Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

  • Zu 2) Achtung - Nur Fahrzeuge mit EU-Typprüfung/Zulassung und nur mit Reifen ab DOT xx/2020 - Einige etwas ältere Fahrzeuge MIT Reifenbindung UND EU-Typprüfung profitieren (z.B. ältere Varaderos) - siehe auch ADAC Veröffentlichung weiter oben.

    Ja, das stimmt. Hatte ich vergessen zu erwähnen. :oops:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • doch; sie ist inhaltlich falsch, will die Einschränkungen durch "Freigaben" erhalten und hat den Sinn der Prüfung bei Größenänderung nicht verstanden;

    zudem ist sie kindlich naiv in Stile eines Drittklässlers formuliert.


    gegen solche logisch nachvollziehbare und für Motorradfahrer vorteilbringende Änderungen eine "Petition"(!) anzustreben ist völlig unsinnig und albern.

    Ja, du hast ja recht.

    Ich wollte hervorheben, dass in Klammern dort geschrieben steht: "im speziellen andere Größen" und beziehe mich ausschließlich auf diese Phrase.

    Ich wollte etwas besänftigen, da der TE sich angegriffen fühlte. Es ist doch sicher gut gemeint.


    Für mich ändert sich eh nix. A) haben die zwei neueren Kraft-/Leichtkrafträder keine Reifenbindung und eine UB für eine abweichende Reifengröße ist mir nicht bekannt. Ist die CB500 vor der Einführung der EU-Typgenehmigung genehmigt worden; die mir bekannte mögliche Abweichung eines Reifens mit UB betrifft einen uralten Metzeler (ME 55 oder 550, glaube ich).

  • Hallo,

    es gibt aber auch Motorräder die davon schwer betroffen sind wie die Honda CB1300 Typ SC40 für die gibt es in der original dimensions vorn 130/70-17 hinten 190/60-17 Reifen keine Reifen mehr zu kaufen.

    Es gab eine UB von Bridgestone mit umrüsten auf die gängigen 120/70 17 und 180/55 17 doch diese sind dann nicht mehr zulässig. Auch die Prüforgaisationen verweigern die Einzelabnahmen.

    Also verliert die SC40 indirekt die ABE.

    Grüße der Mike.

    Power bis der Arsch platzt

  • Ja,
    ABER TÜV und DEKRA sagen zu der Kombination nein weil Mischverbau und keine Reifen Freigabe vorhanden.


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    Power bis der Arsch platzt

  • Ja,
    ABER TÜV und DEKRA sagen zu der Kombination nein weil Mischverbau und keine Reifen Freigabe vorhanden.


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    Auf http://www.bussgeldkata.org steht zu lesen:


    Für die Mischbereifung am Auto im Sinne eines Pkws gelten die oben beschriebenen Vorschriften. Und auch, wenn Sie am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Die SC40 besitzt noch eine klassische Reifenbindung. Es gibt zwar noch einzelne Restbestände der OEM Größen, aber es ist absehbar dass tatsächlich eine Abnahme einer alternativen Größe durch den TÜV notwendig ist. Bei Moppedreifen.de werden angeblich die notwendigen Unterlagen bei Kauf eines alternativen Reifensatzes mitgesandt. Für die Eintragung kann es aber in Einzelfall notwendig sein zu einer Typprüfstelle zu fahren.

  • es gibt aber auch Motorräder die davon schwer betroffen sind wie die Honda CB1300 Typ SC40 für die gibt es in der original dimensions vorn 130/70-17 hinten 190/60-17 Reifen keine Reifen mehr zu kaufen.

    Es gab eine UB von Bridgestone mit umrüsten auf die gängigen 120/70 17 und 180/55 17 doch diese sind dann nicht mehr zulässig. Auch die Prüforgaisationen verweigern die Einzelabnahmen.

    Also verliert die SC40 indirekt die ABE.


    ABER TÜV und DEKRA sagen zu der Kombination nein weil Mischverbau und keine Reifen Freigabe vorhanden.

    die SC40 hat keine "ABE" und kann somit auch keine verlieren (indirekten Verlust gibt es nicht); alle in Deutschland zugelassenen SC40 (ca. 30 Stück) haben Einzelabnahmen/-Zulassungen.


    also trifft o.a. Neuregelung für dieses Motorrad ohnehin nicht zu.


    Reifen in den Größen 130/70 und 190/60 gibt es nach wie vor von verschiedene Reifenherstellern in unterschiedlichen Typen zu kaufen, sie werden mangels Nachfrage nur nicht alle in Deutschland angeboten; in anderen Ländern sind diese Größen auf verschiedenen Motorradtypen zu finden.


    eine Umrüstung und Eintragung auf 120/70 und 180/55 Reifchen wäre problemlos, aber welcher SC40-Fahrer will solche Trennscheiben auf seinem Saurier?


