Größeres Topcase für SH150 Bj. 2020

  • Zitat von Rollermachtspass

    Bei 100 Euro guckt keine Versicherung hin, bei 2000 schicken sie wohl einen Gutachter, bei einer viertel Mio kapitalisierter Behindertenrente kommt es dann vermutlich auch noch auf das letzte eingeklebte Fizzelchen, das für die Beladung auf das Handbuch hinweist, an.

    Also wie viel ich wo belade oder nicht, ist ganz allein meine Sache, sofern ich nicht das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässigen Achslasten bzw. Reifenträgfähigkeitsindizes überschreite.


    Wenn man nun mehr einlädt als Honda als Maximalwert angibt und das Fahrzeug wird dadurch so instabil, dass man stürzt oder die Halterung bricht ab und das verlorene Topcase verursacht einen Unfall, dann bedeutet das, dass Honda nicht dafür haftet, denn man hat ja nicht Hondas Gewichtsgrenze eingehalten.


    Schuld ist man natürlich selbst, weshalb dann für Fremdschäden die Haftpflicht aufkommt, vollkommen unabhängig von der Beladung. Und für Eigenschäden ggf. die Vollkasko. Die nur bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlt.

    Wenn man ein Topcase wie üblich gebraucht, dann sehe ich da keine grobe Fahrlässigkeit und die Kasko muss zahlen. Wenn du damit zwei Stiegen Milch (24 Liter) einkaufst, dann sieht das vielleicht anders aus.


    Die Grenze von Honda ist ein Haftungsausschluss seitens Hondas. Wenn du dich unbedingt daran halten magst, dann kannst du das ja tun. Aber mach doch bitte nicht anderen Angst, auf sie kämen im Falle eines Unfalls enorme finanzielle Risiken zu, wenn sie ihr Topcase ganz normal beladen.

  • wenn du kein versierter Fachanwalt bist, dann wäre ich mit solchen generalisierten Aussagen vorsichtig. es ist erstens nicht klar, ob das klare überschreiten der für den halter sichtbar gemachten herstellerangaben nicht doch grob fahrlässig ist und nicht jede kasko zahlt nur dann nicht, wenn es sich um solche handelt. bei einem schweren unfall hat die gegenseite gutachter und sehr schlaue juristen. und auch deine kasko wird sich um jeden cent drücken. mal ganz abgesehen davon, was passiert, wenn durch ein zu großes bzw zu schweres topcase anderen ein schwerer schaden geschieht. man muss kein fahrwerkingenieur sein, um zu erahnen, dass da oben bzw hinten nichts schweres zu suchen hat. bei einem unfall, kann das topcase abscheren und wenn das dann incl. 20-25 kg wiegt, wird das dduch die massive beschleunigung zur kanonenkugel und wehe dem, den das dann trifft. und wehe dem fahrer/halter des fahrzeugs vor gericht.

  • Also wie viel ich wo belade oder nicht, ist ganz allein meine Sache, sofern ich nicht das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässigen Achslasten bzw. Reifenträgfähigkeitsindizes überschreite.

    Schön, daß das nun geklärt ist, danke!

  • Zitat

    wenn du kein versierter Fachanwalt bist, dann wäre ich mit solchen generalisierten Aussagen vorsichtig.


    Vorsichtig bin ich, siehe mein Beispiel der zwei Stiegen Milch.

    Beladung muss immer sicher verstaut sein und sich in üblichen Mengen halten. Topcase füllen okay (nicht randvoll mit Werkzeug, Flüssigkeiten oder Ziegelsteinen) aber auf das Topcase ne Packtasche, auf die dann noch Klappstühle und Zelt? Eher nicht.


    Aber wenn hier das Brot und die Wurst mit 1,3kg Zuladung schon zuviel sein sollen (und man immer mit kleiner Waage rumlaufen soll?) und von sich drückenden Versicherungen in einem solchen Fall geschrieben wird, dann sollte man schonmal überlegen, was diese Aufkleber eigentlich bedeuten: Ein Haftungsausschluss Hondas.


    Es gibt ein Schild, das ggü. Hondas Gepäckaufklebern mehr Relevanz hat: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Diese darf man niemals überschreiten.

    Machen dennoch ne Menge Leute. Aber über 1,3kg Zuladung schreiben und dann nicht gezahlte Behindertenrente skizzieren, finde ich abwegig.

