Räder farblich umgestalten

  • Ich möchte jetzt hier nicht der Spielverderber sein, aber Alu Felgen neu Pulverbeschichten lassen ist laut TÜV nicht erlaubt egal bei welcher Temperatur..... Egal ob sie vom Hersteller schon gepulvert sind oder nicht... Ich habe das am Anfang auch nicht geglaubt und nachgefragt. Mir persönlich auch egal ob das jemand macht oder nicht, aber vorher vielleicht mal drüber nachdenken. Es braucht jetzt auch keiner hier eine Diskussion Anfangen von wegen Temperatur und wie hoch. Aussage TÜV Süd ist NEIN!

    https://www.prismaticpowders.com/shop/powder-coating-colors hier findet Ihr übrigens schöne Pulverlacke.... :D Da ich ja davon ausgehe, dass Ihr alle nur für Showfahrzeuge eure Felgen Pulvert....:wink:

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    die pulvern da aber professionel,


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    und die hier auch, und die stellen das auch noch online mit ihrer Adresse :gruebelx:


    da bewegen sich die gewerblichen Firmen wohl alle auf illegalen Wegen,


    ich weiß nur das Felgen nicht Sandgestrahlt werden dürfen, wegen der thermischen und plastischen Verformung, das sagt der nette man im ersten Video an der Stelle von 4:30 min auch,

    dein TÜV-Berater meinte das vielleicht, weil er ausgeht das vor dem Pulvern immer Sandgestrahlt wird,


    und wenn er recht haben sollte sind dann alle meine Felgen nur für Show-zwecke :heheha:


    Edit: dies soll keine Werbung für die oben genannten Gewerbe sein, nur Anschauungszwecke !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Axel Kl. ()

  • dein TÜV-Berater meinte das vielleicht .....................


    und wenn er recht haben sollte sind dann alle meine Felgen nur für Show-zwecke :heheha:

    und evtl. ist das Finale der "Show" dann eine Fahrt mit Blaulicht oder in einem schwarzen Kombi mit langem Radstand.


    der "TÜV" hat natürlich überhaupt keine Ahnung und will nur ägern und abzocken, aber die Auswirkungen bei Einwirkung von Hitze auf spröde Metalle sind nicht wegzureden.


    um nur für "Show" solche Risiken einzugehen bedarf es schon eines besonderen Gemütes.

  • der "TÜV" hat natürlich überhaupt keine Ahnung und will nur ägern und abzocken

    Die sind doch nur an unserm Besten interesiert :sdanke: (unserem Geld der Laden will doch finanziert sein) sonst gäbe es doch so was wie Gewährleistung.Bremsen versagen bei der nächsten Abbiegung nach dem TÜV und wer haftet ??? Natürlich der Fahrer !!!

    Es gibt da durchaus tolle Prüfer die das mit den Vorschriften und Augenmaß machen :sonne:

    Als ich vor fast 20 Jahren gebrauchte Alufelgen auf meinen PKW Anhänger gemacht habe meckerte der Prüfer auch rum und meinte daß das seiner Auffassung verboten gehört er es aber eintragen müsse weil es eben legal ist (und die waren frisch lackiert keine Frage nach der Vorbehndlung).

    Grüße Michael


    Wünsche euch daß Ihr immer heile ankommt :dafürx:


    Mein Spaß steht im Vordergrund :wink1:

  • ich wollte eigentlich solche Diskussionen vermeiden,

    ich habe mal eine Honda CB 400 N, gekauft, die sah nicht so toll aus war aber außer des Lackes halbwegs original, reifen waren neun Jahre alt Zubehörlenker ohne ABE Auspuff aufgebohrt weil es wohl besser klingen sollte, alles in Allem TÜV ohne Mängel bestanden, Tüv'er meinte tolle Maschine gut erhalten


    zwei Jahre später wieder TÜV Mopped sah dann neu Lackiert und auf Hochglanz gebracht top aus, der Prüfer nahm nun die Maschine gaaaanz genau unter die Lupe mit den Mängeln Nachrüstlenker ohne ABE, die original Felgen die vor zwei Jahren auch schon drauf waren und gerademal in der zeit 1000 km gelaufen sind eben nur geputzt hat er gemeint das sind Zubehörfelgen die brauchen eine ABE, für eine Karre die Baujahr 1982 ist, häää und dann waren auch noch die Radlager im arsch bei gerademal 1000 km mehr häää und, und, und er hatte immer mehr gefunden, ich den Mängelzettel geschnappt und nach Hause und was musste ich feststellen laut Prüferstempel der gleiche Mann häää,

    wenn ein TÜV-Mann mir etwas ein reden will soll er es mir an Hand von schriftlichen Dokumenten beweisen

  • Es gibt ein Schreiben vom TÜV Süd in dem steht das Felgen einer max. Temperatur von 90° in max 40 Minuten ausgesetzt werden dürfen. Mein Kumpel hat mir das mal als Pdf geschickt nachdem ich so eine Diskussion mit einem Prüfer und einem Kunden hatte. Da ging es um gepulverte Felgen auf einem Pickup, der sollte auch keine Plakette bekommen.

