht in meinen Augen keinen Sinn, da sie sich nur auf den Zoll und nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer auswirkt. Der Zoll wäre in so einem Fall anteilig für die Nutzungsmonate zu entrichten. Zudem ist jede Nutzung mit erneuten Formalitäten verbunden.


    Die Nutzung des Fahrzeuges durch Ihren Bekannten innerhalb der EU ist also nur unter Entrichtung der Einfuhrabgaben in voller Höhe sinnvoll möglich. Für einen Roller werden bei der Einfuhr 8% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Der Fahrzeugwert ist durch den Anmelder bei der Einfuhr anzumelden. Er sollte dem Fahrzeugwert vergleichbarer Fahrzeuge des selben Typs, der selben Ausstattung und vergleichbaren Zustandes entsprechen.


    Eine Anmeldung in Deutschland ist dann erforderlich, wenn der Standort des Fahrzeuges hier begründet wird. Das könnte bei regelmäßiger Nutzung des Fahrzeuges durchaus der Fall sein, ist aber von Fall zu Fall zu entscheiden. Eine Befreiung von der Kfz Steuer ist nur dann möglich, wenn die vorübergehende Einfuhr frei von Einfuhrabgaben ist. In Ihrem Fall wäre also die Kfz Steuer zusammen mit der Einfuhranmeldung anzumelden. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte Formular 3820.


    Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Name entfernt


    Generalzolldirektion
    Zentrale Auskunft
    Postfach 10 07 61
    01077 Dresden


    Auskunft für Privatpersonen:
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de


    Internet: http://www.zoll.de
    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
    Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

    Einmal editiert, zuletzt von Brämerli ()

  • Ich verstehe noch nicht mal ganz was mir der DE Zoll sagen wollte. Ich solle also Importsteuer in dem Land zahlen in der der EU Bürger mit dem Roller leihweise unterwegs ist? Hmm...Und wenn ich wieder Heim kehre? In CH Import zahlen?


    Es scheint, hier ist der Inselstatus in der EU deutlich Nachteilig.


    Mal sehen...
    Ich habe noch die Botschaften von IT und FR in Bern dazu angeschrieben. Mal sehen was die antworten.


    Bisher hab ich den Eindruck, ich dürfe/sollte den Roller nur an einen Schweizer ausleihen. Betreffend Versicherung weis ich noch gar nichts. Ist eventuell aber gar nicht mehr nötig abzuklären.


    LG Brämerli



    Wobei, wenn ich das etwas zusammenkürze:


    die einfuhrabgabenfreie Nutzung nicht in der EU versteuerter Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch EU-Ansässige ist nur in einigen wenigen Situationen möglich.
    Bei der von Ihnen geschilderten Situation käme eine Verwendung der Fahrzeuges Ihres Bekannten ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben nur in Betracht:
    • mit Ihrer Zustimmung, wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt der Nutzung ebenfalls nachweislich in der EU aufhalten. Dieser Nachweis des Aufenthaltes kann im allgemeinen nur erbracht werden, wenn Sie sich ebenfalls im Fahrzeug befinden.


    Wenn alles danach mich nicht trifft wäre das ja doch eine gangbare Sache. Ich muss einfach immer dabei sein und Ja sagen. :-)


    Weiter abklären...

    2 Mal editiert, zuletzt von Brämerli ()

  • Ich verstehe noch nicht mal ganz was mir der DE Zoll sagen wollte.


    Wo bitte ist denn hier der "Like"-Button.


    Das Ganze gerät zur feinsten Realsatire! :clap:


    :D:D:D:)-:D:cool::clap::heheha::smoke::wink1::D:D


    Das DU Verständnisprobleme hast, ist kein Wunder.
    Beamtendeutsch wird auch von Deutschen nicht verstanden.
    Das ist doch der Sinn dieser Sprache!


    Ein Amtsinhaber kann doch nicht einfach antworten: "Datt jeht neht!"
    Stattdessen kommt ein filgran differenziertes Wortgeschwurgel von Wenns, Abers, Oders oder Auchs,
    welches aber auf das gleiche Ergebnis hinausläuft.
    Am Besten daran ist aber der Disclaimer,
    damit die Anwaltskammern dem armen Auskunftsgeber nicht den Ar$ch versohlen können.


    Ich kann es nicht erklären, aber es wächst gerade eine unbändige Lust in mir heran,
    auf unserer Tour mit ungesundem Menschenverstand die Sache durchzuziehen.


