Tachoabnehmer CB500X

  • Ich weiß nicht wieso du wegen "fachfremd" rum moserst. Du hast die Information bekommen, daß der Tacho laut Gesetz vorgehen muß, auch in welchem

    Toleranzfenster sich das abzuspielen hat. Ebenso, daß der Wegstreckenzähler max.+/-4% Toleranz haben darf. Tacho und Wegstreckenzähler sind

    übrigens zwei verschiedene Instrumente, die nichts miteinander zu tun haben, außer daß sie aus der gleichen Quelle gespeist werden.

  • Durch den Einbau von einem Speedohealer ohne TÜV-Abnahme dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen.

    Nach 75/443/EWG muß bei der Typgenehigung eines Fahrzeugs die "Eigenübersetzung des Geschwindigkeitsmeßgeräts" angegeben werden und der Nachweis der maximal zulässigen Abweichung:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:31975L0443&from=DE

    Wenn man dann daran rum bastelt enspricht das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Zustand auch wenn die Toleranzen vielleicht sogar genauer eingehalten werden als vorher. Aber ohne Nachweis ist das nichts wert. Aber ich glaube das interessiert hier nicht jeden.

  • Durch den Einbau von einem Speedohealer ohne TÜV-Abnahme dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen.

    Nach 75/443/EWG muß bei der Typgenehigung eines Fahrzeugs die "Eigenübersetzung des Geschwindigkeitsmeßgeräts" angegeben werden und der Nachweis der maximal zulässigen Abweichung:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:31975L0443&from=DE

    Wenn man dann daran rum bastelt enspricht das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Zustand auch wenn die Toleranzen vielleicht sogar genauer eingehalten werden als vorher. Aber ohne Nachweis ist das nichts wert. Aber ich glaube das interessiert hier nicht jeden.

    Nein, tut sie nicht. Ich verändere ja nichts am Fahrzeug. Gibt genug Beiträge dazu im Netz in anderen Foren. Und keiner schreibt, dass der deswegen extra zum TüV gefahren ist. Ich darf den Tacho nur nicht zu langsam gehen lassen.

    Nur, wenn man, wie die meisten es tun, andere Ritzel, z.B. vorne 15 statt 16 und hinten z.b. 45 statt 42 zwecks besserer Beschleunigung verbaut, sollte man das abnehmen lassen.

    Hier ein Beispiel aus einem Fireblade-Forum:

    https://www.fireblade-forum.de…ntragen-tachoangleichung/

    Speedohealer ist dem Prüfer egal.


    Sehe gerade, dass Deine EU-Vorschrift aus dem Jahre 1975 ist. Darf ich lachen ? Hast Du nichts Älteres gefunden ?

  • Noch eine Anmerkung: Der Speedohealer wird auch gerne bei Autofahrern der Tuningszene verbaut, die eine andere Reifengröße fahren wollen. Abnahme nur der Felgen und Reifen, solange die Felgen im Toleranzbereich der Abweichung liegen. Nach einem evtl. verbauten Speedohealer wird nicht gefragt. In diversen Autoforen zu lesen.

  • Manipulation elektronischer Wegstreckenzähler wurde 2018 oder 2019 neu als Tatbestandsmerkmal aufgenommen - kann Straftat sein.

    Näheres dazu habe ich nicht, darfst Du Dir selber suchen - und solltest Du auch.


    Ob ein Prüfer bei welcher Abnahme auch immer nach irgendwas fragt oder nicht, sagt nichts darüber aus, was zulässig ist und was nicht.

    Mir hat auch ein Prüfer schonmal gesagt "Da will ich jetzt garnicht drüber nachdenken." als ich ihn gefragt hab, ob eine bestimmte Änderung an meinem Mopped jetzt zulässig oder abnahmepflichtig und abnahmefähig wäre ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Sehe gerade, dass Deine EU-Vorschrift aus dem Jahre 1975 ist. Darf ich lachen ? Hast Du nichts Älteres gefunden ?

