CBX 650 Nighthawk TÜV- gerechte Ständerfedern?

  • Moin,
    meine im März erworbene 650er NIghthawk ( US-Modell, Bj '85) muss im Juni zum TÜV. Ich hab grade gesehen, dass der Seitenständer nicht automatisch einklappt und auch nur eine Feder hat, nur dieses Gummiteil ist unten dran. Auch der Hauptständer hat nur eine Feder. Die CBX ist zwar schon seit '98 in Deutschland, aber bisher ist das mit den Federn bei der HU wohl noch nicht aufgefallen. Im Berliner Raum,wo die CBX die meiste Zeit zugebracht hat ( bis 2016) scheint man da wohl nicht so genau hinzugucken, selbst der US- Scheinwerfer wurde erst beim letzten TÜV-Termin 2016 bemängelt...
    Der Seitenständer selbst und die grosse Feder scheint laut Teileliste bei US- und deutschem Modell gleich zu sein, aber klappt das Teil nur wegen der zweiten Feder von selbst ein?
    Beim Hauptständer wird's nicht einfacher, beim D- Modell scheint die 2. Feder separat aufgehängt zu sein und an meinem Hauptständer ist keine Öse für die 2. Feder vorhanden:gruebelx:
    Bei meinem Glück wird der TÜV wohl die Ständer monieren und ich werd auf jeden Fall sicherheitshalber vor dem TÜV-Termin die seitlichen Reflektoren an der Gabel abschrauben und die am Heckbürzel abkleben und dann hoffen , dass das US-Rücklicht ( ohne Prüfzeichen) nicht auffällt...


    Hat also jemand hier die Ständer umgerüstet und weiss, ob die 2. Feder am Seitenständer ausreicht oder der Ständer komplett getauscht werden muss? Gibt's für den Hauptständer evtl eine 2. kleine Feder, die in die grosse passt und an den gleichen Punkten eingehängt werden kann oder muss ich komplett auf den "deutschen" Hauptständer umrüsten? Auch Fotos von "gesetzeskonformen" Ständern zwecks Vergleich mit meiner Ausführung könnten weiterhelfen.
    Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten:D
    Gruß
    Detlef

  • :o


    Hi Detlef,


    die zweite Feder alleine bringt nix - es muss mindestens ein anderer Bolzen, ein Umlenkblech und zwei kürzere Federn sein. Bei meinen CMs musste es auch ein anderer Ständer sein (ohne Klapp => Bolzen von aussen eingeschraubt, mit Klapp => Bolzen von der Rückseite eingeschraubt :o).


    Ich habe aber statt "Autoklapp" mit Hilfe eines Universal-Bremslichtschalters von L***s 'ne Zündunterbrechung nachgerüstet - wenn Du Dich ein bischen mit der Elektrik Deines Moppeds auskennst, könnte das die einfachere Lösung sein (evtl. brauchst Du dazu noch 'n Öffner-Relais, was vom Schalter angesteuert wird und die Plusleitung zur Zündung unterbricht).


    Die Doppelfedern sind üblicherweise gemeinsam aufgehängt - 'nen separaten Hängepunkt für die zweite Feder hab ich noch nirgendwo gesehen.



    Steht in der Zulassungsbescheinigung was von US-Import drin? Wenn ja, sollten die Reflekoren und das Rücklicht kein Problem sein, da das Mopped dann offensichtlich in US-Ausführung hier zugelassen wurde. Das Theater hatte 'n Kumpel von mir mit seiner Pacific Coast bei jeder Polizeikontrolle (Mopped war auffällig mit Positionsleuchten in den Blinkern :wink1:), bis er von der Zulassungsstelle 'ne extra Bescheinigung hatte, dass die Maschine als Importfahrzeug im Originalzustand zugelassen war ... :crazy:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Steht in der Zulassungsbescheinigung was von US-Import drin? Wenn ja, sollten die Reflekoren und das Rücklicht kein Problem sein, da das Mopped dann offensichtlich in US-Ausführung hier zugelassen wurde.


    Grundsätzlich ja. Leider gibts da aber keinen Bestandsschutz.
    Wenn es von diesem Modell eine "Deutsche Ausführung" gab/gibt, dann muss die Lichttechnische Anlage auf "Deutsch" umgerüstet werden.
    Das betrifft zb. Scheinwerfer, mitleuchtende Blinker vorne und rote Blinker hinten.
    Diese "Probleme" gibts bei uns recht häufig beim Gebrauchtwagen Kauf weil bei uns viele Ami-Soldaten samt ihren Autos (in US-Ausführung) wohnen.
    Wenn die von der Army zurück beordert werden, lassen die ihre Autos hier und man kann "günstig" relativ neue Autos kaufen.
    Das günstig steht in "" weil nur der Kauf billig ist.....der erste TÜV-Termin wird dann kostspielig, weil der die ganze Beleuchtung bemängelt...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Das Teil hat auch Dauerlicht, nur einen Abblend/ Fernlicht -Schalter. Das Standlicht im Scheinwerfer ist immer mit an und lässt sich auch nicht extra schalten, die Positionslichter in den Blinkern sind zum Glück abgeklemmt. Blinkergläser und Hauptscheinwerfer sind mit E-Zeichen, nur die seitlichen Reflektoren und das Rücklicht nicht.
    Ich hab mal die Teilelisten vom US-Modell und der deutschen Ausführung verglichen und da ist der Seitenständer von der ET- Nummer her identisch, es ist auch kein zusätzliches Umlenkblech oder sowas aufgeführt, nur eben die 2. Feder. Der Hauptständer hat in beiden Ausführungen eine grosse Feder in der Mitte, die deutsche Variante hat rechts am Ständer eine zusätzliche Öse für die 2. Feder. Den Seitenständer könnte ich für den TÜV ja einfach abschrauben, aber den Hauptständer wohl ehr nicht...:wink:
    Vielleicht ist ja auch die Aufnahme für den Seitenständer am Rahmen unterschiedlich, dann müsste da wohl echt ein Schalter ran...

