Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

  • Hallo zusammen.

    Wie Ihr bestimmt schon gehört habt, soll es eine neue Regelung geben, wonach jeder Reifen beim TÜV eingetragen werden soll. Die Herstellerfreigabe reicht dann nicht mehr! Mal abgesehen von der Ungleichbehandlung gegenüber Autos eine reine Masche um Geld in die Taschen der entsprechenden Organisationen zu spülen. Der Hersteller entwickelt die Reifen und kann meiner Meinung nach am ehesten beurteilen, welche Reifen für welches Krad geeignet sind. Gegen die grundsätzliche Produktprüfung durch die entsprechenden Organisationen ist natürlich nichts einzuwenden.

    Unterschreibt daher bitte möglichst alle die Petition und verbreitet den Link weiter.

    Https://www.openpetition.de/pe…ller-ohne-tuev-eintragung

    Gruß, x eleven

  • Dir ist aber bekannt, das es hier nur um andere Größen als die bereits eingetragenen geht?
    Mit der neuen Regelung die im VkBl. Heft 16-2019 im Amtlichen Teil unter Nr. 90 nachzulesen ist,
    entfällt die Reifenbindung die bei manchen Motorrädern im Schein steht.
    Jetzt darf man nämlich auch Reifen OHNE Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung einfach so aufziehen wenn sie
    die gleichen Spezifikationen haben die in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter 15.1 und 15.2 eingetragen sind.

    Somit ist das keine Ungleichbehandlung mehr.
    Wer mit dem PKW andere Reifengrößen fahren möchte muss die auch bei einer Prüforganisation abnehmen lassen
    und anschließend in die Papiere eintragen lassen.


    Ich war Mittwoch erst bei TÜV deswegen. :wink:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Bei der Neuregelung in Sachen UB-Pflicht von Originalbereifungsdimensionen bedenken, dass es wohl nur um EU-typgeprüfte Krafträder geht!

  • Wie Ihr bestimmt schon gehört habt, soll es eine neue Regelung geben, wonach jeder Reifen beim TÜV eingetragen werden soll.

    Unterschreibt daher bitte möglichst alle die Petition und verbreitet den Link weiter.

    Https://www.openpetition.de/petition/online/reifenfreigaben-der-hersteller-ohne-tuev-eintragung

    so werden, vermutlich aus Unwissenheit und/oder mangelnder Verständnismöglichkeit, unwahre Gerüchte in die Welt gesetzt.


    dann auch noch eine "Petition" anzuzetteln ist schlichtweg dumm und stellt alle gutgläubige Motorradfahrer ebenso dar.


    tatsächlich ergibt die Neuregelung eine Erleichterung bei vorgesehenen Größen, wie "Werwolfi" schon erwähnte.

  • Schön wenn es Leute gibt die alles wissen und überhaupt die meiste Ahnung haben.

    Deswegen muss man aber nicht andere als dumm beleidigen.

    Im übrigen stammt die Petition nicht von mir.

    Gruß, x eleven

  • Deswegen muss man aber nicht andere als dumm beleidigen.

    "dumm" ist keine "Beleidigung", sondern ein schlichtes Adjektiv.


    der Text in deinem Beitrag ist auch nicht von dir?

  • Die Petitionsbegründung ist ja nicht ganz verkehrt, da werden ja die Änderungen erwähnt.

    Nur ruhig, das ist doch gut gemeint.

    Die genaues Gesetzestexte liest doch kaum jemand, auch Verkehrsblätter sind zeitlich beschränkt barrierefrei. Unser Problem ist, dass wir seit Jahrzehnten über Medien informiert werden, über Dritte. Das prägt.

    Viele glauben bis heute, was sie lesen, weil es ja geschrieben steht.


    Dazu kommt, dass viele Inflencer sich wenig informieren, gerade die Youtuberszene ist voll von Quatschköppen, die nicht erst recherchieren, sondern einfach drauflosquasseln. Du kannst irgendwas vollkommen Blödsinniges behaupten, in den Kommentaren regen sich garantiert wieder nen Haufen Leute auf.