  • ich weiss nicht, wie du auf die 1,3 kg kommst und ob da richtig gerechnet wurde aber der "haftungsausschluss" gilt ja am motorrad für alles andere auch, zB die höchstgeschwindigkeit, zuladungen, etc.

    die zuladungen werden, wie andere parameter auch, von ingenieuren berechnet und es wird damit eine sichere aussage getroffen, ganz einfach. Honda und ALLEN anderen Herstellern an diesem punkt zu unterstellen, es ginge um ein rein rechtlich Problem, ist sachlich gesehen unsinnig. es geht darum, dass das vorderrad nicht zu leicht wird und da wären zb 10 kg bei leichten maschinen am hinteren und oberen ende einfach zu viel und um die scherwirkung bei einem seitlichen oder frontalunfall. die eigentlich befestigung des cases und der träger müssen das ja punktuell auch sicher halten, wenn du einen unfall hast oder bei einer vollbremsung, etc. da werden starke kräfte frei.

    du kannst es ja für dich halten wie du willst aber ich fand es unpassend hier quasi ne empfehlung an andere zu geben und das rechtlich zu begründen. vielleicht fragst du einfach mal bei Honda und zB Givi konkret nach, was die dazu sagen.

  • Die maximale Zuladung ist eine andere Baustelle: Die steht in den Fahrzeugpapieren und es gibt in der StVO einen Paragraphen, der Überschreitung thematisiert.

    Wo ist das bei Gepäckträgern?


    Ein Gepäckträger braucht nicht einmal eine Betriebserlaubnis, den kannst du auch selbst konstruieren! Er darf natürlich nicht scharfkantig sein und es empfiehlt sich eine mehrfache Lagerung mit stabiler Konstruktion.


    Wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, dann sollte man nicht so tun, als gebe es eine.


    Natürlich gibt es Werksangaben, bspw. auch Reifendruck, teils beladungsabhängig. Aber kaum jemand lässt Luft aus den Reifen, nachdem man vom Einkauf zurückkam und pumpt diese am Getränkemarkt wieder auf.

    Und so wird auch kaum jemand seinen Einkauf erst abwiegen und mit dem Haftungsausschluss Hondas vergleichen, bevor er vom Supermarkt heimfährt.


    Massen haben Auswirkungen auf die Fahrdynamik, das ist ja keine Frage. Und wenn du Fahrprofi bist, wirst du im Grenzbereich, bspw. im schnellen Slalom und beim dynamischen Umlegen auch ein wenig beladenes Topcase spüren.

    Gerade für Fahrwerk-Reifen-Kombinationen mit wenig Geradeauslaufstabilität wird außerdem die Aerodynamik beim Gepäck wichtig: Ein hoher Aufbau hinten kann hier zusätzlich Probleme verursachen, sogar ein leeres Topcase.

    Dabei ist zu sagen, dass ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ohnehin als grob fahrlässig gewertet werden kann, auch schon ohne Topcase.


    Mein Beispiel mit der Super Cub, die unabhängig vom Beladungsort nur 5kg "erlaubt", hatte ich genannt. Gilt das auch für den Rucksack am Körper oder nur für aufgesattelte Teile? Muss ich Zubehör davon abziehen? Wohl schon!

    Nehmen wir den Gepäckträger: Bei der Super Cub ist der dort, wo sonst oft der Sozius sitzt: Über der Hinterachse, nicht dahinter. Das ist fahrdynamisch auch bei dreißig kg unproblematisch. Unproblematischer als ein Mitfahrer allemal.


    Beim SH ist die Lagerung ungünstiger, der Gepäckträger ist nicht so extrem günstig direkt über dem Heckrahmen, sondern viel weiter hinten und hat einen längeren Hebel, der auf Biegung belastet wird.

    Da würde ich mich nicht draufsetzen. Dennoch sind die Werksangaben mit einer großen Sicherheit versehen und er wird auch gelegentliche Mehrbelastung klaglos wegstecken. Das letzte Risiko liegt dann bei dir und du kannst Honda nicht verantwortlich machen. Wegen deren Angaben. Haftungsausschluss eben.


    Aber falls du deswegen verunfallst und die Versicherung ein aufwändiges und teures Gutachten anfertigt, das dir nachweist, dass es an deinem Einkauf liegt, dass du beim Abbiegen umgefallen bist (schwer genug), dann möchte ich diese Versicherung sehen, die da wegen eines SH ein Tohuwabohu macht.

    Fremdschäden mit Invalidität zahlt eh die Haftpflicht.


    Man kann ja sehr regelkonform leben und jeden Aufkleber für Gesetz halten, wenn man daran Freude hat. Dagegen habe ich nichts.

