Betriebserlaubnis bei Anbauteilen in Papierform dabei?

  • Ok interessant. Kann man diese "Vorgaben für den Straßenrand" irgendwo nachlesen? Hab das auch schon mal gegoogelt aber scheinbar nicht mit den richtigen Stichworten.

  • [...]
    Ich frag mich dann aber woher die Polizei bei einer Kontrolle weiß, wie laut der Auspuff offiziel ist.


    Dazu muss sie nur in den Fahrzeugschein des Kraftrades schauen. Soweit ich weiß darf ein Zubehörauspuff nicht lauter als der Serienauspuff sein, allerdings wird hierbei eine Toleranz von +5 dB berücksichtigt. Die Toleranz gibt es wahrscheinlich aus Verschleißgründen, denn ein Originalauspuff kann ja mit der Zeit durch Verschleiß etwas lauter werden. Wenn die Polizei also den Verdacht eines zu lauten Auspuffes hat, sei es durch Verschleiß, Korrosion, Manipulation oder weil aus dem Zubehör, dann kann sie mit einem Messgerät eine örtliche Standgeräuschmessung durchführen. Sagen wir das Kraftrad hat 89 dB Standgeräusch im Fahrzeugschein stehen, dann darf es bei der Messung ein Standgeräusch von maximal 94 dB aufweisen.


    Interessanterweise wird bei der Typgenehmigung eines Kraftrades das Standgeräusch zwar gemessen und eingetragen, es unterliegt hierbei allerdings keiner Limitierung, während das Fahrgeräusch einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen darf.

    Ist der Motor kalt, gib ihm Sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

  • :o


    Wie sie zu messen haben, hängt auch vom verwendeten Gerät und der Umgebung ab - das werden die als interne Anleitung wohl kaum ins Internet stellen.
    Ich hab's nur mitgekriegt, wie sie (an der schon erwähnten Kanonenstrasse) das Mopped erst vorschriftsmäßig hingedreht (Wind) und dann die Position des Meßstativs mit dem Maßband festgelegt haben.
    Habe den Polizisten, der meine Papiere kontrolliert hat (und wissen wollte, wie ich meinen Pseudo-Cafe-Racer so leise hingekriegt hab :irre:), darauf angesprochen. "Da gibt's genaue Vorgaben - deshalb warten die Kollegen jetzt auch, dass Sie wegfahren, oder Sie machen den Motor wieder aus."






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Soweit ich weiß darf ein Zubehörauspuff nicht lauter als der Serienauspuff sein, allerdings wird hierbei eine Toleranz von +5 dB berücksichtigt.


    Was machen Zubehörauspuffe dann für einen Sinn? Die sind ja immer lauter.

  • Na im Sinne des Gesetzgebers kann es ja wohl nicht sein, dass ein Motorrad lauter gemacht wird. Schonmal daran gedacht? Zubehörauspüffe sind wohl deshalb erlaubt, weil sie eben auch als Ersatzteile oder zur subjektiv optischen Aufwertung dienen können. Aber nur solange dabei Geräusch- und Abgaswerte eingehalten werden.


    Welches Zweck gibt es Grenzwerte für die Homologation eines Fahrzeuges festzulegen, nur um diese hinterher legal aushebelbar zu machen. Ergibt keinen Sinn, oder? Und warum es Auspuffanlagen gibt die deutlich lauter sind als zulässig? Weil es scheinbar Behörden im Ausland gibt, die bei der Homologation von den Pötten nicht so genau hingesehen haben. Laxe Einstellung eben.

    Ist der Motor kalt, gib ihm Sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

  • :wink1:


    ...
    Weil es scheinbar Behörden im Ausland gibt, die bei der Homologation von den Pötten nicht so genau hingesehen haben. Laxe Einstellung eben.


    ... oder die Hersteller haben bei der e-Homologation getrickst und gelogen :o
    Unter https://www.rdw.nl/-/media/rdw…hdrawn-type-approvals.pdf findet sich eine 1052 Seiten lange Liste zurückgezogener e4-Zulassungsnummern. e4 betrifft nur die Niederländische Zulassungsbehörde RDW - ob es ähnliches in diesem Umfang aus anderen Ländern (z. B vom KBA) gibt :nixweiss:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Was machen Zubehörauspuffe dann für einen Sinn? Die sind ja immer lauter.


    Ich versuche noch einmal, die Entscheidung zu vereinfachen:
    Legalen Auspuff kaufen -> erlaubt, ohne dafür den Text jeder Verordnung auswendig zu können.
    Verbotenen Auspuff kaufen -> nicht erlaubt, auch wenn Du noch so viele Verordnungen liest.


    Sprich: all das Papier, was Du gerne lesen möchtest, um zu wissen, welche EU-Verordnung wann den Messwinkel der Geräuschmessung spezifizierte, hilft Dir nicht weiter.
    Was Du wissen musst, ist nur, ob es eine legale Anlage ist oder nicht. Ja oder nein, so einfach kann das Leben sein :D

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • Sorry, dass ich mein Spaßmobil, das mehrere tausend Euro gekostet hat auch hören will.


    Ja der Auspuff ist legal.
    Ich versteh nur immer noch nicht wie es sein kann, dass legale Auspuffe lauter sein können als die Serie, wenn der Wert aus dem Fahrzeuschein gilt.

  • Wegen der Toleranz...


    Es spricht nichts dagegen sein Motorrad durch den Anbau einer zugelassenen Zubehör-AGA lauter zu machen. Man sollte sich nur bewusst sein, falls es sich um eine von den zahlreichen sehr lauten z.B. italienischen Anlagen handelt, dass man bei einer lokalen Geräuschmessung im Zuge einer Verkehrskontrolle eben Probleme bekommen kann. Egal mit welcher Lautstärke der "zugelassene" Auspuff typgeprüft wurde, wichtig ist was er wirklich bringt und nicht was auf seinen Papieren steht. Das sollte man sich halt bewusst sein. Wenn er trotz Überschreitung des Grenzwertes eine Zulassung erhielt, dann wurde halt bei der Homologation getrickst, beschissen oder bestochen. Andererseits ist es auch so, dass wohl viele Polizisten bei einer Kontrolle einen eigentlich etwas zu lauten Auspuff dennoch durchgehen lassen, sofern er dem Beamten subjektiv nicht viel zu laut ist.


    Es hat sich vorallem unter motorradinteressierten jungen Leuten die falsche Annahme verbreitet, dass ein Auspuff nur eine gültige e-Nummer aufweisen muss und dann könne einem nichts passieren.

    Ist der Motor kalt, gib ihm Sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

  • ...Ich versteh nur immer noch nicht wie es sein kann, dass legale Auspuffe lauter sein können als die Serie, wenn der Wert aus dem Fahrzeuschein gilt.


    Der Wert im Fahrzeugschein muss mit der Serienauspuffanlage ja nicht erreicht werden, d.h. die Lautstärke kann mit der Serientüte leiser sein als der eingetragene Wert. Dann wäre da ja noch Luft nach oben für die Zubehöranlage.

    :arrow: Signaturen sollten abgeschafft werden...


  • Ich versteh nur immer noch nicht wie es sein kann, dass legale Auspuffe lauter sein können als die Serie, wenn der Wert aus dem Fahrzeuschein gilt.


    Das LAUTER einer Zubehöranlage muss nicht immer auch wirklich LAUTER sein.
    Es reicht eine andere Klangfarbe um subjektiv eine andere Lautstärke zu "erhören". ;)


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