  • Es gibt ein Schreiben vom TÜV Süd in dem steht das Felgen einer max. Temperatur von 90° in max 40 Minuten ausgesetzt werden dürfen. Mein Kumpel hat mir das mal als Pdf geschickt nachdem ich so eine Diskussion mit einem Prüfer und einem Kunden hatte. Da ging es um gepulverte Felgen auf einem Pickup, der sollte auch keine Plakette bekommen.

    Ich habe gerade mal Onkel google gefragt und einen Artikel gefunden Quelle: https://menze-fahrzeugteile.de…lverbeschichten-verboten/


    “Fazit:

    Motorrad Drahtspeichenräder fallen nicht unter dieses Thema, da ein Drahtspeichenrad kein Leichtmetallrad ist. Technische Mitteilungen zur Veredelung/Pulverbeschichtung von Drahtspeichenrädern gibt es nicht. Betroffen sind lediglich Guß- und Schmiedefelgen. Wichtig ist bei Nachfrage von Seiten DEKRA, TÜV und Polizei, dass man nicht von einer „Aufbereitung“ spricht. Denn eine Aufbereitung ist eine Instandsetzung der Felge, welche anderen Richtlinien unterliegt. Wenn ihr hingegen angebt, dass es sich um eine Veredelung von originalen, unbeschädigten Felgen handelt, kann euch nichts passieren. Lasst euch bei einer Kontrolle/Prüfung nicht von eurem Gegenüber aus der Ruhe bringen und bleibt bei Veredelung, die es nun mal ist. “

    :D :wink:

  • Da geht´s aber nur um Drahtspeichenräder.....und solche hat die SC80 mit Sicherheit nicht.... ;)


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Ich habe gerade mal Onkel google gefragt .........................................


    “Fazit:

    Wenn ihr hingegen angebt, dass es sich um eine Veredelung von originalen, unbeschädigten Felgen handelt, kann euch nichts passieren.

    :D :wink:

    ja, genau; man muß das nur auch noch den Felgen einreden, dann brechen die auch nicht ("kann euch nichts passieren").

  • Da geht´s aber nur um Drahtspeichenräder.....und solche hat die SC80 mit Sicherheit nicht.... ;)

    Neeee, lest doch mal den ganzen Beitrag durch!!!

    Bei Speichenrädern gibt's überhaupt keine Vorschrift!!!

    Bei allen anderen Motorrad-Felgen ist es eine Veredelung, wenn kein Vorschaden war, und das ist bei Neufelgen der Fall, für Veredelung gibt es keine Vorschrift geschweige denn ein Verbot!!!

    Lesen und dann labern ;) ;) ;)

  • ja, genau; man muß das nur auch noch den Felgen einreden, dann brechen die auch nicht ("kann euch nichts passieren").

    Bist du TÜV-prüfer,

    Schaut euch doch mal das ganze erste Video an, der Herr Mingo erklärt im Video wie es sich mit der Bruchfestigkeit verhält,

    und meine Hornisse hatte 32000 km runter und da ist keine Felge gebrochen

  • der Herr Mingo erklärt ..............

    und meine Hornisse hatte 32000 km runter und da ist keine Felge gebrochen

    ja, das sind eindeutige, unumstößliche und unanzweifelbare Fakten; WIKIPEDIA-"Wissen" könnte auch noch vorgetragen werden.


    die Laboruntersuchungen z.B. beim "TÜV" sind einfach nur Quatsch und doof (wie alles, was "die" machen).

  • Neeee, lest doch mal den ganzen Beitrag durch!!


    Hab ich...schon bevor ich meine Felgen zu Menze geschickt hab... ;)

    Da steht gaaaaanz unten:

    Zitat von Menze

    Betroffen sind lediglich Guß- und Schmiedefelgen.

    Und die SC80 hat Gußfelgen, wenn ich mich nicht irre, oder?


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Hab mit meinem Lieblings-Dekra- Prüfer geschrieben, egal ob veredelt, instand gesetzt, aufbereitet oder was auch immer, wenn er weiß das die Felgen nachträglich bearbeitet wurden mit Wärme usw. gibt's keinen Stempel. Er beruft sich auch auf das Schreiben aus dem in dem Link zitiert wird. Mein Moped nimmt er auch nicht ab, weil ich polierte Felgen hab :???:.