    Ich habe mich nur gemeldet, weil wieder mal eine Existenzangst geschürt wurde, die eine über dem Honda-Aufkleber liegende Beladung mit zu zahlender Invalidenrente/Behindertenrente in Verbindung brachte.


    In das Topcase gehören leichte Sachen, das wissen wir alle. Aber es werden sicher nicht bis zu 55Liter-Topcases gekauft, nur um Luftpolsterfolie zu transportieren.

  • es braucht keine gesetzliche grundlage speziell zu einem Topcase. bei jedem unfall, wo das eine rolle spielt, werden gutachter und anwälte und der richter nach der vom hersteller angegeben maximalen zuladung fragen. dann ist die haftung des herstellers geklärt, worauf du ja selbst hinweist. und dann haftet jemand anders. rate mal, wer das sein könnte. wenn du denkst, du seist dann automatisch durch versicherungen geschützt: irrtum.

    ich sehe hier auch nicht, wo "existenzangst" geschürt wurde oder wird. und bei deinen aussagen zur haftung von versicherungen rate ich ganz einfach dazu, keine auskünfte zu geben, wenn du kein experte bist. darum gings mir. du findest das alles unwichtig? dann belade deine maschine nach gut dünken. das ist dann bei einem unfall ein sehr schwieriges Terrain, selbst für fachanwälte und wer die "rechtsunsicherheit" nicht aushält, der ist immer besser dran, wenn er sich "regelkonform" verhält. so einfach ist das.

  • es braucht keine gesetzliche grundlage speziell zu einem Topcase. bei jedem unfall, wo das eine rolle spielt, werden gutachter und anwälte und der richter nach der vom hersteller angegeben maximalen zuladung fragen. dann ist die haftung des herstellers geklärt, worauf du ja selbst hinweist. und dann haftet jemand anders. rate mal, wer das sein könnte. wenn du denkst, du seist dann automatisch durch versicherungen geschützt: irrtum.

    ich sehe hier auch nicht, wo "existenzangst" geschürt wurde oder wird. und bei deinen aussagen zur haftung von versicherungen rate ich ganz einfach dazu, keine auskünfte zu geben, wenn du kein experte bist. darum gings mir. du findest das alles unwichtig? dann belade deine maschine nach gut dünken. das ist dann bei einem unfall ein sehr schwieriges Terrain, selbst für fachanwälte und wer die "rechtsunsicherheit" nicht aushält, der ist immer besser dran, wenn er sich "regelkonform" verhält. so einfach ist das.

    Letzter Satz, da gehe ich mit d'accord. Regelkonform muss man sich verhalten.


    Was die Angstmacherei betrifft: Es ging um eine "Viertelmillion kapitalisierter Behindertenrente".


    Es bedarf also keiner gesetzlichen Grundlage? Das erkläre mal dem Richter, falls du wirklich verunfallst mit den üblichen 3-5 kg Zuladung in einem gefüllten Topcase.

    Heißt das denn, dass man sich besser beim Schweißer um die Ecke nen Gepäckträger brutzeln lassen sollte, weil der dann keine Gepäckhöchstgrenzen von 3kg o.ä. auf das Fahrzeug klebt?


    Und Zuladungsgrenzen sind in den Fahrzeugpapieren, diese sind einzuhalten.


    Warum gibst du denn Empfehlungen und erklärst, was Versicherungen tun, wenn du kein Experte bist, aber ich darf das nicht? Darf man nur vor Versicherungsmängeln warnen und den Leuten Angst machen, nicht aber das Gegenteil?


    Btw bin ich nicht durch Versicherungen geschützt, denn ich habe keine Vollkasko. Und da wäre das einzig relevant, wenn man mir nachweisen würde, dass ich grob fahrlässig den Gepäckträger überladen hätte.

    Was dabei grobe Fahrlässigkeit einer Überladung betrifft, ob die schon bei 1,3kg Zuladung vorliegt, falls man damit die Haftungsgrenze Hondas erreicht, oder erst, wenn man das Ding halbwegs vollmacht, ist durchaus nicht eineindeutig. Das stimmt. Hier habe ich aber eine Meinung.

    Auch eine Meinung habe ich zu Unfallgefahren und wann man aus einer Mücke einen Elefanten macht.


    Also: Solange dir nicht der Koffer vom Gepäckträger fällt oder gar der ganze Gepäckträger bricht, weil du da fuffzig Hantelscheiben im Angebot gekauft hast, sehe ich keinen Grund, weshalb man mit einem normal gefüllten Topcase einfach verunfallen soll und sich dann Gutachter darauf stürzen, dir fahrdynamische Schwächen zu unterstellen. Zumal es schwierig sein wird, den Kofferinhalt auszuwiegen, womöglich Tage nach einem Unfall.