    Ich komm mir jetzt schon ein bisschen verwegen und schmutzig vor.
    Da mag ich mir gar nicht vorstellen,
    der EU-Bürger auf dem Schweizer Roller würde eine müden Fußgängerin aufgabelt und mit zur nächsten Busstation mitnehmen.
    Wie leicht könnte der da versehendlich zum Fluchthelfer werden!?
    Wer kann schon italienisch oder französisch von syrisch unterscheiden?


    :gruebelx:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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    3 Mal editiert, zuletzt von Afrikaans ()

  • :o


    Wobei, wenn ich das etwas zusammenkürze:


    die einfuhrabgabenfreie Nutzung nicht in der EU versteuerter Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch EU-Ansässige ist nur in einigen wenigen Situationen möglich.
    Bei der von Ihnen geschilderten Situation käme eine Verwendung der Fahrzeuges Ihres Bekannten ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben nur in Betracht:
    • mit Ihrer Zustimmung, wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt der Nutzung ebenfalls nachweislich in der EU aufhalten. Dieser Nachweis des Aufenthaltes kann im allgemeinen nur erbracht werden, wenn Sie sich ebenfalls im Fahrzeug befinden.


    Wenn alles danach mich nicht trifft wäre das ja doch eine gangbare Sache. Ich muss einfach immer dabei sein und Ja sagen. :-)


    Sehe ich auch so.
    Wenn Du mit auf dem Roller sitzt oder mit 'nem zweiten Roller hinterherfährst, sollte das kein Problem sein - zumindest was Zoll und Einfuhrumsatzsteuer angeht.


    Versicherung (Haftpflicht) wäre hier in D auch kein Problem (gelegentliche unentgeltliche Überlassung ist normalerweise ok, solange der Fahrzeugführer 'ne Fahrerlaubnis hat), ob dazu bei CH-Versicherungen Sonderregelungen gelten :nixweiss:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Oooch Menno, jetzt einfach die Kirche im Dorf lassen und den Roller in der Schweiz?


    Jetzt fängt es grad an Spass zu machen und ihr werdet pragmatisch. :sad2:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Schreck... Wie konnte ich bisher nur den Link von Shschrubber übersehen!? Der erklärt das ja wunderschön und sogar für mich verständlich. Da bin ich ja gerade wieder positiv unterwegs. Und so ein wenig Restrisiko bleibt halt. Versicherung abklären gehen...


    Danke Shschrubber für den Link!


    Afrikaans
    Du kannst ja die Spannung steigern und Deine Papiere zuhause lassen. :-)

  • Ich möchte eigentlich nicht - aber ich muss ...
    <OT>
    Es begab sich, dass ich eine Quelle für zwei Würzmischungen auftat, die man alleine aufgrund der Herkunft einiger Bestandteile (wo sie bei welchem Wetter wachsen) mit vergleichbaren in D erwerbbaren Gewürzen _nicht_ erfolgreich nachmischen kann.
    So ging ich zum nächstgrößeren Hauptzollamt, auf das mir nicht bei Postversand geschehe was manchen Lebensmittelmitbringseln an Flughäfen o.ä. passiert, dass auch Auslandserfahrung hat - legte den Damen&Herren die Namen und groben Zusammensetzungen der Gewürze in den Mund - und beschäftigte letztendlich 7 Personen "vollzeit" die mir klären sollten, ob dieses "Lebensmittel" eingeführt werden darf.
    Nun tat sich nach so einiger Zeit ein Ergebnis auf ... Schulterzucken und der Kommentar "Wissen wir nicht - können wir nicht rausfinden; Lassen Sie es sich doch einfach schicken - es kommt an oder es kommt nicht an und Sie werden über den illegalen Einfuhrversuch informiert!".
    </OT>


    Schon klar - bei Gewürzen, die teils so in Regalen stehen und auch manchmal auch von dort stammen. Also hege ich Hoffnung, dass Du nicht eine einzige "vernünftige" Auskunft bekommen wirst bei so etwas kompliziertem wie einem fremdländischen Fahrzeug geführt, verliehen und versichert durch verschiedenenan Personen verschiedener Länder.


    Guy "Da hättest _ohne_ Obelix und Feldflasche mehr Chance auf den Passierschein! ;->" B.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guy B. ()

  • Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind das eine.


    Das andere ist, dass zumindest früher die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges durch einen Deutschen in D als Steuerhinterziehung geahndet wurde, da dafür keine KFZ-Steuer im Inland bezahlt wurde.


    Ausnahmen waren im Zollgrenzbezirk zulässig, wo z.B. der deutsche Werkstattinhaber das KFZ einer österreichischen Kundschaft probefahren durfte.



    Es wäre zu klären, ob das so noch gültig ist.