    "TÜV und DEKRA" haben nicht pauschal "nein zu sagen", nach Prüfung mit positiven Ausgang wäre entsprechend einzutragen.


    falls mit "Mischverbau" Mischbereifung gemeint sein soll: dies ist nicht grundsätzlich verboten, bei sehr schnellen Fahrzeugen kann der Prüfer allerdings bei entsprechenden Bedenken die Abnahme verweigern; hier ist die Einzelfallentscheidung maßgeblich.

  • Hallo,
    ja aber ein Freund von mir hat hat genau das Problem zwei Prüforgaisationen sagen nein. Will nur die 130/190 Kombi auf der SC40 sehen. Und dann nur die für die es eine Reifen Freigabe gibt.
    Ganz abgesehen davon fahren sich die modernen 120/180 Reifen deutlich besser als die 130/190er!!!
    Die Frage ist wer könnte einen da fachliche Unterstützung geben um seine Interessen durchsetzen?
    Weil zu Zeit steht immer Aussage gegen Aussage. Und der normale Kunde kann die Aussage der Prüfer schwer wiederlegen ohne den Prüfer komplett gegen sich aufzubringen.
    Danke und Gruß Mike.


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    Power bis der Arsch platzt

  • Hallo,
    ja aber ein Freund von mir hat hat genau das Problem zwei Prüforgaisationen sagen nein.


    Ganz abgesehen davon fahren sich die modernen 120/180 Reifen deutlich besser als die 130/190er!!!

    einfach nur "abnehmen/eintragen" zu fordern geht natürlich nicht; "wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück".


    das funktioniert nur im Rahmen einer Einzelabnahme und kostet entsprechend, wenn man die kleinere Reifengrößen unbedingt fahren will.


    nein; mit 130/70-190/60 liegt die SC40 in allen Situationen satt und ruhig, mit 120/70-180/55 eher nervöser und kippeliger.


    die nach meinem Geschmack ausgewogenste Kombination ist Bridgestone BT021 vorne und BT020 hinten, mit (solo) vorne 2,4, hinten 2,7 bar.

  • Moin Moin !


    Tja , da haben wohl etliche die Problematik und den Sinn der Petition noch nicht verstanden!


    Worum geht es ? In Zukunft gibt es 2 Arten von Motorrädern!

    1. Solche mit EG-Typgenehmigung

    2. Motorräder mit ABE / EBE und Motorräder mit EG- TG , die nicht mehr serienmässig sind


    für Motorräder nach 1 ändert sich fast nichts, eigentlich fällt nur die Freigabe abweichender Grösse weg, womit man leben kann.

    Für Motorräder mit EBE oder nicht mehr serienmässige ändert sich eigentlich auch nichts

    Da Problem ist die grosse Masse der Motorräder mit ABE , also praktisch alle Motorräder bis etwa Ende der 90 EZ !

    Diese verfügen meist über eine Reifenbindung , diese Reifen sind natürlich lange nicht mehr lieferbar (was auch besser so ist ! ) und Freigaben für andere Reifen sind ab 2020 (Herstellungsdatum des Reifens) unzulässig.

    Das bedeutet , bei jedem Reifenwechsel ist eine Abnahme nach §21 nötig (also TÜV ,Dekra , möglicherweise auch mittlerweile GTÜ ) , anschliessend der Eintrag in die Papiere bei der Zul.stelle. Abgesehen vom Zeitaufwand kostet das etwa soviel wie der Reifen selber.

    Begründung ist völlig schwachsinnig (was anderes kann man denn auch von einem CSU-Ministerium erwarten ? ) : Fzge mit EG-TG werden bei der Erteilung der TG auf ausreichenden Freiraum überprüft ! Aha, das war also bei der Erteilung der ABE nicht der Fall ???? Und wem ist es jetzt aufgefallen , dass die Fzge mit ABE 25 oder 50 Jahre lang mit schleifenden Reifen durch die Gegend gefahren sind?

    Fakt ist : es ist eine völlig unberechtigte Ungleichbehandlung zu Lasten alter Motorräder gekommen. Weiterhin wird kein einigermassen vernünftiger Mensch abstreiten können , dass der beste Reifen , den es 1990 zu kaufen gab, schlechter als der schlechteste Reifen aus neuer Produktion ist.

    (Herstellerreifen Bolle : Mag Mopus , nach heutigen Masstäben unfahrbarer Schrott)


    Meine Hoffnung : Es finden sich genügend Prüfer mit §21 Berechtigung , die die Reifenbindung streichen und durch den Satz "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" ersetzen. Dann müssten alle Besitzer älterer Motorräder einmal da durch und haben dann ewig Ruhe !


    Mfg Volker

  • Für viele alte Motorräder ist die Reifenbindung aufgehoben - für meine CMs war das wohl Nachtrag IV zur ABE.