  • Hab grade gesehen ,dass in der Teileliste bei CMS für CBX 650 '83 ein Umlenkblech aufgeführt ist. Bei meiner gedruckten Ausgabe scheint das zu fehlen...
    Also schau ich mal nach einem gebrauchten Seitenständer incl. Blech und Federn.

  • Den Seitenständer könnte ich für den TÜV ja einfach abschrauben, aber den Hauptständer wohl ehr nicht...:wink:


    Das wäre aber vielleicht die einfachste Lösung...:gruebelx:


    Was dran ist, muss funktionieren.
    Im Falle des Seitenständers heißt das: Ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer muss unmöglich sein.
    Also entweder eine Feder die das Teil selbstständig einklappt, oder ein Schalter der den Motor abstellt wenn der Seitenständer draussen ist und ein Gang eingelegt wird.


    Aber mit dem ausgeklappten Hauptständer ist es ja eigentlich unmöglich loszufahren...:D


    Von daher würde ich sagen: Alle Kriterien erfüllt. :D


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Wohl wahr...Aber ich glaub, die 2. Ständerfeder ist mehr als Sicherheit gedacht ,falls eine aufgibt... Automatisch einklappen kriegt man grundsätzlich doch auch mit einer Feder hin denke ich.
    Bei der CBX 650 '83 ( bei cms) ist ein Seitenständer mit 2 Federn bis FGNr xxx und die Variante mit Umlenkblech, anderem Befestigungsbolzen und 2 Federn ab FGNr. XXX aufgeführt. Da scheint wohl irgendwann jemand aufgefallen zu sein, dass ein nicht selbst einklappender Ständer
    viiieel zu gefährlich ist, auch mit 2.Feder...Und dann wurde das halt geändert.
    Bei meinem bisher einzigen neu gekauften Motorrad (SR 500, Bj 90) ist der Seitenständer auch mit einer Feder selbsttätig eingeklappt. Beim 3. TÜV-Termin ,also nach 6 Jahren, ist dann der schwerwiegende Mangel (fehlende 2. Feder)aufgefallen und ich musste 'ne 2. Feder nachrüsten. Ich glaub bei Honda gab's Ende der 80er sogar 'ne Nachrüstaktion wegen der 2 Feder...

  • :o



    Die zweite Feder war nur zur Sicherheit, dass im (äusserst) seltenen Fall, dass die erste Feder bricht, der Ständer nicht runterfällt und auf der Strasse schleift und - bevor der Biker anhalten kann - an 'ner Unebenheit (Rand vom Schlagloch, Brückenfuge etc.) hängenbleibt. Beim Seitenständer, der bei gerader Fahrt ziemlich weit runterklappt und dann eingangs der nächsten Linkskurve unsanft aufsetzt, sehe ich da ja noch eine gewisse Möglichkeit (auch wenn ich niemals irgendwelche Zahlen zum Schadensbild "gebrochene Ständerfeder" oder zu Unfällen aufgrund dieses Schadens irgendwo in Erfahrung bringen könnte) - aber beim Hauptständer ... :crazy:



    Bei meinen Moppeds hat sich noch nie ein Prüfer für die Federn interessiert - sie stecken ineinander, so dass das auch nicht so nebenbei zu kontrollieren ist ...



    Von Unfällen wegen vergessenem Seitenständer ist mir immerhin schon was zu Ohren gekommen - dass der auf die eine oder andere Weise gesichert sein muss, wird hier auch bei der HU kontrolliert :wink1:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • hallo ddt,


    ich fahre auch eine cbx650 nighthawk.
    den Seitenständer habe ich umgerüstet, ich habe vor Jahren einen von einer älteren cb750 angebaut, der klappt wie vorgeschrieben zurück.
    derzeit wird ein solcher angeboten unter https://www.ebay.de/itm/Honda-…89af94:g:5pIAAOxy63FS3BYV
    hier hast du wenigstens ein Bild, vielleicht gibt es ja noch andere, ich habe nicht weiter gesucht.


