Ich warte meine neuen Fahrzeuge seit über 15 Jahren generell selbst. Ich hatte noch nie ein Problem mit Garantie.
Ja gut, das heisst ja nicht, dass es nicht doch mal so sein könnte. Aber diesen Fall der Fälle hättest du ja durch die 15 unbelasteten Jahre problemlos querfinanziert.
Kulanz kann ich mir allerdings in meine dünnen Haare schmieren.
Meiner unmassgeblichen Einschätzung nach, kommt die Anerkennung deiner eigenen Schrauberei im Falle eines Garantiefalles einer Kulanz recht nah.
Schon deine beiden Links widersprechen sich ja teilweise:
https://www.t-online.de/auto/t…gswerkstatt-pflicht-.html
"Anders sieht es im Fall von Garantieansprüchen bei Neuwagen aus. Hier kann der Händler im Einzelfall auf einer Vertragswerkstatt bestehen. Außerdem können Fahrzeughersteller eine Kulanzleistung verweigern, wenn das Auto vorher in freien Werkstätten gewartet und repariert wurde."
Und auch im anderen Link mit dem Urteil ist festgehalten:
"Im aktuellen Fall war der Defekt am Wagen nicht auf eine unsachgemäße Wartung durch die freie Werkstatt zurückzuführen, sondern auf einen Materialverschleiß am Fahrzeug. Für solche Fälle dürfe dem Kunden die Garantie nicht pauschal versagt werden. [...]
Werden die Arbeiten in einer freien Werkstatt ebenso fachgerecht durchgeführt und ist der spätere Schaden nicht auf diese Arbeiten zurückzuführen, so bleiben dem Kunden die Garantieansprüche erhalten."
Mit anderen Worten: hätte man in der freien Werkstatt die Ölpumpe (um die es da ging) gewartet, dann hätte das Autohaus ganz sicher darauf plädiert, dass hier eine unsachgemässe Wartung durchgeführt worden wäre, und hätte dies per Gutachten oder wie auch immer zu untermauern versucht. Auf alle Fälle wäre der Ausgang des Rechtstreit ungewiss gewesen.
Man muss halt die Urteile immer exakt und sorgfältig durchlesen, die sind voll von angenommenen Umständen und Voraussetzungen, die man gerne überliest. Das von dir verlinkte Urteil ist zwar ganz klar konsumentenorientiert, aber alles andere als ein Freifahrtschein für freie Werkstatt-Wahl. Es ist weiterhin an Bedingungen geknüpft.
Anders, wenn es eine Honda-Vertragswerkstatt ist: Angenommen, eine Vertragswerkstatt hätte eine Wartung unsachgemäss durchgeführt (was ja auch möglich ist), dann kann mir als Käufer das piepegal sein: ich habe alle Voraussetzungen erfüllt, also wird mir der Schaden per Garantieanspruch kostenlos repariert. Es bleibt also dabei, dass das Risiko einen Garantieanspruch nicht einfordern zu können höher ist, wenn man eine freie Werkstatt wählt. Erst recht, wenn man auch noch selbst Hand anlegt.
Hinzu kommt eventuell auch das Weiterverkaufen des Fahrzeugs: ich persönlich würde lieber ein Fahrzeug kaufen, dass nachgewiesen über Service-Einträge einer Fachwerkstatt verfügt, anstatt die Aussage des Verkäufers, er hätte das immer alles selbst erledigt. Im letzten Fall müsste ich einfach darauf vertrauen, dass er alles korrekt durchgeführt hat.
Aber ganz klar: jeder soll gefälligst tun was er will. Wenn du soviele Jahre lang gut damit gefahren bist (im doppelten Sinn des Wortes...), dann ist ja gut. Ich selber habe zwei linke Hände und lass es komplett bleiben....