    Selbst wenn die Hondagrenze des Gepäckträgers überschritten wurde, muss dir erstmal jemand nachweisen, dass dies ursächlich für einen Unfall war und dieser unter Einhaltung der Höchstbelastung nicht passiert wäre. Das ist alles enorm aufwändig.


    So, und nun nochmal zu den Regeln laut Handbuch, weil ich ja sonst mit einem Bein im Knast stehe:

    Ich muss täglich prüfen: Kühlflüssigkeitsstand, Ölstand, Licht und Hupe (!), Kettenzustand, Reifendruck, Gasdrehgriff in jeder Lenkerposition, Motorstoppschalter undundund.

    Ganz ehrlich: Ich mache das nicht täglich. Schlimm, nicht wahr?!

  • das kannst du halten, wie du willst. du wirst unsachlich und kommst jetzt vom Hölzchen zum Stöckchen. Wenn du immer ein gesetz brauchst, um etwas zu akzeptieren, dann bräuchtest du eine millionen gesetze mehr. steht auch in keinem gesetz, dass du lederhandschuhe mit protektoren tragen solltest. beim unfall musst du dann ggf. das geld für deine hauttransplantationen selbst zurück zahlen.

    ansonsten drehen wir uns hier jetzt im Kreis. ich bleibe weiter bei meiner meinung und du offensichtlich auch.

  • das kannst du halten, wie du willst. du wirst unsachlich und kommst jetzt vom Hölzchen zum Stöckchen.

    ...

    ansonsten drehen wir uns hier jetzt im Kreis. ich bleibe weiter bei meiner meinung und du offensichtlich auch.

    Ich versuche, mit praktischen Beispielen meine Thesen zu stärken. Wenn du das als unsachlich ansiehst, dann kommen wir da nicht zusammen. Richtig.


    Aber du hast ja auch ein Beispiel:


    Zitat

    Wenn du immer ein gesetz brauchst, um etwas zu akzeptieren, dann bräuchtest du eine millionen gesetze mehr. steht auch in keinem gesetz, dass du lederhandschuhe mit protektoren tragen solltest. beim unfall musst du dann ggf. das geld für deine hauttransplantationen selbst zurück zahlen.

    Ach so, das wusste ich nicht. Kann ich da den Händler verklagen,der so dreist war, mit Textilhandschuhe als Motorradhandschuhe zu verkaufen oder gar Handschuhe ohne Protektoren?


    Ein Motorrad zu fahren, bedeutet immer auch ein gewisses Betriebsrisiko. Wer solche Ängste entwickelt vor enormen Kosten, die drohen, weil er nicht die beste Sicherheitskleidung anzieht oder ein Topcase normal befüllt, sollte vielleicht gar nicht erst aufsteigen. Ich fände das ziemlich unlässig.

  • das beispiel mit der schutzkleidung hast du jetzt vermutlich bewusst falsch verstanden. genau das meine ich mit unsachlich. du willst dich streiten, da habe ich keinen Bock drauf. ich habe bezüglich meines Topcases übrigens gar keine angst, da ich ihn aus langweiliger vernunft einfach nur so nutze, dass er für mich und andere keine gefahr darstellt.

  • In das Topcase gehören leichte Sachen, das wissen wir alle. Aber es werden sicher nicht bis zu 55Liter-Topcases gekauft, nur um Luftpolsterfolie zu transportieren.

    Perfekt ausgedrückt. Danke Halbliter


    Gruß Willy

  • ich weiss nicht, wie du auf die 1,3 kg kommst

    Das war mein Beispiel weiter oben.
    Tragfähigkeit des Kofferträgers insgesamt: ausgewiesen mit 3kg

    Eigengewicht des serienmäßigen Koffers: 2.7kg

    Zulässige Beladung: 300 Gramm, z.B. Salami

    Damit kann man kein Picknick bestreiten, also muss noch 1 Brot rein, 1000 Gramm

    macht Beladung 1.3 Kilogramm

    Ist entgegen Vorschrift von Honda 333 Prozent zu schwer.


    Beispiel kann man ändern, z.B. Regenkleidung

    einfach den rechten Überhandschuh und den Überzieher für den rechten Schuh weglassen, und schon ist man legal (wenn die linken zusammen nur 300 Gramm wiegen).

    Fazit: Die Japse verarschen uns doch nur.