    Ja, lach doch mal. Ändert aber nichts daran, dass das heute noch gültig ist.

    Wenn Du in dem Link unten bis zum §57 runter scrollst kannst Du es noch mal nachlesen (steht ja auch schon in Beitrag #6)

    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…al_nrw.cgi?xid=137480,155

  • Zitat

    Noch eine Anmerkung: Der Speedohealer wird auch gerne bei Autofahrern der Tuningszene verbaut, die eine andere Reifengröße fahren wollen. Abnahme nur der Felgen und Reifen, solange die Felgen im Toleranzbereich der Abweichung liegen. Nach einem evtl. verbauten Speedohealer wird nicht gefragt. In diversen Autoforen zu lesen.

    Und wenn sie nicht mehr im Toleranzbereich liegen muß man nachweisen dass der angeglichene Tacho wieder in der Toleranz ist, siehe z.B. Auflage G01 in dieser ABE/Teilegutachten:

    https://www.atu.de/extern/fbs-…/66_6/Mercedes/ALU456.pdf

    Wenn dieser Nachweis von einem Prüfer nicht verlangt wird obwohl er erfordelich ist hat er wohl seinen Job nicht richtig gemacht.

  • Auch ganz interessant:

    https://dejure.org/gesetze/StVG/22b.html


    "(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,"


    Wenn man einen Speedohealer einbaut wird er wohl einen Einfluß auf das Ergebnis der Messung haben. Das ist ja auch der Grund weshalb Du einen einbauen willst...

  • :wink1:

    Der Speedohealer wird auch gerne bei Autofahrern der Tuningszene verbaut, die eine andere Reifengröße fahren wollen.

    Genau dafür ist der Speedohealer auch gemacht und kann legal verwendet werden. Wenn die andere Reifengröße erheblich von der Originalgröße abweicht, muss der Prüfer eine Tachokorrektur verlangen - beim analogen Zeigertacho reichen dafür aufgeklebte 30/50/70/100-Markierungen. Beim Digitaltacho ist das mit den Aufklebern etwas schwierig ... :roll1:


    Wenn ein Speedohealer verbaut wird, sollte dieses gut dokumentiert und begründet sein (wenn der Prüfer sagt "Abweichung noch im Toleranzbereich" wird das mit der Begründung etwas schwierig), um den Vorwurf der Manipulation schon im Vorfeld zu entkräften.

    Und wenn Du - wie im Eröffnungspost geschrieben - damit eine vom Originalzustand abweichenden Kilometerzählung erreichen willst, bist Du schon sehr nah am strafrechtlichen Bereich. Es sei denn, Du kannst - mit Stempel und Unterschrift vom aaS - nachweisen, dass der Tacho original erheblich falsch geht und auch der Kilometerzähler erheblich falsch zählt.



    Aber jeder darf sich in Gefahr begeben, wo er will - damit gefährdest Du ja keine anderen. Wenn Du aber vom Hörensagen "weisst" dass der Tacho 8-9% anzeigt, und deshalb ohne genau Kontrolle die Geschwindigkeitsanzeige um diesen Wert "korrigierst", gefährdest Du möglicherweise andere, weil der Tacho dann zuwenig anzeigt.

    Also nochmal: Wo hast Du diesen Abweichungswert her? Welche Abweichung hast Du an Deinem Motorrad auf welche Weise ermittelt?

    Darfst Du gerne mal Auskunft geben ...






    :wavey:

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  • Olaf, ich weiss jetzt nicht, was du meinst: Beim Tacho habe ich es klipp und klar begründet. Aber gerne nochmal: Bei 50km/h, die ich von dem Tempomaten am Strassenrand ablese oder vom GPS, zeigt mein Tacho 54-55 an.

    Bei der Kilometerzählung vermute ich es nur, da muss ich tatsächlich mal ein längeres Stück - da dürften 30-40 km reichen, AB fahren.




