Anhängerkupplung an einem SH-150 Bj.2019

  • Eine GS in Artgerechtem Gelände, das ist so selten wie die Nadel im Heuhaufen :D
    Aber ... die Rüsse habens schon drauf, toller Hänger !!

    I learn from the mistakes of people who took my advice !! :mad:

  • Vielleicht sollte jetzt man eine neue Zeitrechnung "Roller mit Anhänger" beginnen.
    Ich werde mir Mühe geben und dann berichten.


    Gruß

    der mit der Quitscheente

    Einmal editiert, zuletzt von Kurt Hofmann ()


  • Da seit ihr in D in einer grlücklicheren Lage als in Ö. Hier sind Mopedanhänger zwar nicht Zulassungspflichtig und muss man auch kein Tüf Gutschsten haben, dafür darf dieser auch nur 2 Rädrig sein und auch nur an Mopeds mit einer max. Geschwindigkeit von 45 km/h und einem Gesamtgewicht von 50 kg montiert werden.
    Für Motorräder oder Roller braucht man ein Gutachten wenn es von einer renomierten Firma kommt, es darf nur ein Einspuriger Anhänger sein und dann gibt es aber Schwierigkeiten Beim Tüf, weil das Motorrad keine Anhängelasten (wie das Auto) eingetragen hat. Einen Bekannten haben sie an den Hersteller verwiesen dass dieser die Anhängelasten bekannt gibt. Also, keinbe Typisierung. In dem Punkt ist Ö. pingelig.
    Alle Anhänger die schon einmal zugelassen waren dürfen auch weiterhin verwendet werden, heißt um was altes umsehen. Bürokratie vom feinsten.
    Ich weiß natürlich nicht wie es bei euch in D. ist, aber sicher auch nicht einfacher.
    LG und alles Gute bei deiner Suche und deinem Vorhaben, Eddie

  • Der kleine Honda SH 150 Roller tut mir bei dem Gedanken (Seitenkoffer, Topcase und vielleicht noch ein Anhänger) fast ein bisschen Leid :o .


    Mir auch.
    Der Fahrer aber auch. Ich meine, wenn es mal bergauf geht, muss doch einer schieben und einer lenken, aber wo kriegt man den II. Mann her?
    http://www.heigl-fritz.de/roller/roller_mehr06.html
    Und derzeit bietet einer einen Forza 300 an, als Beispiel: https://www.1000ps.de/gebrauch…rce=kleinanzeige.focus.de

  • Hallo Zusammen,
    bezüglich eines Seitenwagens gebe ich Dir recht. Aber ein kleiner Einspur- oder Zweiradanhänger verändert den CW-Wert nicht so stark wie ein Gespann.


    Gruß


    Kurt

    der mit der Quitscheente

  • Aber die Höchstgeschwindigkeit ist doch in D dann auf 60km/h beschränkt, oder? Dann darf ich damit ja gar nicht mal auf die Autobahn.

    Roller fahr´n, dat is so als wennte fliechst...:007:

  • Ich unterstelle dem Threadersteller mal,
    dass er sich der Tatsache von Vornherein bewußt war,

    dass das Befahren von Autobahnen suboptimal sein wird.


    Verboten ist es allerdings nicht.



    Technische Daten PAV 40

    • Eigengewicht 20 kg
    • Zulässige Belastung 30 kg
    • Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
    • Laderaum 103,6 dm³
    • Radabmessungen 260 × 85 mm
    • Reifendruck 1.0–1,2 Bar
    • max. Breite 620 mm
    • max. Höhe 600 mm




    Was soll man denn bitte als Reisender mit einem Zweirad auf der Autobahn?

    Böschungen und Lärmschutzwände von Hamburg bis München bewundern?

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Der Anhänger kann 70km/h....in Deutschland sind aber nur 60 km/h mit einem Anhänger an einem Einspurfahrzeug erlaubt. :wink:
    Deswegen darf man mit dem Gespann auch nicht auf die Autobahn, weil die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 60km/h liegt.

    Ein PKW Anhänger hat meist auch eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit.
    Wenn man da aber wegen der 100er Zulassung nicht beim TÜV war, darf man trotzdem nur 80km/h fahren auch wenn der Hänger schneller könnte. :wink:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Falsch. Die bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit beider Fahrzeuge liegt über 60km/h.


    Die Beschränkung auf 60km/h ist nicht bauartlich bedingt,
    sondern durch eine andere Vorschrift.

    Man darf mit einem Zweiradgespann mit 60 km/h legal und mit höherer Geschwindigkeit ordnungswidrig auf der Autobahn fahren.


    "(Wikipedia)

    60-km/h-Regelung in Deutschland

    In Deutschland gilt für Motorräder mit Anhängern das generelle Tempolimit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen[42], festgeschrieben durch § 3 und § 18 StVO[43], was insbesondere auf der Autobahn zu einer erheblichen Gefahr für die nachfolgenden Kraftfahrzeuge werden kann. Mehrmals wurden Petitionen zur Aufhebung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung in Deutschland angeregt, zuletzt im Januar 2014:

    Zitat
    „Auf deutschen Autobahnen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben, so dass ein Motorrad mit Anhänger sich dort eigentlich kaum legal bewegen lässt. Eine Anhebung des generellen Tempolimits auf 80 km/h […] würde diese unsinnigen Verkehrshindernisse auf deutschen Autobahnen endlich beseitigen. […] Hier in Deutschland entsteht das zusätzliche Risiko, von LKW-Fahrern bedrängt zu werden, die jedesmal auf die Überholspur ausweichen müssen, wenn so ein Verkehrshindernis vor ihnen auftaucht.“

    – Petition 48417.[44]

    In der Begründung der Ablehnung wird vom Petitionsausschuss auf die vom Bundestag eingeholte Stellungnahme der Motorradhersteller verwiesen, aus deren Sicht es für die Aufhebung dieses Tempolimits keine Notwendigkeit gäbe und dass die von ihnen produzierten Fahrzeuge grundsätzlich nicht für den Betrieb mit Anhänger geeignet seien.[45] Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) habe auf Anfrage des Bundesverkehrsministeriums keine Erkenntnisse zur Fahrdynamik von Hängergespannen, daneben gäbe es aus Sicht des IVM auch keinen Markt für Motorradanhänger in Deutschland.[46][47]"




    Wenn man am Leben hängt, sollte man das Fahren mit Hängern hinter einem Einspurfahrzeug auf der Autobahn allerdings unterlassen,

    oder auf die 60km/h-Regel ebenso exkrementieren, wie es alle Leute mit Fahrrädern auf der Anhängerkupplung, 80 km/h-Hängern, 100 km/h-Hängern auch tun.


    Nützt ja nix, wenn man mit Recht tot ist.


    Selbst als Harley-Fahrer nicht! :(

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]