    Und wer einmal per Einzelabnahme andere Reifengrößen ohne Fabrikatsbindung drinstehen hat (weil es die alten Zollgrößen sowieso nicht mehr gibt), braucht auch beim Wechsel des Reifenfabrikats keine neue Einzelabnahme.

    Das heisst, es ändert sich nur das fröhliche Aufziehen anderer Größen - welches Kontrollorgan kann denn eben mal am Strassenrand überprüfen, ob meine selbstgedruckte Freigabe genau so auch beim Reifenhersteller zu finden ist. Ich habe schon einige getroffen, die mit einer "korrigierten" Freigabe und eigentlich unzulässigen Reifen unterwegs waren.


    Es gibt z. B. von AVON eine Freigabe für 'nen MT90 (= 130/90) auf meiner CM hinten. Die gibt AVON nicht mehr raus (nur noch für 120/80), weil der 130er doch seeeeehr grenzwertig ist (wenn das Rad sauber gerade eingebaut ist, schleift er am Kettenschutz). Die Freigabe ist (nach alter Regelung) aber weiterhin gültig - wenn ich irgendwo noch 'nen AVON Venom in 130/90-16 auftreibe (wird wohl nicht mehr produziert), dürfte ich den nach alter Regelung noch fahren.


    Mir wollte mal ein DEKRA-Prüfer erzählen, ich dürfte Dunlops in den im Feld 22 ohne Fabrikatsbindung eingetragenen Millimetergrößen garnicht fahren, weil die CM laut ABE nur auf Yokohama und Bridgestone rollen dürfte. Der aaS, der die Eintragung gemacht hatte,sagte erstmal nur "Ich will jetzt lieber nicht wissen, welche Qualifikation der Herr hat." - dann wollte er aber doch wissen, wer das war. Und seitdem fasst derjenige wohl keine Motorräder mehr an ...






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Moin Moin !

    Zitat

    Und wer einmal per Einzelabnahme andere Reifengrößen ohne Fabrikatsbindung drinstehen hat (weil es die alten Zollgrößen sowieso nicht mehr gibt), braucht auch beim Wechsel des Reifenfabrikats keine neue Einzelabnahme

    Das ist richtig und das habe ich auch im Beitrag darüber geschrieben.


    Zitat

    Für viele alte Motorräder ist die Reifenbindung aufgehoben - für meine CMs war das wohl Nachtrag IV zur ABE.


    Davon ist mir nichts bekannt!


    Zitat

    Das heisst, es ändert sich nur das fröhliche Aufziehen anderer Größen

    Meinen Beitrag nicht gelesen oder verstanden?


    Zitat

    Es gibt z. B. von AVON eine Freigabe für 'nen MT90 (= 130/90) auf meiner CM hinten. Die gibt AVON nicht mehr raus (nur noch für 120/80), weil der 130er doch seeeeehr grenzwertig ist (wenn das Rad sauber gerade eingebaut ist, schleift er am Kettenschutz). Die Freigabe ist (nach alter Regelung) aber weiterhin gültig - wenn ich irgendwo noch 'nen AVON Venom in 130/90-16 auftreibe (wird wohl nicht mehr produziert), dürfte ich den nach alter Regelung noch fahren

    Falsch ! Du darfst nur noch vor 2020 hergestellte Reifen mit Freigabe fahren , deren Dimension der serienmässigen entspricht! Und das auch nur bis 2025 !


    Ganz nebenbei : Die Information des ADAC (Link Seite 1) ist falsch! Da haben es die Verfasser nicht begriffen , sie schreiben zwar dass die Anforderungen an die Reifen , wie sie im COC beschrieben werden , weiterhin gelten , nur haben sie dabei nicht bedacht , dass genau dort die Hertseller und Typen aufgeführt sind. Deshalb ist ihre Schlussfolgerung völlig falsch , dass für Motorräder mit EG-Typge. die Reifenbindung wegfällt! Nein , die bleibt bestehen , kann aber weiterhin mit Herstellerfreigaben befriedigt werden. Motorräder mit ABE/EBE dagegen brauchen bei bestehender Reifenbindung jedesmal eine Einzelabnahme.


    MfG Volker

  • [...] Deshalb ist ihre Schlussfolgerung völlig falsch , dass für Motorräder mit EG-Typge. die Reifenbindung wegfällt! Nein , die bleibt bestehen , kann aber weiterhin mit Herstellerfreigaben befriedigt werden. Motorräder mit ABE/EBE dagegen brauchen bei bestehender Reifenbindung jedesmal eine Einzelabnahme.

    Gut dass das der TÜV anders sieht...
    Der TÜV (und auch die anderen Prüforganisationen sowie die Kontrollorgane) beziehen sich auf das

    VkBl. Heft 16-2019 Amtlicher Teil, Nr. 90:


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