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Generell hat es keine Folgen, wenn Sie die Frist zur nächsten HU um bis zu zwei Monate überziehen. Danach droht aber ein Bußgeld von 15 Euro. Ist die Frist seit mindestens vier Monaten verstrichen, liegt der Betrag bei 25 Euro. Nach acht Monaten werden daraus 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die straffreie Überziehungs-Frist wird vorübergehend wegen der Corona-Krise auf vier Monate verlängert.
Quelle: T-online