Zitat von RollermachtspassBei 100 Euro guckt keine Versicherung hin, bei 2000 schicken sie wohl einen Gutachter, bei einer viertel Mio kapitalisierter Behindertenrente kommt es dann vermutlich auch noch auf das letzte eingeklebte Fizzelchen, das für die Beladung auf das Handbuch hinweist, an.
Also wie viel ich wo belade oder nicht, ist ganz allein meine Sache, sofern ich nicht das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässigen Achslasten bzw. Reifenträgfähigkeitsindizes überschreite.
Wenn man nun mehr einlädt als Honda als Maximalwert angibt und das Fahrzeug wird dadurch so instabil, dass man stürzt oder die Halterung bricht ab und das verlorene Topcase verursacht einen Unfall, dann bedeutet das, dass Honda nicht dafür haftet, denn man hat ja nicht Hondas Gewichtsgrenze eingehalten.
Schuld ist man natürlich selbst, weshalb dann für Fremdschäden die Haftpflicht aufkommt, vollkommen unabhängig von der Beladung. Und für Eigenschäden ggf. die Vollkasko. Die nur bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlt.
Wenn man ein Topcase wie üblich gebraucht, dann sehe ich da keine grobe Fahrlässigkeit und die Kasko muss zahlen. Wenn du damit zwei Stiegen Milch (24 Liter) einkaufst, dann sieht das vielleicht anders aus.
Die Grenze von Honda ist ein Haftungsausschluss seitens Hondas. Wenn du dich unbedingt daran halten magst, dann kannst du das ja tun. Aber mach doch bitte nicht anderen Angst, auf sie kämen im Falle eines Unfalls enorme finanzielle Risiken zu, wenn sie ihr Topcase ganz normal beladen.