• Moin!


    Meine geparkte CBF 600 ist Freitagabend umgefahren worden. Ich war nicht dabei, aber so wie es aussieht und von Nachbarn berichtet wurde, ist sie wohl rückwärts gegen einen Bordstein geschoben worden und dann auf die rechte Seite gefallen, als der Pkw wieder nach vorne gefahren ist.


    Weil ich das Fahrzeug brauche, hab ich mich Samstag direkt darum gekümmert, dass sie in meine Werkstatt kommt und dort ein Ersatzfahrzeug mitgenommen. Der Verursacher war geständig und hat sofort bei mir geklingelt, theoretisch also alles kein Problem. Polizei war keine dabei, weil der Schaden im Dunkeln nicht so erheblich aussah. Anwalt halte ich auch nicht für nötig, außer, die Versicherung ist zahlungsunwillig. Das erhöht ansonsten nur unnötig die Kosten. Mir gehts nicht darum, maximal viel aus der Sache rauszuschlagen.


    Ich habe jetzt mal alle betroffenen Teile aufaddiert, bei Tageslicht waren es dann doch ein paar mehr (Verkleidung links, Verkleidung Front, Scheinwerfer, Kotflügel, Spiegel, Lenkerendgewicht, Bremshebel, Koffer rechts). Nicht mitgerechnet habe ich Montagekosten (weil unbekannt) und ggf. weitere Teile, bei denen ich mir Schäden vorstellen könnte, die ich aber nicht unmittelbar sehe, u.A. falls die Maschine mit Kraft gegen den Bordstein geklemmt gewesen wäre (Gabel/Lenkschaft/LKL/Rahmen, Bremse/Leitungen oben und unten, Verkleidungs- und Kofferträger). Trotzdem lande ich schon mit meiner konservativen Schätzung gefährlich nah am wirtschaftlichen Totalschaden und zumindest einer der beiden Angestellten in der Werkstatt vermutete das auch. Das heißt jetzt nicht, dass ich jedes Teil mit Kratzer unbedingt für austauschwürdig halte, aber der Gutachter wird das wohl so rechnen, schätze ich.

    Diese Möglichkeit, dass es ein Totalschaden sein könnte, beschäftigt mich durchaus. Das würde die Sache nämlich viel komplizierter und aufwändiger machen, gerade jetzt, wo viele Händler wegen der Coronapandemie geschlossen haben und Zulassungsangelegenheiten auch nur eingeschränkt möglich sind. Und auch ein angeblich "vergleichbares" Fahrzeug kann subjektiv gesehen außerdem ja trotzdem sehr un-vergleichbar sein, wenn man auf ganz bestimmte Dinge Wert legt.


    Hat jemand mit so einer Situation Erfahrung und gute Ratschläge?

  • Hast Du schriftlich ein Schuldeingeständnis des Verursachers?


    Wenn nicht, sein Wort langt nichtmal zum A.. abputzen - falls es dumm läuft.


    Ich drück dennoch die Daumen das es für alle Seiten gut aus geht :topX:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • Mir gehts nicht darum, maximal viel aus der Sache rauszuschlagen.

    sorry, verlesen! Dann also ohne Gutachten bei dir nehm ich an....


    Ich hatte es damals mit Gutachten gemacht, aber da war absehbar, dass es kein wirtschaftlicher Totalschaden wird.


    In deinem Fall würde ich wirklich nur das Nötigste wechseln und vorher selber mal schauen ob die Gabel was hat.

    Weil "Vergleichbares" wird sicher nicht einfach...

    --- "Ich glaube, ich habe es verstanden, deshalb nehme ich es zur Kenntnis!" ---
    --- "Ich mache keinen Unfug, ich kann nur die Auswirkung meines Handelns nicht immer richtig einschätzen!" ---
    Viele Grüße --- eNeSU

  • Hallo ventrue3000,

    Geh möglichst bald zum Anwalt, wenn Du nicht willst, daß die gegnerische Versicherung Schadensbegrenzung betreibt. Nämlich die Begrenzung

    ihres eigenen Schadens, was bedeutet, daß Du auf der Strecke bleibst! Da kein polizeiliches Protokoll vorliegt, ist das zwingend nötig. Die Anwaltskosten

    hat sowieso die gegnerische Versicherung zu berappen, ebenso die Kosten für einen unabhängigen Gutachter. Dein Händler hat da bestimmt eine

    gute Adresse, auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung brauchst Du dich nicht einlassen. Ich weiß von was ich rede, ich hatte vor langer

    Zeit auch mal einen unverschuldeten Totalschaden, ohne guten Anwalt wäre ich eine ganz arme Sau gewesen.

    Viel Erfolg und Glück

    ZIEHKEIL

  • Servas,


    ich habe jetzt keine Ahnung, wie viele km Dein treues Töff so auf dem Buckel hat, aber alleine bei BJ 2004 liegt die Vermutung nahe, dass das auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausläuft.


    Wie schon geschrieben: auf zum Anwalt, den zahlt eh die Versicherung der Gegenseite. Gutachter (von Dir gewählt!) ist hier auch ein Muss.


    Wie auch immer, ich drück Dir alle Daumen und Zegen, dass es schlimmer ausschaut als es ist!