    Zur Lampe:
    bei mir ist eingetragen...Wirkung in etwa nachgewiesen ....das hat bisher immer gereicht.


    gute Fahrt
    vom haller

  • Zur Lampe:
    bei mir ist eingetragen...Wirkung in etwa nachgewiesen ....das hat bisher immer gereicht.


    Das interessiert mich, weil ich vor einem ähnlichen Problem stehe.
    Musstest du dazu ein Gutachten erstellen lassen, oder wie wurde die Wirkung nachgewiesen?
    Wieviel hat der Spaß gekostet?


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Ich hab jetzt einen kompletten gebrauchten Seitenständer mit 2 Federn und Umlenkung gefunden, das sollte dann funktionieren mit dem selbst einklappen. Bei den Hauptständer mit 2 Federn, die ich bisher gefunden habe ( ebay etc) , sitzt die 2. Feder in der 1., genau wie beim Seitenständer. Da ist dann wohl die Zeichnung im Teilekatalog etwas ungenau. Also muss ich mir wohl nur die 2. ( innere) Feder besorgen und anbauen.
    Das mit dem "in etwa vorhanden" hab ich auch schon öfter gehört. Allerdings ist bei mir beleuchtungsmässig gar nichts eingetragen.
    Ich hab mal bisschen gestöbert, Standlicht ist nur bei EU- Zulassung Vorschrift. Bei Zulassung nach StvZo ist Standlicht zulässig, aber keine Pflicht. Seitliche Reflektoren sind wiederum nach EU- Recht zulässig ( solange sie nicht dreieckig sind...) und laut StvZo nicht :o
    Naja, also vordere Reflektoren abschrauben, die hinteren abkleben und hoffen, dass das US- Rücklicht nicht auffällt...Scheinwerfer und Blinkergläser haben ja das E- Zeichen:D

  • Seitliche Reflektoren sind wiederum nach EU- Recht zulässig ( solange sie nicht dreieckig sind...) und laut StvZo nicht :o


    Aber müssen nicht seit Anfang des Jahres alle neu zugelassenen Motorräder seitliche Reflektoren haben? :gruebelx:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Kann wohl sein, aber die müssen dann ein E- Prüfzeichen haben denke ich. Und meine Reflektoren sind original US- Ausführung, die haben gar nichts...
    Ist allgemein ziemlich verwirrend mit Zulassung nach EU und StvZo. Nach EU-Zulassung ist z.B. der zulässige Abstand zwischen den Blinkern ( vorne min 240, hinten 180mm) kleiner als nach StvZo ( vorne 340, hinten 240mm) . Entscheidend ist, ob die Erstzulassung bzw. Erteilung der Betriebserlaubnis nach EU-Recht oder nach StvZo erfolgt ist.Eigentlich dürfte man auch an ein Fahrzeug mit EU- Zulassung z.B. kein altes Rücklicht mit " Prüfschlange " anbauen. Ob und was der TÜVer allerdings durchgehen lässt ist dann wohl sein Ermessensspielraum...

  • :o


    Meine CM von 1980 hat original Seitenreflektoren (orange, rund) - sind immer noch dran und hat sich noch nie einer für interessiert ...
    Ob die irgendwelche Kennzeichnung haben :nixweiss:
    Das Mopped hatte damals bestimmt noch keine EU-Zulassung :wink1: und ist von Honda hier so verkauft worden.



    Ob die kleinen Blinker bei meinem Projekt5 die EU-Abstände einhalten :nixweiss: hat der Prüfer bei der Einzelabnahme vor 4 Jahren nicht nachgemessen, könnte knapp sein ...
    Erstzulassung war 82, aber die StVZO-Werte interessieren ja wohl keinen mehr, da nach der Abnahme 'ne neue Betriebserlaubnis erteilt wurde :o
    Und auch beim LED-Rücklicht hat er nur geschaut, ob's 'ne Kennzeichenbeleuchtung hat, aber nicht nach e-Nummer oder sonstigem Prüfzeichen ...



    Meinst Du wirklich, bei "Deinem" TÜV laufen solche oberpeniblen Gestalten rum?






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Kommt drauf an, wie die grade drauf sind...Ich hab's bisher immer so gemacht, dass ich alles was möglich ist vorher in "gesetzeskonformen" Zustand bringe. Das halte ich für sinnvoller, als nochmal hinzufahren und zu bezahlen. Wenn zB. gleich der erste Blick des Prüfers auf den Seitenständer mit einer Feder fällt, kannste davon ausgehen dass er sich den Rest seehr genau ansieht...Ist mir auch schon passiert (DEKRA) dass der Prüfer das " Leuchtbild" des Scheinwerfers meines absolut originalen 125er Rollers bemängelt und daher die Plakette verweigert hat. Ich hab die Prüfung dann beim Vertragshändler ohne Beanstandung wiederholt...und natürlich nochmal die Prüfgebühr gezahlt:evil:
    Beim TÜV direkt sind die hier eigentlich ganz okay, aber ich weiss mittlerweile dass die zB. auf die Ständerfedern achten, und dann wär's blöd trozdem mit dem US- Ständer hinzufahren...