Reifenumrüstung CB 400 N, 20kW ja, 32kW nein

  • Hallo Forum, ich bin gerade an der HU gescheitert wegen folgendem Sachverhalt: Vorderrad hat Bereifung 3,25 - 19 statt Original 3,60 - 19. Ich hatte von Heidenau den Nachweis dabei, dass der montierte Reifen als alternative Bereifung zulässig ist. TÜV-Prüfer bezieht sich auf die Honda Reifenfreigabe, die aber nur für 20 kW Ausführung gilt (siehe Bild). Ich habe aber 32 kW. Was kann man da machen? Gruß.Knut


    Bildschirmfoto von »2018-04-23 13-38-38«.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von KNH ()

  • Hi und ein herzliches :welcome: hier im Board :bb:



    Such Dir 'ne andere Prüfstelle.


    Die Reifen sind freigegeben für Fahrzeugtyp CB 400T mit allen Motorleistungen.

    Zitat

    ... Änderung nach§ 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt 'Mlrden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. 1, Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO)

    Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs. 1 iVm. Anl. 5- Zulassungsbescheinigung Teil 1- Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).).


    Der Prüfer hat daran nix zu beanstanden :wink1:



    Kannst ja mal bei Heidenau nachfragen - sie werden Dir das wahrscheinlich gerne bestätigen. Wenn die Freigabe nicht mehr erlauben würde als sowieso serienmäßig erlaubt, wäre sie überflüssig. Sie weicht ja nur an dieser Stelle (keine Einschränkung auf 20kW-Version) von der originalen Vorgabe ab.






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Hi Olaf, danke für den netten Empfang. Ich kapier es auch nicht, ich war heute schon bei der 3. Prüfstelle, 2 Stellen konnten es nicht eintragen, bei der 3. Prüfstelle die o.g. Beanstandung. Mir fehlt der Nachweis, dass Honda nichts gegen die Reifengröße hat. Heidenau hab ich schon angeschrieben

  • :wink1:


    "Eintragung nicht erforderlich" - sollte (wenn Du es denn eingetragen haben willst) als Eintragung nach § 19.1 von der Prüfstelle behandelt werden ("Anbauabnahme" - darf jede Prüfstelle). Wenn die Prüfer sich damit nicht auskennen - Pech ...


    Kriegst dann aber sowieso nur genau die angegebenen Heidenau-Reifen eingetragen und musst noch Geld zur Zulassungsstelle tragen, um die ZB I ändern zu lassen.
    Soviel Platz nimmt das zusätzliche Blatt bei den Papieren auch nicht weg :o


    Oder gibt es 'nen besonderen Grund, warum Du die Eintragung brauchst?






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :o


    Alles H-Reifen ...






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • 2 TÜV Prüfstellen haben gesagt, dass ich ohne Eintragung keine HU bestehe, was soll ich denn dazu sagen. Steht zwar auch auf der Heidenau Bescheinigung drauf, aber interessiert niemanden. Und die 3. Prüfstelle hat auch keinen Plan und behauptet, dass Honda so einen Reifen nicht zulässt. Ich versuchs bei einer anderen Prüfstelle

  • genau das passt nach Dokumenten von Heidenau. Nur der Prüfer sagt, der Reifentyp ist von Honda nur für CB 400 T bis 20kW (siehe Bild oben) zugelassen. Blöd

  • :wink1:



    In der Honda-Reifenliste (http://www.honda.de/content/da…freigaben_Reifenliste.pdf) steht die Vorderreifengröße 3.25 nur für die 20kW-Version.



    Ich sehe das auch so, dass die Heidenau-Freigabe auch für 32kW gilt, steht ja keine Einschränkung dabei - aber das muss man manchen Prüfer erstmal klarmachen :o






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ein wenig offtopic: Ich habe echt versucht, dem Prüfer ganz vorsichtig zu erklären, dass es zulässig ist. Dann fing er aber an, dass sich mein Fahrzeug überhaupt nicht im unveränderten Originalzustand befindet und die Bescheinigung von Heidenau überhaupt nicht anzuwenden ist. Hat gar kein Sinn in solch einem Fall, ich komm bei dem Prüfer überhazpt nicht weiter.

  • Da kann er aber theoretisch recht haben. Dass es Blödsinn ist ist schon klar, aber nach dem Buchstaben des Gesetzes gilt die Freigabe für den Orginalzustand des Bikes, wenn da natürlich ein anderes Fahrwerk verbaut ist gilt die glaub ich nicht mehr.

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"