    Wahnsinn, wie man sich für eine einfache technische Frage plötzlich gesetzlich rechtfertigen muss.

    Komisches Forum.

  • Du musst Dich nicht rechtfertigen. Und wir müssen Deine Frage auch nicht beantworten. Aber hier nimmt Dir keiner für die Rechtfertigung Geld ab - wenn Du erstmal die Kontrollorgane am Hals hast, wird es schnell teuer. Und Du solltest selber ein Interesse dran haben, Dich nicht mehr als unvermeidlich angreifbar zu machen.


    Die Geräte am Strassenrand darfst Du gerne vergessen - die zeigen bei meinen Moppeds bei Tacho 50 Werte zwischen 45 und 60 :crazy:

    Aber GPS-Messung ist ok. Hast Du bei der Messung auch auf Profiltiefe und korrekten Luftdruck geachtet? Ein abgefahrener Reifen kurz vor der Grenze bringt gegenüber 'nem Neureifen ca. 2% mehr auf den Tacho bei gleicher Echtgeschwindigkeit. Und 0,25 bar zuwenig Druck dürften noch etwas mehr "mehr" bringen.


    54-55 auf dem Tacho, wenn das GPS 50 meldet, dürften genau das sein, was Honda vorsätzlich und absichtlich eingebaut hat. Damit auch dann, wenn Du einen neuen Reifen schön heiss und prall gefahren hast, niemals zuwenig angezeigt wird.

    Und wenn das das ist, was Honda vorgesehen hat, dürfte die Abweichung des Kilometerzählers deutlich geringer sein.

    Bei meinen Moppeds gehen - durch größeren Reifen, der vom TÜVtler grad noch als "im Toleranzbereich" eingstuft wurde, die Tachos ziemlich genau. Dafür unterschlägt der Kilometerzähler gut 3% - das wird dem Schrottler aber egal sein, wenn ich ihm irgendwann die Moppeds bringe, verkauft wird nix :D



    Kleiner Tipp noch am Rande: 'n billiges Navi, das auf WinCE läuft, und dazu das Programm GPSTacho kostenlos aus dem Netz ist bestimmt billger als der Speedohealer. Und das Programm kann auch die zurückgekegten Kilometer aus dem GPS ermitteln (weil Dein Kilometerzähler wahrscheinlich auch geschwindigkeitsabhängig mehr oder weniger falsch geht - wieweit weicht eigentlich der Tacho bei 100 vom GPS ab? Alles über 100 ist für mich ganz persönlich uninteressant - auch die Höchstgeschwindigkeit, die der GPSTacho für Dein Motorrad anzeigen könnte :roll1:) und es gibt auch eine Funktion zur Anzeige der Beschleunigung und noch viel mehr in dem Programm.



    Soviel nochmal dazu ...






    :wavey:

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  • Du mußt dich nicht gesetzlich rechfertigen und das Forum ist auch nicht komisch :wink:

    Natürlich kannst Du machen, was du willst. Aber dafür solltest du dich nicht auf Laien-Geschwafel von Hobby-Juristen mit gefährlichem Halbwissen in in diversen Foren verlassen, die das alles für in Ordnung befinden. Nur weil es viele machen und es niemanden bisher gestört hat muß es noch lange nicht legal sein.

    Ich bin auch kein Jurist, habe aber versucht durch die Angabe von offiziellen Quellen alles zu belegen, was ich geschrieben habe.

    Du hast ja auch nicht die Absicht zu betrügen, sondern nur genauer zu werden. Und ich denke, dass das durch den Einbau von einem Speedohealer, der danach vom TÜV, DEKRA etc.(mit entsprechendem Nachweis der Abweichungen) abgenommen wird auch möglich ist. Wobei man da auch Kosten/Nutzen betrachten sollte.

    Und wenn du den Speedohealer einfach so einbaust und vor dem Verkauf wieder entfernst wird das niemand merken.Und wo wo kein Kläger da kein Richter.