Tagfahrlicht nachrüsten

  • Salü Freunde,


    An irgend einer anderen Stelle las ich, dass Zusatzausrüstungen, die nachträglich am Töff angebaut werden auch funktionieren müssen. Soweit o.k..


    Wie ist das wenn jemand Zusatzlampen an seinen Chopper/Cruiser montiert, einfach nur weil er findet, dass es geil aussieht, diese aber elektrisch nicht anschliesst? Also nur zur Zierde für Blingbling?


    Müssen diese korrekt verkabelt werden und unbedingt funktionieren?


    Die Frage ist nicht nach dem Sinn und warum und wieso sondern um die Rechtslage.


    Danke für Erhellung
    Gruss George

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Salut George,
    Angebautes muß funktionieren, sonst wieder Abbau. Also nix mit "just for fun" :nono:. Schlimmstenfalls erlischt die Betriebsgenehmigung und Stillegung an Ort und Stelle der polizeilichen Überprüfung (z. B. nicht zugelassene Tröten), oder eben TÜV (§29) maßgabe

    <3 vom PC (Papa Charly)

  • Jup! Das sehe ich genauso!!! :toe:

    Ich weiß wie Asphalt schmeckt! :0018:

    Code
    https://www.motoball-bundesliga.de/
  • Und "" wie http://www.diekel.de weiter oben geschrieben hat. Macht den Umbau einfacher! :happy:

    Wenn Du heute umbaust, musst du auch die Vorschriften von heute einhalten. Und die lauten genau so, wie ich's weiter oben geschrieben habe. Hab ja sogar die Quelle mit angegeben.
    Zugegebenermaßen: Da beide Schaltungsvarianten in großer Zahl auf der Straße unterwegs sind, wird den "Fehler" nie jemand bemerken.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Da greifen dann wieder andere Gesetze und Vorschriften in D - von wegen völlig entmilitarisiertes Fahrzeug. So kannst du zwar einen Panzer auf öffentlichen Strassen fahren, aber ohne Kanone und ohne MG etc. du Scherzkeks.
    Aber, wie sieht das aus ?


    .

    <3 vom PC (Papa Charly)

    Einmal editiert, zuletzt von charly32050 ()

  • Kriegt man heute auch nicht mehr zugelassen, ob mit oder ohne Kanone.
    Das is allerdings mal ne Geschichte, wo ich nicht auf Anhieb weiß, wo die passende Vorschrift dazu stehen könnte.
    Ich hab nur irgendwas im Hinterkopf, dass vor zig Jahren mal um sowas prozessiert wurde.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Hallö zusammen,
    ich bin auch am überlegen TFL nachzurüsten. Die Ausführung von Charly sieht klasse aus.
    ich habe auch die Vorschriften vom TÜV durchgelesen. Man darf sogar mit Abblendlicht fahren,wenn dies gedimmt ist.
    Wäre ja auch eine Option.


    Aber nun einfach mal eine wichtige Frage. " Bringt das überhaupt was??? Sicherheitstechnisch !!!! Wird man dann früher, schneller oder besser erkannt? "

  • Laaaaangsam!
    Das Tagfahrlicht wird auf Standlicht runter"gedimmt", diese Funktion ist nicht gebastelt, sondern vorgesehen und zugelassen. Dann darf das Abblendlicht an sein.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Hallo Huibuh,
    mach mal nicht den zweiten Schritt vor dem ersten in deiner offensichtlich vorhandenen Euphorie !
    Die Vorschriften sind nicht vom TÜV gemacht, sondern das sind Gesetzesvorschriften !
    Deine Frage, ob das was bringt : mußt du selbst beantworten. Guck mal in so ein Licht rein, dann verglühen dir die Augen !
    Kannst das Teil ja auch "ein ganz klein wenig" höher stellen, dann gibts Reaktionen vom Gegenverkehr ! Das bringt dann was . . .

