Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

  • Meine Hoffnung : Es finden sich genügend Prüfer mit §21 Berechtigung , die die Reifenbindung streichen und durch den Satz "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" ersetzen. Dann müssten alle Besitzer älterer Motorräder einmal da durch und haben dann ewig Ruhe !


    Mfg Volker

    Definiere:" Profiltyp".

  • Schon verstanden, aber wie wird das dokumentiert? Ist mir grade nicht klar, so etwas wird doch wohl nicht rein individuell entschieden...

  • Kein ordentlicher aaS wird sowas ungenaues wie "Nur Reifen eines Profiltyps" eintragen - zumal es meines Wissens auch keine amtliche Definition von "Profiltyp" gibt und dieser Eintrag damit ungefähr soviel Wert wäre wie "Nur Reifen die für den Strassengebrauch zugelassen sind."



    "Mein" aaS hat mir (und wohl auch dem DEKRA-Prüfer, der das mal anders sehen wollte) dazu ausdrücklich erklärt, dass Reifengrößen, die per Einzelabnahme in Feld 22 ohne Fabrikatsbindung eingetragen sind, auch nicht einer Fabrikatsbindung unterliegen, die eventuell für die in 15.1/15.2 eingetragenen Größen gilt.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Moin Moin !

    Zitat

    "Mein" aaS hat mir (und wohl auch dem DEKRA-Prüfer, der das mal anders sehen wollte) dazu ausdrücklich erklärt, dass Reifengrößen, die per Einzelabnahme in Feld 22 ohne Fabrikatsbindung eingetragen sind, auch nicht einer Fabrikatsbindung unterliegen, die eventuell für die in 15.1/15.2 eingetragenen Größen gilt


    Das ist völlig richtig!


    Zitat

    Kein ordentlicher aaS wird sowas ungenaues wie "Nur Reifen eines Profiltyps" eintragen

    Das ist der Standartspruch bei fast allen Motorrädern , die über keine definierte Herstellerbindung verfügen , sondern hier steht werksseitig " Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps"


    Zitat

    Naja, keine Michelin Stollen gemeinsam mit Michelin Straßenprofil.

    Genauso ist das zu verstehen




    Zitat

    Gut dass das der TÜV anders sieht...

    Der TÜV (und auch die anderen Prüforganisationen sowie die Kontrollorgane) beziehen sich auf das


    VkBl. Heft 16-2019 Amtlicher Teil, Nr. 90:

    Vom TÜV Nord habe ich noch keine Informationen , was die auf ihrem I-Net-Auftritt schreiben , ist noch uralt und nicht mehr zutreffend.


    Meine Informationen kommen von DEKRA und GTÜ und stimmen mit diesem Schriftstück überein:


    https://www.motorradonline.de/…n-nicht-mehr-ausreichend/


    Die Reifenfreigabe für Motorräder mit EG-Typgen. nennt sich dann "Serviceinformation"


    MfG Volker

  • In der Honda-Reifenliste für Motorräder bis 1993 (hier zu finden) kann ich nur den Hinweis "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" finden. Steht (nicht wortgleich, aber inhaltsgleich) auch bei meinen Maschinen in der ZB I. Nichts von Profiltyp - habe ich auch noch nie irgendwo in den Fahrzeugpapieren gesehen

    Hast Du da mal ein Beispiel (Foto von deiner oder einer anderen ZB)?


    Ich darf auch nach Angaben "meines" aaS einen Grobstolligen und einen Strassensportreifen (sofern beide vom gleichen Hersteller und in den eingetragenen Größen) kombinieren - ob das sinnvoll ist, lassen wir da mal aussen vor :wink1:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Moin Moin !

    Zitat

    In der Honda-Reifenliste für Motorräder bis 1993 (hier zu finden) kann ich nur den Hinweis "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" finden

    Natürlich! da findest du ja auch nur Reifenvorgaben jeweils für das Vorderrad und das Hinterrad , das heisst , hier ist die Marken- und Typbindung zementiert. Das aber sind die damals bei der Erstellung der ABE erlaubten Typen , die es schon ewig nicht mehr gibt. Da aber auch damals schon mehrere Reifenhersteller genannt waren , die erlaubt waren, muss der Satz "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" rein , damit du nicht vorne einen (genehmigten) Dunlop-Reifen mit einem (ebenfalls genehmigten) Metzeler hinten paarst. Der Satz " gleicher Profiltyp" ist hinfällig , weil sowohl der Dunlop als auch der Metzeler (und ggf. weitere Hersteller) mit genauem Reifentyp hinten und vorne angegeben sind.Siehe z.B. mein Moppett SC01 auf Seite 31 aus deinem Link.


    insofern findet man "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" nur bei Motorrädern , die eben keine Reifenbindung haben!


    Das trifft auf deine Moppetts zu , wenn ich von der CM400T aus deinem Profil ausgehe.


    Zitat

    Ich darf auch nach Angaben "meines" aaS einen Grobstolligen und einen Strassensportreifen (sofern beide vom gleichen Hersteller und in den eingetragenen Größen) kombinieren - ob das sinnvoll ist, lassen wir da mal aussen vor

    stimmt ! Aber wie du selber einsiehst, ist das eben nicht sinnvoll. daher spricht auch gar nichts dagegen, diesen Passus einzufügen, wenn man im Gegenzug die exakte Typbindung rausstreicht. Irgendwie muss sich ja der aaS/Unterschriftsberechtigte auch absichern.

    Mfg Volker