CMX 450C Rebel Vollabnahme FIN- Datenblatt

  • Hallo! Habe meine CMX aus Holland importiert und der TÜV- Prüfer braucht für die Vollabnahme ein FIN- Datenblatt, da er nirgendwo die Daten findet:confusedx:. Hat vielleicht jemand von euch ein ähnliches Problem mit der TÜV- Abnahme gehabt und ist schon im Besitz dieses Datenblattes bzw kann mir jemand eine Kopie seiner Fahrzeugpapiere evtl. zur Verfügung stellen- habe gehört, wenn schon einmal ein gleiches Motorrad angemeldet war, reichen diese auch aus:boesel:...

    Wäre für eure Unterstützung sehr dankbar:sdanke:...LG

  • Hallo, ich habe auch eine CMX 450 aus Holland importiert.


    Um diese in Deutschland zuzulassen benötigst du ein Technisches Datenblatt von Honda Deutschland (kostet 120,- Euro und Geduld). Auf diesem stehen alle relevanten Daten, aber leider nicht die Standgeräusche bzw. Fahrgeräusche.


    Ich kann dir gerne eine Kopie per Mail zusenden. Ich bin mir aber nicht sicher ob der Tüv Prüfer damit zufrieden ist, da diese auf die Fahrgestellnummer des Motorrades bezogen ist.


    Zusätzlich musste der TÜV Prüfer eine Fahr- und Standgeräuschemessung durchführen, da die Daten nicht vorhanden waren. Eine Kopie des Fahrzeugbriefes eines baugleichen Motorrades wurde nicht anerkannt. Da der Auspuff an meinem Motorrad sowieso defekt war, habe ich einen Auspuff aus Italien mit E-Prüfnummer gekauft und an die Auspuffanlage der alten Krümmer angepasst. So konnte diese bei der Messung sofort mit eingetragen werden.


    Alle am Motorrad verbauten Teile müssen eine E-Prüfnummer haben, der originale Scheinwerfer hat diese z.B. nicht (musste für die Tüv Abnahme einen anderen verbauen)! Da ich die Blinker und das Heck eh umgebaut habe, erübrigte sich dieses für die restliche Lichtanlage.


    Die ganze Abnahme beim Tüv kostete mich 380,- Euro.


    Also die Aussage, eines in der EU schon einmal zugelassenes Fahrzeug in Deutschland zuzulassen ist kein Problem, passt also überhaupt nicht! Zumindest bei mir!


    Für die Reifenauswahl habe ich den Pirelli MT66 in den Größen 100/90-18 und 140/90-15 ausgesucht. Sind erlaubt und passen auch mit dem Profil auch optisch an das alte Motorrad.


    Solltest du noch Fragen haben melde dich.

  • Ach noch etwas vergessen, selbst der Seitenständer wurde bemängelt. Da ja bei dem alten Motorrad kein Schalter verbaut ist, um zu verhindern das man mit ausgeklappten Seitenständer losfährt. So musste ich in der großen Feder noch eine „Rückholfeder“ verbauen, so dass beim Aufrichten des Motorrades der Seitenständer automatisch einklappt.


    Und jetzt mal als Anmerkung, an einem in Deutschland schon zugelassenem Motorrad CMX 450 sind alle Anbauteile gleich wie an dem aus Holland! Deutsche Behörden!!

  • Hi Harry, welchen Auspuff hast du denn montiert?

  • <p>Was soll der Prüfer denn machen?</p>
    <p><br></p>
    <p>Sollte sich ein Dussel tödlich auf den Appel packen, weil er den Ständer vergessen hat, dann wird der Prüfer strafrechtlich belangt, wenn er sowas nachweislich absichtlich durchgewunken hat.<br>Und selbst wenn nicht, qualifiziert er sich sicher nicht für eine Karriere.<br>Bloss weil jemand zu unflexibel dazu ist, den Seitenständer vor der Prüfung ab- und anschließend wieder anzubauen und damit selber die Verantwortung zu übernehmen.</p>
    <p><br></p>
    <p>Nicht selbstständig einklappende Seitenständer ohne "Schutzschaltung" sind in Deutschland für "Neufahrzeuge" seit ca. 4 Jahrzehnten nicht mehr erlaubt.</p>
    <p><br></p>
    <p>Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland einführt und hier "neu" zulässt, <br>sollte vielleicht über die eigene Naivität nachdenken, <br>statt über Behörden zu schimpfen.</p>
    <p><br></p>
    <p>Ich habe zusehen dürfen, wie ein Held im Fresskoma einen Showstart von der Autobahnraststätte veranstaltet hat und vom Beschleunigungsstreifen gleich elegant auf die linke Spur ziehen wollte. <br>Leider hatte er vergessen,<br> den Ständer einzuklappen....</p>
    <p><br></p>
    <p>Wunderschöne Flugkurve mit Totalschaden und anschliessendem vierwöchigen Urlaub in einem spanischen Krankenhaus.</p>
    <p><br></p>
    <p>Aber natürlich ist das ein Einzelfall gewesen und das Verbot solcher Seitenständer ist behördlicher Unsinn, <br>der in Foren angeprangert gehört.</p>
    <p><br></p>
    <p>Genau wie all die anderen unsinnigen Einschränkungen und neumodischen Zumutungen wie Helmpflicht, Emissionsbeschränkungen etc..</p>
    <p><br></p>
    <p>Früher war alles besser!</p>
    <p><br></p>
    <p>Gesendet von meinem moto g(7) power mit Tapatalk</p>