    <3 vom PC (Papa Charly)

  • Es gab mal ne Untersuchung (glaube von der BASt) in den 90ern bzgl. besserer Beleuchtung.
    Bei Krafträdern gibt es ja ein großes Problem durch eine schlechte Einschätzbarkeit der Geschwindigkeit durch Dritte. Das liegt daran, dass wir Geschwindigkeit einschätzen, indem unser Hirn die Vergrößerung eines sich bewegenden Objektes (je näher desto größer) verarbeitet. Günstig sind da Abstände - beim Auto zwei Scheinwerfer, die weit entfernt eng zusammenstehen und dann immer weiter auseinanderdriften - so kann unser Gehirn Geschwindigkeiten gut einschätzen.
    Der eine Punkt eines einzelnen Scheinwerfers vom Motorrad ist insofern sehr ungünstig. Gerade im Dunkeln oft der einzige Fixpunkt, der zwar auch größer wird, sich aber nicht wirklich einschätzen lässt. Die BASt hat damals (mal alles aus dem Gedächtnis, ich hatte die entsprechende Studie vor 15 Jahren gelesen) festgestellt, dass für eine solche bessere Einschätzbarkeit eben mind. zwei Scheinwerfer sein müssten und - Manko - diese mind. 40 cm voneinander entfernt, sonst bringt es praktisch nix.


    Deshalb sind auch Motorräder mit Doppelscheinwerfer nicht unbedingt gut einzuschätzen.
    Besser umgesetzt hat das btw Honda in den neuen Modellen, wo die Blinker als Standleuchten mitleuchten. Da hat man ein Sicherheitsplus bei der Einschätzbarkeit der Geschwindigkeit. Tagfahrleuchten können auch etwas bringen, aber eben nicht eng zusammen mittig, sondern besser so links und rechts am Sturzbügel o.ä.. Die Umsetzung ist aber kompliziert, es sind auch Tagfahrleuchten, die imho unsicherer sind als Abblendlicht (weil dunkler) und zusammen mit Abblendlicht nicht betrieben werden können. Besser sind also Zusatzscheinwerfer, Standleuchten, Nebelscheinwerfer o.ä..

  • Am besten alles gleichzeitig an der GS. Und Warnweste nicht vergessen.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • ....es sind auch Tagfahrleuchten, die imho unsicherer sind als Abblendlicht (weil dunkler) .....


    Du hast einiges richtig aus der BAST Studie.... (2 TFL sind besser als eines) allerdings in dem obigen Satz auch etwas falsches geschrieben. Da TFL eine gezielte (schwache) Blendung erzeugen, ist es tagsüber sichtbarer als das Abblendlicht. Eine "normale" Lichtstärke von 600 - 800 Lumen vorausgesetzt.

  • Die Studie finde ich nicht, habe extra im Stabi-Portal gesucht. Es ist aber nicht die von 2005 über Tagfahrlicht. Ich fürchte, die war sogar schon aus den 80ern.
    War auch nicht der Beitrag von Perlot/Prower aus einem der ifz-Hefte zu den Auswirkungen bei Fahren mit Licht.


    Die Einschätzung, dass Tagfahrlicht weniger gut sichtbar ist, ist also allein meine rein subjektive Erfahrung. Die Blendwirkung hat man ja durch Fahrbahnunebenheiten oder Beschleunigen auch bei Abblendlicht, wenn auch immer nur sporadisch, weshalb man im Alltag ja sehr oft geblendet wird - diejenigen, die diese extrem hellen modernen Autoscheinwerfer genehmigt haben, kennen wohl keine welligen Straßen...
    Aber auch ohne Blendwirkung finde ich richtiges Abblendlicht sehr auffällig.
    Wenn ich dagegen bspw. die aktuelle 1200er GS mit Tagfahrlicht sehe, denke ich immer "was für ne Funzel!". Persönlich würde ich hier eine schlechtere Sichtbarkeit erwarten. Kann sein, dass ich das falsch einschätze, aber ich würde auf dem Motorrad nicht mit so ein paar Mini-LEDs rumfahren wollen.

  • Mal ganz davon abgesehen, ob mir das gefällt oder nicht: Die Tagfahrleuchten in LED fallen für meinen Geschmack oft auchg schon durch die Lichtfarbe auf. Von daher finde ich schon, dass da ein Zugewinn an Sichtbarkeit gegeben ist.


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    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?