    Die Neuregelung hat eben für manche einen erhöhten Aufwand zur Folge, aber der Tüv wird daran garantiert nicht reich.

  • War das nicht 15-2019 Nr. 90?

    Du hast wahrscheinlich recht.
    Im VkBl. Heft 16-2019 steht:


    Und handelt nicht von anderen Größen, sondern von der Verwendung eines anderen Reifen als eingetragen in Bezug auf den Hersteller bei gleichen Dimensionen.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Das BMVI hat übrigens auf eine Anfrage, warum abweichende Reifen die früher mit einer Reifenfreigabe des Reifenherstellers gefahren wurden wie folgt geantwortet:


    Zitat:

    Im Rahmen der Erteilung von EU-Typgenehmigungen für Motorräder wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich jedes Rad dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen und Felgenbreiten die Bewegung des Rades unter Berücksichtigung der größten und der kleinsten Einpresstiefe im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeugherstellers für die Aufhängung und die Lenkung nicht behindert wird. Dies wird unter Verwendung der größten und der breitesten Reifen in dem betreffenden Bereich geprüft, wobei die zulässige Felgenbreite, die größte zulässige Querschnittsbreite und der Außendurchmesser des Reifens - in Bezug auf die jeweilige Bezeichnung der Reifengröße gemäß den Angaben der einschlägigen Rechtsvorschriften -berücksichtigt wird.

    Im Falle einer Änderung an einem genehmigten Fahrzeug durch den Ein- oder Anbau von Teilen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, sofern für die Bauteile ein entsprechender Nachweise nach § 19 Absatz 3 StVZO erbracht wird. Sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die durch den Reifenhersteller erstellt wurden, stellen keinen Nachweis nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dar.

    Die Zulässigkeit von Reifen, die z.B. breiter als die ursprünglich für das entsprechende Fahrzeug genehmigten Reifen sind, kann grundsätzlich durch einen entsprechenden Nachweis nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nachgewiesen werden.


    Zitat Ende


    Es geht also bei abweichenden Größen um die individuelle Prüfung des Freiraums zwischen Reifen und den übrigen Komponenten. Und es kann teilweise auch angenommen werden, dass dies bei der Erstellung einer Reifenfreigabe nicht immer geprüft wurde....

  • Mit dem Auto muss man doch schon seit Ewigkeiten zum TÜV wenn man eine andere Reifengröße haben will... :nixweiss:

    Ich versteh den Aufschrei der Empörung nicht.
    Alle wollten die "Ungleichbehandlung" zwischen Auto und Motorrad aus der Welt haben.
    Und jetzt ist es für alle gleich und es passt wieder nicht.....

    Jetzt darf jeder jeden Reifen, der zur Eintragung im Schein unter 15.1 und 15.2 passt, fahren.
    Egal welcher Reifentyp unten eingetragen ist. Das ist doch gut so.....:gruebelx:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png


  • Ich versteh den Aufschrei der Empörung nicht.


    Jetzt darf jeder jeden Reifen, der zur Eintragung im Schein unter 15.1 und 15.2 passt, fahren.
    Egal welcher Reifentyp unten eingetragen ist. Das ist doch gut so.....:gruebelx:

    Zu 1) Volle Zustimmung

    Zu 2) Achtung - Nur Fahrzeuge mit EU-Typprüfung/Zulassung und nur mit Reifen ab DOT xx/2020 - Einige etwas ältere Fahrzeuge MIT Reifenbindung UND EU-Typprüfung profitieren (z.B. ältere Varaderos) - siehe auch ADAC Veröffentlichung weiter oben.

  • Die Petitionsbegründung ist ja nicht ganz verkehrt ...........................

    doch; sie ist inhaltlich falsch, will die Einschränkungen durch "Freigaben" erhalten und hat den Sinn der Prüfung bei Größenänderung nicht verstanden;

    zudem ist sie kindlich naiv in Stile eines Drittklässlers formuliert.


    gegen solche logisch nachvollziehbare und für Motorradfahrer vorteilbringende Änderungen eine "Petition"(!) anzustreben ist völlig unsinnig und albern.