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Honda hatte 1987 in Deutschland wegen nicht einklappbaren Seitenständern einen Rückruf.

    "Gerade Honda mußte hier einen schmerzlichen Lernprozeß durchmachen. Stichwort Seitenständer: Gutachter brachten diese 1986 mit mehreren Unfällen, zwei davon mit tödlichem Ausgang, in Verbindung. Die nicht eingeklappten Seitenstützen federten bei Bodenberührung nicht von selbst zurück, sondern hebelten Maschinen und Fahrer aus den Kurven (MOTORRAD 16 und 18/1986). Honda zögerte sehr lange; erst auf Druck der Öffentlichkeit und nach mehreren Gesprächsrunden mit dem KBA entschlossen sich die Offenbacher 1987 zum Rückruf. 300 000 Maschinen bekamen einen neuen Seitenständer."

    Nachzulesen hier (dauert ein wenig bis es geladen ist aber die Original-Seite gibt es nicht mehr):

    http://web.archive.org/web/201…nen150150150150150/186185

  • Moin,

    ich fordere stramme Seitenständer in den Grenzen von 1937.

    Nieder mit dem KBA in der BBZ!


    ;-) Wer schon mal gesehen hat, wie eine Billig-Duc mit „lastfrei selbsteinklappendem” Seitenständer auf der Fähre zur TT die nebenstehenden Touristen-Mopeds gekickt hat, der lechzt nach einem Seitenständer-Schalter. Und prüft, wes neben ihm parkt.

    / ;-)


    Man baut einen Seitenständer-Schalter (Wasser-Öl-dicht aus dem Moped-Programm) oder einen (industriellen) induktiven Näherungsschalter an. Klappt der Ständer aus --> geht der Motor aus und der Prüfer freut sich.

  • Meine Bemerkung ging nicht gegen den Prüfer sondern dagegen das ein baugleiches Motorrad welches in Deutschland zugelassen ok ist, aber ein in der EU vorher zugelassenes Fahrzeug angepasst werden muss.


    Das ist der Auspuff:

    http://www.sportauspuffabe.com…tage-honda-cmx-450-rebel-

    Wie würdest du das denn geregelt haben wollen?


    Alles orientiert sich am ersten amtlich zugelassenem Zweirad mit Verbrennungsmotor?


    "Verbesserungen" an später zugelassenen Fahrzeugen hinsichtlich Umweltverträglichkeit und Fahrzeugsicherheit unterliegen dem Ermessen des Fahrzeughalters?


    Mir ist schon klar, dass Fahrzeugzulassungsvorschriften ausgesprochen lässig werden können und habe auch schon ausgiebig deswegen hier in diesem Forum heftiglichst gezetert, aber das Verbot nicht selbsttätig einklappender Seitenständer sind ein ganz schlechtes Beispiel für Sinnlosigkeit angepasster Regelungen nach Erkenntnisgewinn.


    Klar ist es doof, wenn man ein Motorrad hinfallen lässt, weil man starre Seitenständer gewöhnt ist (mir passiert), aber einen Abflug machen, weil man irgendwann mal den starren Ständer vergisst, ist blöder (mir auch schon passiert).


    Mittlerweile habe ich keine solche Gurke mehr:
    Entweder klappt der Ständer ein, oder der Motor geht nicht an, bzw. aus.


    Um mich wäre es ja nicht schade, aber ich kann nicht ausschließen, das auch Andere meinen Fuhrpark mal bewegen.
    Deswegen begrüße ich diese Funktionen.

    Im Übrigen gilt der Rechtsgrundsatz:


    Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!


    Nur weil Bundesverkehrsminister Mist am laufenden Band verzapfen, dürfen das deswegen noch lange nicht alle Anderen auch.





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    :hehe:

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  • Es geht mir gar nicht um den Seitenständer, für die Sicherheit bin ich ja auch. Mir geht es um die serienmäßig angebauten Teile und dem Motorrad selber. Ein einmal in der EU zugelassenes Fahrzeug welches sich in einem verkehrsicheren Zustand befindet, sollte doch ohne eine 21er Abnahme auch wieder zugelassen werden können!! Wie schon gesagt, ich habe für den Umbau eine weniger gut erhaltene CMX450 mit deutscher Zulassung gekauft. Sollte eigentlich als Ersatzteilhaltung dienen. Brauchte aber keine Teile davon, wenn ich diese jetzt zum TÜV bringe bekomme ich als baugleiches Motorrad ohne Probleme die AU!! Ist aber wie schon gesagt in keiner Weise zur der CMX aus Holland zu unterscheiden.

