Hallo zusammen!
Kurz zu mir:
Ich habe dieses Jahr die B196-Erweiterung geschenkt bekommen und bereits meinen aktualisierten Führerschein erhalten.
Ein neuer Roller (Forza 125 in rot) ist bereits bestellt und soll im Q1-2021 ausgeliefert werden - bis dahin fuhr ich eine Yamaha Maxster 125, welche aber auf einem Ausflug kaputt gegangen ist und aktuell neu aufgebaut wird (und im Anschluss von meinem Schwiegervater übernommen wird).
Ich hatte noch einen alten 50ccm-Roller stehen welchen ich gegen eine Honda Spacy 125 eintauschen konnte - ich liebe dieses Design und sie fährt sich super!
Nun muss ich neuen TÜV machen + den Roller beim Vekehrsamt anmelden.
Hier meine Fragen:
1) Ich habe zur Spacy die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein, klein) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief, A4 Format) erhalten.
Eine Betriebserlaubnis oder COC habe ich nicht!
a) Mit Roller und diesen Dokumenten kann ich doch zum TÜV/GTÜ Prüfer und eine Prüfung durchführen lassen, oder?
b) Ist eine Anmeldung des Rollers im Anschluss problemlos möglich? Sprich wenn ich den neuen TÜV-Bericht, genannte Papiere, EVB-Nummer habe?
2) Um die EVB-Nummer für die Zulassung zu erhalten, fragen Versicherungsvergleiche nach der Schlüsselnummer. Jetzt steht in meinen Papieren 7100/00000000 als Schlüsselnummer.
Diese Nummer ist bei Check24 zum Beispiel natürlich nicht gültig und über die Fahrzeugauswahl findet man keinen Spacy. Ich habe gelesen dass diese Art von Schlüsselnummern bei reimportieren Fahrzeugen eingetragen wird.
Wie komme ich jetzt an die EVB? Manuelle Eingabe?
Vielen Dank fürs Lesen und beste Grüße aus Hamburg
Robert