Erwerb des Motorradführerschein in der Schweiz

  • Beim Surfen im Netzt zufällig gefunden ...

    Zitat

    Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

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    Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden, zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.


    Quelle: https://www.astra.admin.ch/ast…rausweisvorschriften.html


    Für Deutschland ist dies bisher kein (öffentlich bekanntes) Thema, was in den Schubladen der Verantwortlichen hier schlummert weis ich natürlich nicht. Persönlich würde ich mir aber wünschen wenn so was kommt dass es vergleichbarers auch für den PKW-Führerschein geben würde damit es wenigstens gerecht abgeht.

  • In Deutschland gibt es aber die Möglichkleit des Direkterwerb der FS-Klasse A ab 24 , d.h. nicht so wie in der Schweiz wo egal wie alt erst die Klasse A2 erworben werden muss, dass ist schon ein riesen Unterschied.