  • Okay. Belassen wir es dabei.


    Wunsch und Wirklichkeit stimmen halt nicht immer überein.
    Insbesondere wenn Juristen und Lobbi... äh, Politiker maßgeblich beteiligt sind.
    Siehe beispielsweise Bundesverkehrsminister.


    Da ich schon wiederholt mit der Zulassung von Fahrzeugen von ausserhalb der EU oder mit Reimporten zu tun hatte, bin ich dahingehend vielleicht entspannter als ein "Ersttäter".


    Letztlich es dir doch gelungen, nicht wahr?
    Die Logik hinter deinem Beispiel kannst du dir mal in Ruhe von einem Juristen erklären lassen, falls du einen ausreichenden Aspirin-Vorrat hast.
    Nein, falsch! Von drei Juristen. So kommst du auf fünf Ansichten. Minimum!



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    :hehe:

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  • Ein Motorrad, das eine Zulassung gemäß den "Vereinbarungen der EU über die harmonisierten Zulassungs-Bedingungen für Kraftfahrzeuge" (oder so ähnlich :wink1:) hat, kannst Du in jedem EU-Staat problemlos zulassen. Ein Motorrad, das eine ältere Zulassung eines EU-Staates aus der Zeit vor den "Vereinbarungen ..." hat, konntest Du nie einfach so in einem anderen EU-Staat zulassen - so war das früher(TM) nun mal, früher(TM) war halt doch nicht alles besser ...


    Und wenn ein Motorrad mit NL-Zulassung absolut baugleich mit einem solchen mit D-Zulassung ist, muss sich der sachverständige Sachverständige vor der Zulassung doch von der absoluten Baugleichheit überzeugen.



    Die "Vereinbarungen ..." machen andererseits jedoch Einzelabnahmen von individuellen Umbauten so kompliziert, dass viele Prüfstellen solche garnicht mehr durchführen - der Sachverständige muss nämlich dokumentieren, dass die nach einem Umbau neu zu erteilende Betriebserlaubnis mit den "Vereinbarungen ..." zu vereinbaren ist. Das hat dann allerdings für den Fahrzeughalter den Vorteil, dass ein umgebautes Kfz auch im EU-Ausland problemlos zu nutzen (und ggfs. auch dort zuzulassen) ist - ich hatte Anfang der Achtziger einen umgebauten Pkw, der immerhin den Segen des deutschen TÜV hatte, ins Ausland bin ich damit aber lieber nicht gefahren. Als ich für 3 Monate in NL war, habe ich die Kiste lieber abgemeldet und zu Hause in die Scheune gestellt ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Nach meiner persönlichen Erfahrung sind eu-Zulassung für den Hobel UND D-Zulassung für die Elektrik (betrifft Beleuchtungs-und Signaleinrichtung und Entstörung) seit den 90ern in den Briefen vermerkt.

    Für Import eines Japaners aus z.B. Italien nach D muss man nichts anpassen, aus GB nach D sehr wohl. Trotz eu-Zulassung. Das ist schlüssig, glaub ich. Widerlegt somit die Annahme des problemlosen Imports.

  • Mir wurde von TÜV erklärt warum die Probleme bestehen. Die Honda CMX450 war nie für eine Zulassung in der EU vorgesehen. Das Baujahr 1986 ist nur in Canada, Kalifornien bzw. der USA angeboten worden. Das Baujahr 1987 nur in Kalifornien bzw. der USA.

    Meines Wissens nach wurde dieses Model nur 2 Jahre gebaut weil Honda ein Gerichtsverfahren gegen Harley Davidson verloren hat und das Modell nicht weiter anbieten durfte. Die Motorräder die es in der EU gibt sind Grauimporte oder "Mitbringsel".


    Dadurch bedingt gibt es keine EU zugelassene Bauteile (bzw. allgemein abgenommenen Teile) an dem Motorrad und auch keine Papiere dafür.

  • Das mit dem Prozess halte ich für eine gut gepflegte Legende ...


    Es hat - laut cmsnl - auch 1987 "European direct sales" der CMX gegeben (ob auch in D :nixweiss:), aber Honda hat den europäischen Markt der kleinen Softchopper schon vorher für nicht sonderlich wichtig gehalten. So ist auch die CM 450 Custom, die es in den USA ab Modelljahr 1982 gegeben hat, hier nie angeboten worden (ebensowenig wie die CB 450T, die ab 1982 eine Evolution der CB 400T war, hier nicht zu haben war - erst nach dem Ende der 400N wurde als Lückenfüller die 450N aus Brasilien angeboten).






    :wavey:

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