    LzG,

    André

    Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann und nach schräg kommt flach.

  • Als mir das gleiche passiert ist,

    Pc 40 Bj:08 damals 2015 war der Schaden mit Mwst über 5500 Euro.

    (Plus Gutachten und Anwalt kosten)


    Das kurioseste gleiche Auto/Fahrerin hätte fast mein Auto beim Ausparken wieder erwischt nach ne Monat in einen anderen Stadtteil,

    wenn ich nicht zufällig noch im Auto gesessen und gehuppt wie Blöd.

    (zufälle gibts :o)

  • Hallo ventrue3000,

    bei einem mal angenommen wirtschaftlichen Totalschaden gilt m.E.die 130% Regel. Das bedeutet, die Reparaturkosten dürfen max. 30% des Wiederbeschaffungswertes übersteigen. Liegt der Wiederbeschaffungswert bei 2000,- so dürfen die Reparaturkosten also 2600,- betragen und die gegnerische Versicherung zahlt, zzgl. des Ersatzfahrzeugs und Gutachter.

    Sieht gut aus, dass dein Mopped instandgesetzt wird. Drück die Daumen!

  • Schriftlich hab ich das Eingeständnis nicht, aber einige Leute aus der Nachbarschaft habens mitbekommen. An der Stelle seh ich also erstmal keine Probleme.

    Der Kilometerstand sind ca. 83500.


    Einen Gutachter hat die Werkstatt direkt bestellt, die haben gesagt, sie hätten mit sowas Erfahrung und machen das immer so. Einem ersten GEspräch nach ist es definitiv ein Totalschaden und die Zahlen überraschen mich, weil sie sogar meine Worst-Case-Schätzung deutlich übersteigen.

  • Schriftlich hab ich das Eingeständnis nicht, aber einige Leute aus der Nachbarschaft habens mitbekommen. An der Stelle seh ich also erstmal keine Probleme.

    Der Kilometerstand sind ca. 83500.


    Einen Gutachter hat die Werkstatt direkt bestellt, die haben gesagt, sie hätten mit sowas Erfahrung und machen das immer so. Einem ersten GEspräch nach ist es definitiv ein Totalschaden und die Zahlen überraschen mich, weil sie sogar meine Worst-Case-Schätzung deutlich übersteigen.

    :cry1:

    Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann und nach schräg kommt flach.

  • Einem ersten GEspräch nach ist es definitiv ein Totalschaden und die Zahlen überraschen mich, weil sie sogar meine Worst-Case-Schätzung deutlich übersteigen.

    Wenn du eine echte Reparatur durchführen lässt, darf die Reparatur 30% mehr kosten als der Zeitwert vor dem Unfall.

    Du darfst natürlich auch gebrauchte Teile verwenden um damit die Reparaturkosten zu senken, um eben keinen wirtschaftlichen Totalschaden daraus zu machen.

  • Hallo ventrue3000,

    das klingt so, als ob du immer noch keine Versicherungsdaten vom Unfallverursacher hast. Du brauchst kein schriftliches Eingeständnis, sondern lediglich eine Kopie des Personalausweises und die Versicherungsdaten. Dann meldest du den Schaden bei dessen Versicherung an. Das ist eigentlich ganz einfach. Der Gutachter übermittelt seinen Bericht auch dieser Versicherung und die gibt die Reparatur im oben beschriebenen Rahmen frei.
    Für den Notfall würde ich mir noch die Namen der Nachbarn notieren und sie bitten, Ihre Wahrnehmung kurz zu notieren.
    Grüße!

  • Dochdoch, ich hab sämtliche Daten, alle Zeugen, inzwischen auch einen Anwalt - das volle Programm. In Zeiten von Corona, wo die Zulassungsstellen auch noch zu sind, war mir das dann doch zu heikel, das alleine durchzuziehen.


    Die Reparaturkosten liegen leider über den 130%.


    Ich denke, den generellen Ablauf hab ich jetzt auf den Weg gebracht - Ich hab glücklicherweise einen Zulassungstermin bekommen und sogar eine erreichbar nahe gelegene, geeignete Gebrauchtmaschine gefunden (Glücksfall!).


    ---


    An der Stelle vielleicht nochmal was zu einem Umbau der neuen: Die ist tiefergelegt und soll wieder hoch. Kann man hinten den Dämpfer ausbauen, wenn die Maschine auf dem Hauptständer steht, ohne das Hinterrad auszubauen? Um am Dämpfer das Auge auszutauschen braucht man eine Federpresse, korrekt?


    Weiß jemand, womit man Heizgriffe unbeschädigt wieder abbauen kann? Die sind mit dem zugehörigen Sekundenkleber aufgeklebt.

  • Wenn die mit Sekundenkleber geklebt wurden, dann wird es mit unbeschädigt meistens nichts. Sekundenkleber lässt sich u.a. mit Azeton lösen, das greift aber auch den Gummi der Griffe an. Wenn due die Griffe nicht nutzen willst, einfach totlegen, Sicherung raus oder Kabel abschneiden. Wenn wieder Originale oder andere ohne Heizung dran sollen, einfach runter schneiden.

  • Tja, also die Sache ist nun ganz unkompliziert über die Bühne gegangen. Wer hätte das gedacht.